Wartesemester während der Ausbildung?

3 Antworten

Welchen Schulabschluss strebst du an?

Die Zeit, in der du nach dem Abitur nicht an einer (Fach)Hochschule eingeschrieben bist gilt als Wartesemester. Dazu musst du dich aber nicht anmelden.

Die Plätze für das Pharmaziestudium werden zentral über hochschulstart.de vergeben, dort musst du dich auch bewerben. An vielen Universitäten beginnt das Studium sowohl im Herbst (Wintersemester) als auch im Frühjahr (Sommersemester). Bekommst du nicht direkt einen Studienplatz, musst du dich also pro Semester wieder neu bewerben.

Auch eine abgeschlossene Ausbildung kann bei der Bewerbung um einen Studienplatz angerechnet werden.

Ich stand nach meinem Abitur auch vor der Frage, wie ich die Zeit nach dem Studium sinnvoll nutzen kann, bis ich einen Studienplatz bekommen. Ich habe mich damals auch für die PTA-Schule entschieden, aber kurz nach Beginn des Schuljahres bekam ich die Zusage für einen Studienplatz.

Wenn man den Studienplatz nicht sofort bekommt, sollte man sich gut überlegen, was man als nächstes machen möchte, also ob man sich zum Sommer- oder zum nächsten Wintersemester wieder bewirbt und die schulische Ausbildung ggf. nach einem halben oder einem Jahr abbricht, oder ob man die Ausbildung nicht doch abschließt und danach das "Ziel" Pharmaziestudium wieder aufnimmt.

AnneS2410 
Fragesteller
 25.09.2018, 19:12

Ich strebe mein Abitur an und möchte vor dem Studium aufjedenfall eine Ausbildung machen damit ich schonmal was fest in der Hand habe, weil ich nicht weiß ob ich das Studium schaffe. Möchte es aber wenigstens probieren

Und vielen dank für die Antwort!!

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Du musst nichts machen, um Wartesemester zu sammeln, dich also auch nicht bei der Uni melden oder ähliches. Wenn du dich bewirbst, überprüft die Uni automatisch, wie viele Wartesemester du schon hast.

Und solange du nicht an einer Hochschule eingeschrieben bist, zählt auch alles als Wartemester, egal ob du eine Ausbildung machst oder auf der Couch sitzt und Playstation spielst.

Angenommen werden kannst du also nur, wenn du dich aktiv bewirbst. Machst du das während deiner Ausbildung nicht, dann bekommst du auch keinen Zulassungsbescheid.

Wenn du dich aber bewirbst und erfolgreich sein solltest, dann gilt das Zulassungsangebot nur für das Semester, für das du dich beworben hast. Nimmst du das nicht an, musst du dich für das nächste Semester wieder bewerben - und da werden die Karten dann neu gemischt.

Beste Grüße!

AnneS2410 
Fragesteller
 25.09.2018, 18:20

Oh achso🙈 vielen vielen dank für diese Antwort😊

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Ansegisel  25.09.2018, 18:31
@AnneS2410

Noch ein Nachtrag: Gerade wird das Bewerbungsverfahren für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge (also auch Pharmazie) umgearbeitet. Wahrscheinlich wird bei der Neufassung die Wartezeitquote wegfallen, aber binnen einer Übergangsfrist von einigen Jahren werden die gesammelten Wartesemester wahrscheinlich noch irgendwie berücksichtigt.

Da das alles also momentan im Umbruch ist, empfehle ich dir, die Nachrichten dazu zu verfolgen und darauf zu achten, was dabei rauskommt. In Kraft sollen die Änderungen Ende 2019 treten, aber wahscheinlich werden die Regelungen schon vorher bekanntgegeben.

Und obwohl das dem, was ich oben geschrieben habe, widerspricht (das waren die Basics, jetzt wirds etwas spezieller), empfehle ich dir, dich jedes Semester auf einen Studienplatz für Pharmazie zu bewerben, auch wenn es aussichtslos sein sollte, und die Ablehnungsbescheide aufzuheben. Denn zum einen landest du vielleicht einen Glückstreffer, zum anderen kann (!) es sein, dass später mal tatsächlich nur die Wartesemester berücksichtigt werden, in denen man sich tatsächlich beworben hat. Das sollte eigentlich unter dem Stichwort "Bewerbungssemester" schon längst eingeführt worden sein, wurde aber wegen der kompletten Umarbeitung der Regelungen durch das BVG-Urteil nicht eingeführt - es kann aber gut sein, dass das wieder hochkommt und dann wärst du, bei vergleichsweise geringem Aufwand, gewappnet.

Aber wie gesagt, das ist nur ein sehr wager Tipp von meiner Seite. Da die Regelungen noch nicht feststehen, ist das alles erstmal nur Spekulation.

Beste Grüße!

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AnneS2410 
Fragesteller
 25.09.2018, 19:21
@Ansegisel

Kann es sein, dass das Bewerbungsverfahren schon umgearbeitet wurde? Habe vor ein paar Wochen schonmal versucht mich zu informieren, jedoch stand da, dass es neue Regelungen geben soll. Jetzt jedoch finde ich alle Informationen

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Ansegisel  25.09.2018, 19:24
@AnneS2410

Mag sein, dass hier und da schon ein paar Eckdaten verkündet werden, aber in Kraft ist das alles noch nicht. Den aktuellen Stand kann man ganz gut auf der Startseite von Hochschulstart (worüber auch die Bewerbungen laufen) einsehen.

https://zv.hochschulstart.de/index.php?id=2334

(Hier geht es zwar um Humanmedizin, aber die Bestimmungen gelten dann auch für Pharmazie, Tiermedizin und Zahnmedizin).

Wo hast du denn die Infos gefunden?

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AnneS2410 
Fragesteller
 25.09.2018, 19:18

Kann es sein, dass das Bewerbungsverfahren schon umgearbeitet wurde? Habe vor ein paar Wochen schonmal versucht mich zu informieren, jedoch stand da, dass es neue Regelungen geben soll. Jetzt jedoch finde ich alle Informationen

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Dein Vorhaben ergibt so keinen Sinn. Einschreiben kannst Du Dich erst, wenn Du einen Zulassungsbescheid hast, wenn Dir also ein Studienplatz zugewiesen worden ist. Als Wartezeit gilt die studienfreie Zeit zwischen Erwerb der Hochschulzugangs-berechtigung und Studienbeginn.

Wenn Du die PTA-Ausbildung abschließen willst, dann hindert Dich niemand daran. Warum solltest Du Dich schon vor Abschluss der Ausbildung bewerben? Deine Wartezeit wächst, solange Du nicht an einer deutschen staatlichen Hochschule eingeschrieben bist. Wenn Du z.B. Deine Ausbildung im Sommer 2021 abschließt, solltest Du Dich spätestens bis zum 15.07.21 für das darauffolgende Wintersemester beworben haben.