Warum sagen alle Deutschland ist ein Rechtsstaat?

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Hei, siecko999, überall auf der Welt, wo die staatliche Macht kaum hingelangt, ist der Rechtsstaat im Eimer, denn dort regieren örtliche Machthaber nach gusto - nicht nur in "einigen" Ländern, sondern (vielleicht außer Australien) auf allen Kontinenten. Und es keineswegs normal, dass in allen 200 Staaten der Erde der Staat zwar das Recht, aber nicht die Macht besitzt (wobei es höchst zweifelhaftes "Recht" gibt wie das neuerdings in Polen und unter Erdogans Verfolgungswahn.

Es erscheint uns zwar normal, dass das Recht und der Grundsatz, dass das Recht für alle gelten (obgleich gelegentlich Gerichtsurteile gefällt werden, bei denen man Zweifel hegen kann, ob der Richter ohne Ansehen der Person geurteilt hat). Doch müssen wir in den rechtsstaatlichen Grundsätzen einen riesigen zivilisatorischen Fortschritt anerkennen, wie er z. B. vor 30 Jahren in einem Teil Deutschlands und vor 75 Jahren in ganz Deutschland durchaus nicht Standard war. Darum, woll? Grüße!

Die Behauptung, dass es sich bei Deutschland um einen Rechtsstaat handelt wird nur von jenen  geteilt und verbreitete, die aus den verschiedensten Interessen heraus bewirken wollen, dass sich dieses Vorurteil in den Köpfen der Menschen fest verankert.

Tatsächlich sind  die rechtsstaatlichen Verhältnisse bei uns keineswegs vorbildlich und existieren lediglich in der Staatspropaganda.

Diejenigen, die täglich mit dem Staat zu tun haben, sehen dies viel realistischer. So haben Prof. Dr. jur. Ulrich Sommers als auch die ehemaligen Richter Egon Schneider und Fahsel darauf hingewiesen, dass die einzigen Personen, für die das geschriebene Recht nicht gilt, ausgerechnet die Richter sind.

Diese müssen sich nicht an das Gesetz halten, so dass von einem Rechtsstaat nicht mehr die Rede sein kann. Man spricht in diesem Fall auch von einem Richterstaat, der anstelle des Rechtsstaates getreten ist.

Ob ein Richter sich freiwillig an die Gesetze hält bleibt ihm überlassen. Gleichzeitig wird von niemanden ernsthaft überprüft, ob er für dieses Amt gesinnungsmäßig und charakterlich geeignet ist.

Bereits in den 90er Jahren klagte der damalige Gerichtspräsident am Bundesgerichtshof und späterer Bundespräsident Roman Herzog über schwere durch massive Rechtsbeugung bestehende Mängel in der Rechtspflege.

Leider ist es in Deutschland so eingerichtet, dass das normale Recht für Richter nicht gilt.

An den Parlamenten vorbei ist es der Richterlobby gelungen, eine Rechtsprechung mit einem Sonderrecht für Richter zu erfinden, wonach Richter bei Rechtsbeugung und Prozessbetrug per se nicht straffällig werden können.

Nur für den Sonderfall, dass ein Richter seinen eigenen Prozessbetrug zugibt und einräumt, dass er diesen gezielt und arglistig herbeigeführt habe, wird von der Richterschaft sein Handeln als strafwürdig eingeschätzt.

Solange er jedoch leugnet ein Täter zu sein, kommt er mit allen seinen Verfehlungen davon. Die Juristen im Staatsdienst haben für diesen Fall den Begriff der "minderschweren Tat" von Richtern und Staatsanwälten erfunden, die nicht mehr verfolgt werden müsse.

vgl. https://www.change.org/p/strafbarkeit-von-rechtsbeugung-wiederherstellen-b%C3%BCrgergerichte-einf%C3%BChren

Die Altparteien haben nach dem Krieg 75 Jahre damit vertan, eine Justiz aufzubauen, deren Alleinstellungsmerkmal die erlaubte Rechtsbeugung ist und die den Namen „rechtstaatlich“ nicht verdient.

Derartige Vernachlässigung der Rechtskultur hat es möglich gemacht, dass bei uns jährlich 250.000 Menschen gegen ihren Willen psychiatrisiert und mit erfundenen Diagnosen in die Enge getrieben und ausgebeutet werden.

Wie im III. Reich gibt es in Deutschland immer noch  Menschen, die aus Habgier ihrer Mitmenschen aus ihren Häusern herausgeholt werden und per Gerichtsbeschluss enteignet und in Psycholagern (=geschlossene psychiatrische Anstalten) aufbewahrt werden.

Während im III. Reich nur Juden von diesen Übergriffen betroffen waren, kann es heutzutage jeden treffen, der nicht über die ihn schützenden internen Kontakte zur Justiz verfügt.

Diesen geistig vollkommen gesunden Menschen werden alle ihre Grundrechte verwehrt. Sie dürfen per Gerichtsbeschluss keine eigenen Entscheidungen mehr treffen. Sie bekommen einen wildfremden gesetzlichen Betreuer zugewiesen, der ab sofort die Deutungshoheit darüber erhält, darüber zu bestimmen, was der "eigentliche Wille" dieser Menschen beinhaltet.

Besonders fatal ist diese Entwicklung, wenn es sich hierbei um Berufsbetreuer handelt.<

Betreuungsopfer sind diesen auf Gedeih und Verderb ausgeliefert wie ein Sklave seinem Herrn. Der gesetzliche Betreuer hat den Willen seines Betreuungsopfers zu dessen Wohle zu interpretieren. Im Umkehrschluss bedeutet dies im Einzelfall, dass der Betreuer darüber entscheidet, ob seinem Betreuten Essen und Unterkunft zubilligt wird und an wen er dessen Immobilie unterwertig verkaufen oder gar verschenken will.

Unter gesetzlicher Betreuung kann in Deutschland jeder geraten. Dazu bedarf es nur einer mündlichen, telefonischen oder schriftlichen Anregung durch einen Nachbarn, Postboten oder Neider.

Diese Anregungen werden von Gesundheitsämtern, Betreuungsämtern und Familiengerichten entgegengenommen und bearbeitet. Derartige Denunziationen können sogar anonym abgegeben werden.

Um vorzugaukeln, dass alles mit rechten Dingen zugeht, sind die Familiengerichte dazu übergegangen psychiatrische Ferngutachten über die ins Visier genommenen "Betreuten" zu erstellen.

Natürlich begründen diese gefakten Gutachten stets, dass das ins Visier genommene Betreuungsopfer seine eigenen Angelegenheiten wegen seiner „Geisteskrankheit“ nicht selbst regeln kann und in jeder Hinsicht wie ein Haustier betreut werden müsse.

https://www.youtube.com/watch?v=K8-VAKOrDa4

oder

https://www.youtube.com/watch?v=0fsczBN09IU&t=28s

oder

www.justizgeschaedigte.de

Ermöglicht wurde dieses Geschäftsmodell durch eine Justiz, der es nach dem II. Weltkrieg durch intensive Lobbyarbeit gelungen ist, ein Justizministerium mit einem Personalanteil von  77 % an Altnazis zu installieren und die Gesetze für sich selbst außer Kraft zu setzen.

Nur eine Minderheit dieser Menschenopfer haben das Glück über Freunde zu verfügen, die sie aus diesen Betreuungselend  unter Aufwand von viel Geld und Zeit herausholen.

Berühmt geworden ist ein Herr Mollath, dem die Hilfe eines Anwaltes zu Teil wurde, der auf seine Gage im sechsstelligen Bereich verzichtete. Weniger bekannt ist der Fall einer Frau namens Vera Stein, der es in einem 20 Jahre langen Gerichtsprozess mit einer Klage gegen die Justizwillkür bis zum EuGH (=Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) gelang, eine Summe von 75.000 EURO an Schmerzensgeld zugesprochen zu bekommen. Ihr wurde vom EuGH bescheinigt, dass es der BRD nach dem Kriege immer noch nicht gelungen sei, ein Rechtssystem aufzubauen, dass die Menschen vor Willkürübergriffen einer Betreuungsindustrie und der Justiz in Schutz nimmt.

Wohlgemerkt, nur die BRD musste aus Steuermitteln zahlen. Die Betreuungsindustrie und die Richter, die diese Menschenrechtsverletzungen begangen hatten, sind nie belangt worden – weder in strafrechtlicher noch in zivilrechtlicher Hinsicht. Diese gehen weiterhin ihrem einträglichen pharisäerhaften Geschäftsmodell nach, während eine Mainstreampresse gemeinsam mit der Bundesregierung gezielte Falschmeldungen darüber verbreitet, dass im Gegensatz zu Ländern wie China, sich  bei uns die Menschenrechte durchgesetzt haben.

Dass von der Justiz selbst leider kein ernsthafter Beitrag zur Erfüllung der Wunschvorstellung eines funktionierenden  Rechtsstaates zu erwarten ist und diese sich nicht selbst aus dem Sumpf zu ziehen vermag, hatte bereits der preußische König Friedrich Wilhelm der I. erkannt als er am 15.12.1726 eine Kabinettsorder für Gerichte und Juristische Fakultäten, folgenden sog. Spitzbubenerlass erließ:

„Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt.“

Jedes Land hat sein eigenes Rechtssystem, aber Deutschland hat den Begriff geprägt.

Du willst jetzt sagen, dass Deutschland nicht deine Freiheiten und deinen Schutz gewährt? In anderen Ländern hättest du, je nach Geschlecht, andere Pflichten und Unfreiheiten.

Du hast vollkommen recht, der deutsche Staat und seine veröffentlichte Meinung bläst die Backen auf, trompetet mit wichtiger Miene diesen gespenstischen Rechtsstaat, hält ihn hoch wie eine Monstranz, dabei isses doch nicht vfiel mehr, als dass alles in Gesetze gegossen ist und diese dann stur abgearbeitet werden. Dies hat dann zur Folge, dass individuelle Befindlichkeiten und Schicksale keine rolle weiter spielen, stattdessen ein blutleeres abstraktes Gesetz stur obwaltet. Was soll daran eigentlich gut sein ß Für reiche Leute sicherlich, die sich bei Bedarf einen spitzen-Anwalt leisten und dann alles zu ihren Gunsten zurechtbiegen lassen. Weiter Unten nutzt die Rechtsstaatlichkeit fast nie etwas, im Gegenteil,, der kleine Eierdieb wird hart am Kanthaken gepackt, weiter Oben heißt es hingegen "Schneider frei."

Wenn ein Staat sonst nix weiter zu bieten hat, dann kommt er offensichtlich mit seiner Rechtsstaatlichkeit angewalzt, um so das ahnungslose Publikum zu narren, Roßtäuscherei nennt man so was auch gemeinhin.

Wie sagte mal Marx zum Recht und seinen Verfechtern. "Richter sind Ideologen des Privateigentums", ergänzend kann man dann auch sagen und das Recht die Ideologie des Privateigentums. Im Grunde wird so nur die existierende Klassenherrschaft einzementiert, erhält mit all dem Rechtsstaats-Geplärre ein Art höhere Weihe, eine Gloriole, einen Heiligenschein.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Innerhalb meines Studiums hatte ich viel mit Politik z utun
  1. Gibt es sehr wohl eine ganze Menge Länder, die nicht so bezeichnet werden können oder nur theoretisch
  2. Ist es eben noch gar nicht so lange so
  3. Wird das eben dann betont, wenn Menschen aufgrund von eigenen (Un-)Rechtsphantaisen, genau dies infrage stellen. Wenn sich Lynchjustiz gewünscht wird z.B. ist dies nunmal ein passendes Argument, dem zu begegnen. Dabei ist ja vollkommen irrelevant, ob andere Länder auch Rechtsstaaten sind