was darf der bund entscheiden und was das Bundesland

4 Antworten

Steht im Grundgesetz. Gibst Du in die Suchmaske des Browsers ein

grundgesetz

Dann kannst Du aus verschiedenen Links auswählen. Möchtest Du nur das GG lesen dann reicht die Seite des Deutschen Bundestages, möchtest Du dazu rechtliche Auffassungen wissen dann nutze eine der vielen schon vor dem Internet auf Veröffentlichung von Rechtsauffassungen Spezialisierten wie juris.

Das GG ist unterteilt. Da gibt es auch ein Kapitel

https://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_08a/245144

Generell ist das schwierig zu beantworten. Die einzigen Bereiche, die der Bund alleine entscheidet sind Verteidigungspolitik und Aussenpolitik. Darum gibt es auch nur einen Bundesverteidigungsminister und einen Bundesaussenminister. Alles andere ist eine Abstimmungsfrage zwischen Bund und den Ländern. Man versucht schon seit vielen Jahren die Kompetenzen deutlicher als bisher zu trennen, damit es vor allem zwischen Bundestag und Bundesrat nicht mehr so häufig zu Schwierigkeiten kommt (Anrufung des Vermittlungsausschusses zwischen Bund und den Ländern). Allerdings wollen die Beteiligten auch nur ungern Kompetenzen abgeben, so dass es ein ewiges Ringen bleibt, das oftmals beim Bundesverfassungsgericht endet.

Da Deutschland ein Bundesstaat ist, muss die Gesetzgebung zwischen dem Bund und den Bundesländern aufgeteilt werden.

Grundsätzlich haben die Bundesländer das Recht der Gesetzgebung (Artikel 70 Grundgesetz). Der Bund hat nur dann dieses Recht, wenn es ausdrücklich so geregelt ist. Entsprechende Regeln sind in den Artikeln 71 ff des Grundgesetzes zu finden.

Nähere Infos zur Gesetzgebung findest Du unter http://staatsrecht.honikel.de