Preußische Reformen: Was bedeutet "Nationalrepräsentation"?

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Repräsentation bedeutet Vertretung. Was mit Nationalvertretung an der Textstelle genau gemeint ist, muß aus dem Zusammenhang erschlossen werden. Zwar kann Nationalrepräsentation nach einer Gesamtvertretung eines deutschen Nationalstates klingen, aber viel wahrscheinlicher ist ein Bezug auf den Staat Preußen und dessen Verfassung. Eine Nationalrepräsentation ist dann eine Vertretung für den Staat Preußen insgesamt, für das preußische Staatsvolk.

Dies bedeutete eine Mitbeteiligung und Mitwirkung „aktiver Staatsbürger“ auf gesamtstaatlicher Ebene in Preußen.

Bis dahin gab es lokale Repräsentanten und eine Mitwirkung von Ständen in einzelne preußischen Ländern bzw. Provinzen.

Freiherr vom Stein hat an eine Vertretung auf ständischer Grundlage gedacht, bei der Angehörige von Ständen aus dem jeweiligen Stand (z. B. Adel, Bürgertum [mit Unterteilung, Z. B. in zivile Beamte, militärische Beamte, Handelsstand, Gelehrte], Bauern) Vertreter wählten. Die Nationalpräsentation sollte vor allem beratende Funktion haben und an der Gesetzgebung mitwirken.

Sie hat Ähnlichkeit mit einer Volksvertretung, bei der die Legislative (gesetzgebende Gewalt) liegt, ist aber in den Rechten eingeschränkter und nicht eine Volksvertretung von der Art eines Parlamentes in moderner Bedeutung.

Zu den konkreten Einzelheiten müßte nach Informationen zu Entwürfen des Freiherrn vom Stein zur Nationalpräsentation oder den Texten selbst gesucht werden.

Heinrich August Winkler, Band 1. Deutsche Geschichte vom Ende des alten Reiches bis zum Untergang der Weimarer Republik. , 5., durchgesehene Auflage. München : Beck, 2010, S. 56:
„Zu den Zielen der Reformer um Stein und Hardenberg gehörte auch eine Nationalpräsentation für ganz Preußen: nicht etwa in Gestalt einer aus allgemeine Wahlen hervorgegangenen Volksvertretung, sondern eines Beratungsorgans, in dem indirekt gewählte Vertrauensmänner der besitzenden und gebildeten Stände zu Wort kommen sollten.“

Moin,

wie gesagt, ohne Kontext ist die Erklärung keineswegs eine sichere Sache. Wahrscheinlich handelt es sich aber in der Tat um die Schaffung eines repräsentativen Organs für die gesamte Bevölkerung in Preußen. Das konnte das damalige Kabinett nicht sein, da es einzig vom König eingesetzt wurde. Repräsentiert wurde Preußen also einzig durch seinen König, ansonsten gab es höchstens lokale Repräsentation des Volkswillens über einzelne Stadträte etc., die aber natürlich nicht allgemein für ganz Preußen stehen konnten.

mfg Nauticus

derdorfbengel  24.09.2013, 22:00

Das Organ ist gemeint. Allerdings ist nicht die Exekutive die Nationalrepräsentation, sondern die Legislative.

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Kommt auf den Zusammenhang an. Wahrscheinlich ist gemeint: "Deutschland braucht eine legimentierte Vertretung gegenüber dem Ausland, die Wunsch und Wille von ganz Deutschland vertritt, nicht nur von Einzelstaaten wie Preußen oder Sachsen.