Ölheizung Austauschpflicht bei Schenkung?


17.05.2023, 15:22

es gibt ja die regel mit 1. Februar 2002 und über 80 jahre alt aber gilt das hier? und auch nach der schenkung?

4 Antworten

Hallo

zu dem Gebäudeenergiegesetz gibt es bisher nur Entwürfe und es betrifft nicht denn Bestand an privaten Heizanlagen nur Neuanschaffungen ab/nach 2024.

Das GEG mit maximal 30 Jahre Kessellaufzeiten (für Heizungen ab/über 3kw) kam um 2020 und ist noch aus der CDU/CSU/SPD Ära mit einigen von denn Lobbyisten reingeschriebenen "Merkwürdigkeiten" die Habeck wohl korregiert haben will.

Das ist wie der Vorschlag der "Abwrackprämie" für laufende Heizungen. Das war kein Thema von der Regierung sondern von Thinktanks der Wirtschaft und der Bild-Zeitung.

Und es wird auch weiterhin Heizkesseltechnik geben nur dann halt mit "Ökogas" oder Holz/Pallettenheizung. Auch wenn Stirling Blockheizkraftwerke sinnvoller wären bzw seit 15 Jahren gibt es Brennstoffzellen BHKW. Im Prinzip kommt ja irgendwann dass die letzten 20 Jahre politisch ausgebremste Power to Gas Verfahren. Dann könnte jeder weiter bei der Gasheizung bleiben, nur kommt das Gas dann aus lokalen Windkraft und Solarstromüberschüssen. Bisher wird ja bei "Überstrom" Windkraft und Solartechnik einfach abgeschaltet um nicht das Stromnetz zu überlasten. Ins Gasnetzu kann man problemlos Kapazität reinpuffern auch wenn Power To Gas wegen der geforderten Reinheit der Einspeisser nicht sonderlich effizient ist.

Brennkessel aus denn 90ern (Viessmann, Buderus/Bosch/Junkers, Brötje, Hoval, Elco, Vaillant, Wolf) funktionieren bei korrekter Wartung/Pflege im Prinzip 25-30 Jahre, bei Niedertemperaturkesseln geht man von mindestens 40-50 Jahren aus und bei Brennwerttechnik von über 60 Jahren.

Bei Viessmann bekommt man Ersatzteile für Heizungen aus denn 70ern selbst neue Feuerkessel (aber nur noch Stahlgusstypen). Der Punkt ist seit es elektrische geregelte/gesteuerte Brenner gibt ist die Verschleisssanfällige Anheizphase unter Kontrolle und die meisten Heizkessel laufen ja 365 Tage im Jahr wegen Brauchwasser also gibt es nicht mehr das Kesselmordende Kaltstartproblem. Wo auch das Problem ist mit alternativen Heizungen ist die alte Heizkesseltechnik vor 2000 langfristig nicht sinnvoll kombinierbar.

Das Kernproblem ist das der Bestand an "simpler" uneffektiver Heizkesseltechnik aus denn 80er bis 2000ern eben bis weit in die 2040er weiter funktioniert. Der bisherige Ansatz aus der Vorregierung ist dass die hohen Brennstoffpreise denn Markt selber "regulieren" sprich wenn Öl und Gas teuer werden rechnen sich teuere Nano BHKW und Brennstoffzellen. Und die Wärmepumpen sind schon seit 40 Jahren ausgereift und "rechnen" sich wenn man denn Solarstrom vom eigenem Dach holt. Deutsche Wärmepumpentechnik (entwickelt nach der Suezkrise mit viel Forschungsgeld der Steuerzahler) ist schon seit denn 80ern ein Verkaufsschlager in denn heissen US Bundesstaaten (Dort läuft das dann als "Klimaanlage" tagsüber kühlen, nachts heizen) und seit denn 90ern sind alle wichtigen Schlüsselpatente verfallen und Wärmepumpen werden weltweit gebaut speziel in China wodurch auf dem Weltmarkt Wärmepumpen in etwa das selbe Kosten wie Heizkesseltechnik. Nur erspart die Wärmepumpe die Kälteanlage in denn heissen Weltregionen.

Langfristig wird es auch in Deutschland heisser und wenn man das mit der traditionellen Kälteanlegentechnik kompensieren will steigt der Energieverbrauch zur Kühlung massiv (Siehe Australienen, USA, Pacifcraum, Emiratte,,) deswegen sind Wärmepumpen clever weil solange die Pumpe an lokalen Solarstrom hängt und bei heissen Tagen die Sonnenstunden zum kühlen nutzen kann. "Problem" sind nur die kalten Winternächte wenn die Pumpe dann zusätzlich Strom aus dem Netz braucht zumindest bei unisolierten Altbauten oder sich ein Heizbrenner zuschalten müsste. Aber bei Niedrigenergiehäusern mit Umluftheizung kommt man mit 1 Wattstunde/m² durch Eiskalte Winter bzw meist reicht die Abwärme von Küche und Bad.

sauidha4ssa3 
Fragesteller
 24.05.2023, 12:43

ok und was passiert, wenn eine Person bereits seit 1990 im Haus wohnt mit einer 33 Jahre alten Heizung und das Haus dann geschenkt bekommt (nicht vererbt). Fällt das dann unter die Ausnahme?

Die gesetzliche Austauschpflicht für über 30 Jahre alte Öl- und Gaskessel gilt für alle Besitzer älterer Ein- und Zweifamilienhäuser, die ihre selbst genutzten Häuser nach dem 1. Februar 2002 übernommen haben. Das gilt auch für Erben, die schon länger im Haus wohnen, es aber erst nach dem Stichtag geerbt haben.

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Wenn es keine Brennwertheizung ist, dann muss sie jetzt schon ausgetauscht werden, da sie über 30 Jahre alt ist.

unabhängig vom neuen Gesetz.

sauidha4ssa3 
Fragesteller
 17.05.2023, 15:36

Der Heizungsbauer sagt, dass müssen sie nicht da es sich im Privateigentum befindet. Zudem ist die Heizung ja schon seit 3 Jahren 30 Jahre+ alt und niemand hat sich beschwert.

"Die gesetzliche Austauschpflicht für über 30 Jahre alte Öl- und Gaskessel gilt für alle Besitzer älterer Ein- und Zweifamilienhäuser, die ihre selbst genutzten Häuser nach dem 1. Februar 2002 übernommen haben. Das gilt auch für Erben, die schon länger im Haus wohnen, es aber erst nach dem Stichtag geerbt haben."

https://www.mein-eigenheim.de/heizen/austauschpflicht-fuer-oelheizungen.html

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sauidha4ssa3 
Fragesteller
 17.05.2023, 15:41

Eigentümer, die seit dem 1. Februar 2002 selbst in der Wohnung oder dem Haus leben, sind von der Regelung nicht betroffen und können ihre alte Öl- oder Gasheizungen weiter nutzen. Ist die Wohnung oder das Haus jedoch vermietet, ist der Eigentümer verpflichtet, die Heizung auszutauschen, wenn sie 30 Jahre oder älter ist. Wer eine Immobilie mit Öl- oder Gasheizung nach dem Stichtag erworben hat bzw. demnächst erwerben will, muss die Heizung auf jeden Fall erneuern, sofern diese über 30 Jahre alt ist, sogar wenn er selbst darin wohnt.

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MrSlowhand129  17.05.2023, 19:32
@sauidha4ssa3

Ja, aber nicht, wenn der Besitzer wechselt. Dann muss man m.e. Sogar auf 65% erneuerbare Energien umrüsten.

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Ja mußt Du, da eine Schenkung ebenfalls ein Besitzerwechsel ist und die Heizungsanlage älter als 30 Jahre ist.

Wenn Dein Großvater großzügig ist, dann tauscht er dieses Jahr noch den Kessel gegen ein Öl-Brennwertkessel und macht danach die Schenkung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 25Jahre+ Berufserfahrung,SHK-Meister seit 2001

Nach jetzigem Stand: Da Deine Mutter das Haus mit der Schenkung an sie erwirbt, muss sie die Heizung aus 1990 tauschen, sofern es sich nicht um eine Brennwertheizung oder Niedertemperaturheizung handelt.

Mit dem neuen Gesetz, das noch nicht verabschiedet ist, gehört das Haus nach der Schenkung Deiner Mutter, die wohl noch nicht Ü80 ist und somit voll getroffen wird, sobald die Heizung endgültig ihren Geist aufgibt.