Tauschpflicht von Heizungen nach Eigentümerwechsel von Einheiten in WEG?
Wie ist das eigentlich in WEGs mit der Tauschpflicht der Heizungen bei Eigentümerwechsel? Kann ja nicht sein dass z.B. ein 20 Parteien Haus die Heizungsanlage tauschen muss wenn eine Partei auszieht, auf der anderen seite gäbe es diese Pflicht ja nicht wenn es nicht so wäre.
2 Antworten
Das gibt es lt GEG für Häuser, wie das mit Wohnungen sich verhält, kann ich nicht sagen.
Erst wenn das Gesetz verabschiedet wird, und vor jedem Anwaltsbesuch kommt die Informationsrecherche.
So viel ich weiß gibt es das Gesetz schon.
Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am 3. Juli 2020 dem Gesetz zugestimmt. Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden.
es geht jetzt um die Änderungen die gerade laufen und welche dieses Jahr zur Abstimmung kommen. Hier der Entwurf
https://cdn.businessinsider.de/wp-content/uploads/2023/02/Referentenentwurf.pdf
Und dort um diesen Abschnitt
Erfolgt ein Eigentümerwechsel nach Ablauf der Frist nach Absatz 1, darf der neue Eigentümer den alten Heizkessel noch längstens zwei Jahre nach dem Eigentümerwechsel betreiben.
WEG = Wohnungseigentümergemeinschaft :). Es geht um die angedachten Änderungen des GEG die jetzt beschlossen werden sollen, und dort muss selbst eine Heizung die erst 5 jahre alt ist 2 jahre nach dem Eigentümerwechsel verschrottet werden.
Gibt es nicht.
d.H. ich kann jetzt mein Haus in eine WEG umwandeln und dann unterliegt das Haus keiner Tauschpflicht nach Eigentümerwechsel sofern man nur eine Wohneinheit verkauft? ;)
Meines Wissens nach ist so ein Gesetz noch nicht vorhanden.
Noch nicht, aber es steht so im raum.... daher muss man schauen wie man im Vorfeld handeln kann bzw. wie man es ggf. durch eine klage zeitnah wieder aufheben kann.
Das ist müssig, wenn man den genauen Wortlaut nicht kennt.
Du vermutest, dass das bei Eigentümerwechsel passiert.
ich hab das jetzt 2x hier gepostet, und warum auch immer wurde es gelöscht.
§ 72 Betriebsverbot für Heizkessel
Erfolgt ein Eigentümerwechsel nach Ablauf der Frist nach Absatz 1, darf der neue Eigentümer den alten Heizkessel noch längstens zwei Jahre nach dem Eigentümerwechsel betreiben.
Da ist schon eine Bedingung genannt.
Was steht in Absatz 1?
Bau doch einfach ganz neue Kessel ein, teile auf und verkaufe.
Mache ich auch so.
Hab in 2 Monaten Termin, weil alle es so machen.,
Es werden noch richtig Gasheizungen vor 2024 verkauft.
(1) Heizkessel, die mit festem fossilen oder mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden, dürfen nach Ablauf von 30 Jahren nach Einbau oder Aufstellung nicht mehr betreiben werden.
hab als PDF nur den alten Entwurf, steht so aber noch drin
https://cdn.businessinsider.de/wp-content/uploads/2023/02/Referentenentwurf.pdf
es geht um den Eigentümerwechsel (komplizierte Situation), und mit einer Vorlaufzeit von nichtmal 6 Monaten würde das extrem teuer werden. Wenn das heute beschlossen würde, würde ich die Bedingung bis sagen wir mal 2029 OK finden, aber keinesfalls ab 2024. Das ist Wahnsinn. Eine solche Vorlaufzeit bei solchen Investitionsvolumen ist deutlichst zu kurz.
Laut dem
"Wenn Sie ein Ein- oder Zweifamilien-Haus kaufen, müssen Sie diese Pflichten innerhalb von 2 Jahren erfüllen."
also ein 3 Familienhaus müsste nicht.... teilt man ein Haus in eine WEG mit 3 Parteien auf gilt es dann nicht mehr? Nicht dass das wirtschaftlich sinn machen würde, aber das wäre schon ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz womit das Gesetz (in Teilen) verfassungswidrig wäre. Suche nur Möglichkeiten es ggf. gleich wieder kippen zu können.