Warum ist man ein Täter?
Wenn 2 Täter einen zum Opfer machen und das Gegenteil behaupten?
Ist das nicht eine perverse Rechtssprechung in Deutschland?
3 Antworten
Man ist dann Täter, wenn man Täter ist. Was das Gericht dazu sagt, ob es einen für den Täter HÄLT, ist eine andere Frage. Durch das Gericht wirst du höchstens zum Angeklagten/Verurteilten etc. doch nicht zum Täter.
Und ich habe die Rechtsprechung eigentlich nicht als wirklich 'pervers' erlebt. Vor allem weil fraglich ist ob zwei Aussagen wirklich reichen um beim Richter alle Zweifel restlos zu beseitigen, sodass nicht am Ende 'in dubio pro reo' greift.
Ich wurde verurteilt obwohl ein Zeuge für mich aussagte und ein weiterer alles auf Video festhielt, weil ich verprügelt wurde und sich die Täter danach blaue Flecken machten um mich an zu zeigen.
Auch dann kannst du verurteilt werden. Allerdings vermutlich NICHT wegen dieser (angeblichen) Körperverletzung.
Seitdem werd ich wegen allem was die anzeigen vor Gericht gestellt. Sei es das ich schief gucke oder pupse. Alles Straftaten.
Nein, das sieht das Strafgesetzbuch anders. Ich vermute SEHR, dass da noch ein Teil der Geschichte ist, den du mir bzw. uns vorenthältst und der ggf. deutlich mehr Licht in die Sache brächte.
wegen des pups zu 3 Monaten Strafe vor Gericht gestellt
Nette Geschichte, nur leider völlig unglaubwürdig. Niemand wird wegen eines Pups vor Gericht gestellt, und Haftstrafen unter einem Jahr sind extrem selten.
Nein, bist du nicht. Aber PatrickLassan hat ein wunderbares Argument gebracht... so kurze Haftstrafen werden nämlich in der Regel tatsächlich nicht verhängt. Und das deutet darauf hin, dass du ENTWEDER Unsinn erzählst oder aber, dass du nicht so unschuldig bist, wie du tust und das Gericht sich als ultima ratio für die Haftstrafe entschieden hat, weil näherliegende Optionen (z.B. Geldstrafen) bei dir bereits in der Vergangenheit keine Wirkung gezeigt haben.
Nein. In meinen Augen bist du jemand, der Unsinn erzählt. Wegen der Länge der angeblichen Freiheitsstrafe von 3 Monaten verweise ich auf § 47 Absatz 1 StGB:
Eine Freiheitsstrafe unter sechs Monaten verhängt das Gericht nur, wenn besondere Umstände, die in der Tat oder der Persönlichkeit des Täters liegen, die Verhängung einer Freiheitsstrafe zur Einwirkung auf den Täter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung unerläßlich machen.
Vielleicht solltest du deine Augen behandeln lassen wenn sie so krank sind und Sachen falsch erkennen.
Ist das nicht eine perverse Rechtssprechung in Deutschland?
Was hat das mit einer perversen Rechtsprechung zu tun?
Ganz offensichtlich gab es - glaubwürdige(re) - Darstellungen die der Deinen widersprachen.
Da kein Gericht bei solchen Vorfällen anwesend ist, bleibt nur eine Wertung des vorgetragenen Sachverhaltes.
Nein gab es nicht.
Mir wird auch immer wieder gesagt, die sind zu zweit du allein, du wirst immer täter sein.
Mir wird auch immer wieder gesagt, die sind zu zweit du allein, du wirst immer täter sein.
Glücklicherweise kenne ich genügend Richter (und Staatsanwälte) um stark vermuten zu können, dass man sich vor Gericht KEINER Sing-Sang-Abzählreime bedient... und dass es SO wie du es beschreibst nicht läuft.
Es gab nur 2 Täter die mich erpresst haben und gegen mich aussagten weil ich nicht zahle.
Mag sein. Allerdings sprechen meine 1800 hilfreichsten Antworten und die 28. 000 Antworten die ich bereits geschrieben habe eher dagegen.
Zu deinen Sachen:
Wenn die Täter dich ERPRESSEN, dann muss es eine Grundlage für diese Erpressung geben. Also z.B. eine Straftat, in der du durchaus der Täter bist. Und allein durch Erpressung durch die Freunde ist noch kein Urteil der 'perversen Rechtsprechung' zustandegekommen.
Kurz gesagt... liefer einen Sachverhalt (und zwar einen einigermaßen Vollständigen) oder erwarte keine Antwort, die wirklich Inhalt hat und dir bei deinem Problem helfen kann.
Was meinen Kommentar angeht... ich studiere etwas, wo ich u.a. von Richtern und Staatsanwälten unterrichtet werde. Und das was ich gehört habe bisher, was am meisten in diese Richtung ging, die der Sing-Sang-Reim eingeschlagen hat, war die Hochzeitsnachtmetapher, um mir die Verfügung zu merken.
Gut, zugegeben 'Mit der Forderung gehen Hand in Hand Bürgschaft, Hypothek, Vormerkung, Pfand', kommt auch von denen, damit ich mir die akzessorischen Sicherungen merken kann.
Und hast du dich jetzt strafbar gemacht bevi?
Womit denn noch gleich?
Gib mir 5000 oder ich mach dich fertig ist eine Berdohung/Nötigung.
Auau du hast mich geschlagen, das gibt ne Anzeige, ist eine schlichte Aussage. Da steckt kein Tatbestand dahinter, dazu bräuchte es einen Sachverhalt.
das hängt von der beweislage ab und von deinem anwalt, was der daraus macht.
Ich wurde verurteilt obwohl ein Zeuge für mich aussagte und ein weiterer alles auf Video festhielt, weil ich verprügelt wurde und sich die Täter danach blaue Flecken machten um mich an zu zeigen. Angegriffen wurde ich weil ich kein Schutzgeld gezahlt habe. Seitdem werd ich wegen allem was die anzeigen vor Gericht gestellt. Sei es das ich schief gucke oder pupse. Alles Straftaten.