Guthaben trotzdem Strom Sperre?

7 Antworten

Du widersprichst Dir. Wenn bis Januar abgerechnet ist und das Guthaben mit Februar verrechnet ist, dann kann Januar nicht offen sein. Zumal vor Sperrung mindestens eine Mahnung erfolgt und Fristen eingehalten werden müssen.

Generell ist aber egal welche Forderung offen ist. Sobald Forderung grösser 100 EUR ist darf gesperrt werden.

RUF DEINEN ANBIETER AN.

Man sollte schon lesen, was genau da steht:

der nächste Abschlag wäre im März fällig trotzdem soll mir Strom gesperrt werden da für Januar der Abschlag offen wäre

Und? Ist dem so? Ist für 01/2019 kein Abschlag bezahlt worden? Denn das Gutaben ist doch deiner eigenen Aussagen nach schon verrechnet worden:

"habe sogar zu viel bezahlt der Überschuss wurde mit dem Abschlag für febuar verrechnet"

Dann ist es doch kein Wunder, dass der Anbieter eine Sperrankündigung schickt. Das Guthaben ist verrechnet, und selbst wenn ein kleines Restbetrag noch offen steht, ist der vermutlich geringer als die Abschlagszahlung ais 01/2019, die nicht bezahlt wurde.

Hast du etliche Mahnungen schon erhalten?Und eine Androhung zur Stromsperre erhalten.Wie wird der Abschlag bezahlt .Hoffe nicht überwiesen sondern per Lastschrift.Bei überweisungen kannst du dies manmchmal vergessen zu überweisen oder es wurde nicht erkannt das du den Abschlag überwiesen hast da Kundennummer auf Überweisung falsch angegeben wurde.Deshalb gibt es ja Lastschriftverfahren damit der Anbieter den Abschlag automatisch abbucht damit sowas nicht passiert wie bei dir.

Die müssen Dein Guthaben berücksichtigen, wenn Du das forderst. Ist ja schließlich Dein Geld.

Reichen denn die 50 € dann, um den Abschlag zu zahlen?

Solltest du den einen Abschlag für Januar bezahlen ?