Warmwasser Heizung Abrechnung?

Gerhart  26.02.2023, 07:04

Was steht dazu im Mietvertrag?

chellym 
Fragesteller
 01.03.2023, 22:32

Heiz- und warmwasserkosten pauschale vorrauszahlung von 70 Euro

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Mietvertrag hat eine Vereinbarung über Heiz- und Warmwasserkosten, die schon in sich falsch ist, bzw. falsche Vokabeln verwendet.

Entweder gibt es auf diese Position der Betriebskosten eine monatliche Vorauszahlung mit Abrechnung nach12 Monaten oder es gibt zur Monatsmiete eine monatliche Pauschale ohne Abrechnung.

Im ersten Fall werden die Heizkosten durch Verdunsterröhrchenmessung wie in der Heizkostenverordnung vorgeschrieben ermittelt, während die WW-Kosten ohne Messwertung pauschal aber ohne Kostenbewertung dargestellt werden. Diese Kosten sind nicht gesplittet in der monatlichen Vorauszalung. Daher kann die Betriebskosten-Abrechnung in der Position Heiz- und Warmwasserkosten nur immer falsch sein.

Daraus ergibt sich, dass dieser Position in der BK-Abrechnung jeweils so lange zu widersprechen ist, wie der Vermieter sich weigert in die Warmwasserbereitung eine Warmwasserzähleinrichtung einzubauen. Einer Änderung des Mietvertrages musst du nicht zustimmen, denn der Vermieter könnte dich mit einer zu hohen Pauschalmiet übervorteilen. Bist du im Hasedes Vermieters die einzige Mieterpartei?

chellym 
Fragesteller
 03.03.2023, 04:22

Nein, in dem Haus befinden 7 Wohnungen, wovon 3 Eigentumswohnungen meines Vermieters sind, eine davon bewohnt er selber.

Ich habe einen Kaltwasserzäler in der Wohnung, und Dataconcept heizkostenverteiler wurden nachgerüstet.

Heizanlage wird mit Öl versorgt, das warmwasser wird, laut Vermieter ebenso über die Heizung erwärmt.

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chellym 
Fragesteller
 03.03.2023, 04:24

Nein, in dem Haus befinden 7 Wohnungen, wovon 3 Eigentumswohnungen meines Vermieters sind, eine davon bewohnt er selber.

Ich habe einen Kaltwasserzäler in der Wohnung, und Dataconcept heizkostenverteiler wurden nachgerüstet.

Heizanlage wird mit Öl versorgt, das warmwasser wird, laut Vermieter ebenso über die Heizung erwärmt.

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In der Regel pauschal nach Personen.

es wird also einfach gezählt, wie viele Leute im Haus wohnen, und der Wasserverbrauch für die Warmwassebereitung, meistens sitzt ein Kaltwasserzähler vor dem Speicher, wird dann zuzüglich der angenommenen Energiekosten auf die Bewohner verteilt.

Anhand der Differenz zwischen Eingangs- und Ausgangstemperatur kann man den Energiebedarf berechnen. man sagt ganz grob bei 13 Grad Eingangstemperatur und 60 Grad Warmwassrtemperatur sind es 55 kWh pro Kubikmeter.

lg, Anna

anitari  26.02.2023, 08:26

Falsch

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Peppie85  26.02.2023, 09:36
@anitari

vielen dank für die ausführliche erklärung </sarkasmus>

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Peppie85  26.02.2023, 17:08
@albatros

auch dir ein herzliches danke für die kompente, und ausführliche erklärung wies richtig geht. habe so den leisen verdacht, dass dus nämlich selbst nicht weißt.

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albatros  27.02.2023, 13:46
@Peppie85
In der Regel pauschal nach Personen.
es wird also einfach gezählt, wie viele Leute im Haus wohnen,

Das war konkret gemeint. Erzähl doch bitte, wo du dieses geschöpft hast. Jedenfalls nicht in der Heizkostenverordnung.

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Peppie85  28.02.2023, 05:52
@chellym

das wissen se selbst nicht, se wissen nur dass das falsch ist. das sind dann auch typischerweise die leute, die z.B. dem Internetelektriker Proofwood vorwerfen, gefährliches halbwissen zu verbreiten.

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Peppie85  02.03.2023, 02:22
@chellym

Das ist eine gute Frage. der Anwalt für Mietrecht z.B. muss auch nicht wissen, wies richtig ist. er muss auch nur wissen, dass es falsch ist, damit man als Mieter dagegen vorgehen kann.

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chellym 
Fragesteller
 03.03.2023, 04:23
@Peppie85

Das ist ja mal eine präzise Aussage...

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Peppie85  03.03.2023, 06:43
@chellym

Damit ist das Problem aber immernoch nicht behoben, dass es nunmal (noch) Häuser gibt, wo es keine Warmwasserzähler gibt.

die einzige plausible Lösung für das Problem wäre hier an der Stelle, schlichtweg den Hauseigentümern zur Auflage zu machen, erst zu vermieten, wenn eine entsprechende, verbrauchsbezogene, nachweisbare Messung der Energiekosten in allen Belangen exisitiert.

Das kann durch elektrische Durchlauferhitzer, Gasetagenheizungen, Warmwasserzäler, Wärmemengenzähler nebst Einzelspeichern auf den Etagen etc. erfolgen.

lg, Anna

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