Wann die Arbeit nach schreiben, nach Notenschluss?

3 Antworten

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Halbjahresnoten sind kein juristischer Akt - nur eine Mitteilung über deinen Leistungsstand. Also ist es prinzipiell egal, welche Noten du im Januar erreicht hast - am Ende wird das gesamte Schuljahr beurteilt!

Wenn der Lehrer dich auch so beurteilen kann, braucht er dich nicht nachschreiben zu lassen.

Solltest du aus irgendwelchen Gründen nachschreiben müssen, kann deine Zensur auch noch am Zeugnistag geändert oder neu festgesetzt werden! - Gilt übrigens generell für alle Fächer in Notfällen!

Der "Notenschluss" gilt für die Eingabe in Übersichtlisten (vermutlich am PC) - nicht aber für das Halbjahr!

Kommt drauf an was der Leher macht,kann sein,dass du die Arbeit nicht nachschreibst und dann halt nur das zählt,was du bisher mündlich und schriftlich geleistet hast oder dein Lehrer lässt dich nachschreiben und wertet die Arbeit für das nächste Jahr.

Naja, wenn du nicht in der Schule bist wirst du sie auch ned mitschreiben können, aber ich glaube nicht das du um die Probe drumrum kommst :)