Was für ein Ärgernis entsteht durch den nackten Menschen im öffentlichen Raum?

5 Antworten

Guten Tag!

Abhängig davon, in welchem Bereich man sich bewegt, ist es einerseits in Ordnung, andererseits ordnungswidrig:

An Orten, die explizit gekennzeichnet sind, sich nackt zu bewegen (Stichwort: FKK), sehe ich grundsätzlich kein Problem darin. In diesem Fall hat jeder selber die Entscheidungsfreiheit darüber, unbekleidet zu sein oder nicht. Im öffentlichen Raum mit viel Publikumsverkehr stellt es allerdings eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 118 Abs. 1 OWiG dar, die mit einer Geldbuße nach § 118 Abs. 2 OWiG geahndet wird. Der § 119 OWiG scheitert daran, dass keine sexuelle Handlung vorliegt, die bei bloßer Nacktheit nicht gegeben ist. Dafür muss es schon deutlich mehr sein.

Sollte man sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit praktizieren oder - als Mann - sich durch die Nacktheit erregen und dadurch jemand anders belästigen, ist man im Bereich des Exhibitionismus gemäß § 183 Abs. 1 StGB beziehungsweise erregt ein Ärgernis gemäß § 183a StGB, die mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe bestraft wird. Solche intimen Handlungen sollte man daher in den privaten Bereich zum Schutze der Allgemeinheit, insbesondere der Kinder und Jugendliche, verlegen.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Da gibt es kein Ärgernis! Nacktheit allein ist die Natürlichste und Normalste Sache der Welt! Und so lange man keine offensichtlichen sexuellen Handlungen begeht, ist es weder verwerflich, noch strafbar, in der Öffentlichkeit nackt zu sein!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Erregung öffentlichen Ärgernis.

Finde ich persönlich Schwachsinn. Wenn jemand nackt in der Öffentlichkeit rum laufen will, sollte er das ohne Probleme machen dürfen. Solange es ohne sexuelle Anspielungen oder gar Belästigungen abläuft.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin sehr gern nackt

SuperKuhnibert4  15.05.2024, 17:56

Darf man ja auch. Nackt herumlaufen ist keine Erregung öffentlichen Ärgernisses.

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FKK488  15.05.2024, 18:11
@SuperKuhnibert4

Würde aber trotzdem eventuell als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden.

Belästigung der Allgemeinheit Paragraph 118. Ein Bußgeld zwischen 5€ und 1000€ wäre da möglich.

Einen Straftatbestand erfüllt wirklich nicht. Danke dafür!

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Maddoc66  15.05.2024, 17:57

genau unästhetische und fette Menschen dürfen doch auch in der Öffentlichkeit rumlaufen

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FKK488  15.05.2024, 18:02
@Maddoc66

Sehr unqualifizierter Kommentar! Ästhetik liegt im Auge des Betrachters. Und egal ob dünn, dick, groß oder klein. Man muss niemanden abwerten mit Worten wie , „fette Menschen“!

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Maddoc66  15.05.2024, 18:03
@FKK488

Genau das selbe trifft auf nackte Menschen zu. Wieso wird hier mit zweierlei Maß gemessen?

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FKK488  15.05.2024, 18:13
@Maddoc66

In wie fern wird hier mit zweierlei Maß gemessen? Das erklär mal!

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Maddoc66  15.05.2024, 18:14
@FKK488

Weil man Nackt eben nicht draußen rumlaufen darf weil angeblich unästhetisch, Übergewichtig aber schon.

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Ich möchte die nackten Körper anderer Menschen nicht sehen, fertig. In der Sauna ist das okay, da gehört es hin - in die Öffentlichkeit nicht.

Belästigung anderer Menschen/Kinder welche keine Nackten Menschen sehen möchten, und Das recht darauf haben dmait nicht belästit zu werden zB.