Warum soll ich mehr Heizkosten zahlen?

8 Antworten

Gemäß BGB und Betriebskostenverordnung können/dürfen die monatlichen Vorauszahlungen nach erfolgter korrekter Abrechnung des /eines Abrechnungszeitraumes von 12 Monaten ab übernächstem Monat nach Zustellung angepasst werden.

Man kennt die Heizölmenge , die zukünftig zu erhöhten Preisen eingekauft werden muss nicht.

Durch eine Abschlagserhöhung möchte der Vermieter verhindern, dass bei der Jahresabrechnung eine zu horrende Nachzahlung auf Dich zukommt. Wenn man eine derzeitige Rohölentwicklung von 300 Prozent bedenkt, wäre dies auch sehr wahrscheinlich.

Jetzt überlässt er dir die Entscheidung :

Höhere Abschläge oder hohe Nachzahlung. Eins von Beiden wird auf Dich zukommen.

Das ist vermutlich ein Standardschreiben das alle Mieter bekommen haben.

Wenn Du immer soviel zurück bekommst ist eine Erhöhung der Vorauszahlungen nicht nötig.

Davon abgesehen dürfen Vermieter die Vorauszahlungen nur nach einer Abrechnung mit Nachzahlung erhöhen.

Zweite Sache ist...der hat das Öl ja bereits gekauft,  bevor der Krieg und entsprechende Preissteigerung kam.

Das gekaufte Öl wird vermutlich nicht das ganze Jahr reichen. Heißt der VM muß evtl. nochmal nachkaufen. Dann trifft ihn, und auch die Mieter, der exorbitante Preisanstieg.

Schick das Schreiben, ohne was anzukreuzen, und mit dem Vermerk das eine Erhöhung der Vorauszahlungen aus deiner Sicht nicht nötig ist.

Ihnen wurde eine Wahlmöglichkeit eingeräumt, von der Sie Gebrauch machen können.

Im Hinblick auf die geschilderte Erstattungshöhe sollten Sie sich für keine Anpassung entscheiden, sondern die Folgeabrechnung nach der prognostizierten Preisentwicklung abwarten.

Du brauchst ja nicht zuzustimmen, nehme ansonsten Einblick in die Unterlagen, auf deren Basis er abrechnet


Photon123 
Fragesteller
 13.03.2022, 08:48

Also kann mich dazu keiner zwingen?

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anitari  13.03.2022, 08:58
@Christian320

Wie kommst Du denn darauf? Es geht um Erhöhung der Vorauszahlungen, nicht um Mieterhöhung.

Die Vorauszahlungen darf ein VM nur nach einer Abrechnung mit Nachzahlung erhöhen, nicht im laufenden Abrechnungszeitraum.

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albatros  13.03.2022, 11:44
@Christian320

Das träfe für Mieterhöhungen zu, nicht für Anpassung/Erhöhung der Vorauszahlung für Betriebskosten.

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