Was für ein Ärgernis entsteht durch den nackten Menschen im öffentlichen Raum?
5 Antworten
Guten Tag!
Abhängig davon, in welchem Bereich man sich bewegt, ist es einerseits in Ordnung, andererseits ordnungswidrig:
An Orten, die explizit gekennzeichnet sind, sich nackt zu bewegen (Stichwort: FKK), sehe ich grundsätzlich kein Problem darin. In diesem Fall hat jeder selber die Entscheidungsfreiheit darüber, unbekleidet zu sein oder nicht. Im öffentlichen Raum mit viel Publikumsverkehr stellt es allerdings eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 118 Abs. 1 OWiG dar, die mit einer Geldbuße nach § 118 Abs. 2 OWiG geahndet wird. Der § 119 OWiG scheitert daran, dass keine sexuelle Handlung vorliegt, die bei bloßer Nacktheit nicht gegeben ist. Dafür muss es schon deutlich mehr sein.
Sollte man sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit praktizieren oder - als Mann - sich durch die Nacktheit erregen und dadurch jemand anders belästigen, ist man im Bereich des Exhibitionismus gemäß § 183 Abs. 1 StGB beziehungsweise erregt ein Ärgernis gemäß § 183a StGB, die mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe bestraft wird. Solche intimen Handlungen sollte man daher in den privaten Bereich zum Schutze der Allgemeinheit, insbesondere der Kinder und Jugendliche, verlegen.
Mit freundlichen Grüßen
ChaosLeopard
Da gibt es kein Ärgernis! Nacktheit allein ist die Natürlichste und Normalste Sache der Welt! Und so lange man keine offensichtlichen sexuellen Handlungen begeht, ist es weder verwerflich, noch strafbar, in der Öffentlichkeit nackt zu sein!
Erregung öffentlichen Ärgernis.
Finde ich persönlich Schwachsinn. Wenn jemand nackt in der Öffentlichkeit rum laufen will, sollte er das ohne Probleme machen dürfen. Solange es ohne sexuelle Anspielungen oder gar Belästigungen abläuft.
Von wem? Und welche sexuelle Handlung soll da erfüllt sein, solange man nur nackt herumläuft und sich nicht am Schniedelwutz herumspielt?
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt(...)
Würde aber trotzdem eventuell als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden.
Belästigung der Allgemeinheit Paragraph 118. Ein Bußgeld zwischen 5€ und 1000€ wäre da möglich.
Einen Straftatbestand erfüllt wirklich nicht. Danke dafür!
genau unästhetische und fette Menschen dürfen doch auch in der Öffentlichkeit rumlaufen
Ich möchte die nackten Körper anderer Menschen nicht sehen, fertig. In der Sauna ist das okay, da gehört es hin - in die Öffentlichkeit nicht.
Belästigung anderer Menschen/Kinder welche keine Nackten Menschen sehen möchten, und Das recht darauf haben dmait nicht belästit zu werden zB.
Darf man ja auch. Nackt herumlaufen ist keine Erregung öffentlichen Ärgernisses.