Liegt ein hinterlistiger Überfall vor?

6 Antworten

Hinterlistig ist ein Überfall, wenn sich die Absicht des Täters, die Verteidigungsbereitschaft des Opfers zu erschweren äußerlich manifestiert, wenn also der Täter die Verletzungsabsicht verbirgt.

In diesem Fall sucht der Täter die Nähe des Opfers und erweckt keinen Argwohn, weil er um Feuer frägt. Somit kommt er auf kurze Distanz und das Opfer ist nicht verteidigungsbereit, also nicht verteidigungsbereit.

Der Täter handelt somit hinterlistig.

Hinterlistig ist ein begriff der vom Sachverhalt zu Sachverhalt anders ausgelegt werden kann es kann tatsächlich hinterlistig sein, denn es ist eine List, das Opfer rechnet nicht damit dass es Überfallen wird, wie jetzt wenn einer aus einem nicht einsehbarem Hindernis springt, und dich überfällt (Mauer, Busch) ist es auch eingut hinterlistiger Überfall, eigentlich kann man sagen wenn die Person nicht damit rechnet dass sie ausgeraubt wird, sondern durch eine List im vorhinein falsche Annahmen hat (Busch=niemand ist da, Feuerzeug= die Person will nur Feuer dann gehe ich weiter) liegt ein hinterlistiger Überfall vor. Also das Opfer geht davon aus dass es in einer friedfertigen Situation aus.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Es handelt sich um einen überraschenden, unerwarteten Angriff und der Täter hat planmäßig seine Absicht verdeckt um die Abwehr seines Angriffs zu erschweren.

Das würde schon zum Schema des hinterlistigen Überfalls passen.

Na dann kuck dir mal die Definition dazu an was hinterlistig ist und dann versuch zu erklären warum es nicht hinterlistig sein soll.

Das ganze ist klar hinterlistig, da er durch das Verschleiern seiner wahren Absicht die Abwehrbereitschaft des Opfers herabsetzt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Ein hinterlistiger Überfall ist ein unvorhergesehener Angriff, bei dem die Angriffsabsicht des Täters nicht zu erkennen ist, da er diese bewusst verdeckt. Durch beispielsweise Vortäuschung einer friedfertigen Absicht erschwert der Täter dem Überfallenen die Möglichkeit zu einer Abwehr.
(Jura F.)
  • friedfertige Absicht- das bitten um Feuer.

Ja doch- ein klass. "hinterlistiger Überfall".