Vorwurf fahrerflucht Versicherung?


27.04.2020, 10:02

Habe jetzt Schreiben der Staatsanwaltschaft erhalten. Einstellung Verfahren nach § 170 abs 2 Stpo und Owi nach § 47 'Abs. 1 eingestellt.

5 Antworten

Jetzt hat gegner angerufen

Du mußt garnichts machen solange gegen dich ermittelt wird ! Sollte der Gegner dich nochmals zu irgendwas auffordern , erstelle Anzeige wegen Nötigung !

Valnar25  17.03.2020, 17:58

Wo hier der Straftatbestand der Nötigung erfüllt sein soll, erklärst du sicherlich noch.

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das Wichtigste ist doch...warst du es, oder nicht?...daran hängt doch die weitere Vorgehensweise ab...

Rolajamo  17.03.2020, 17:47

So wie er schreibt war er es garantiert....
Also lieber kooperieren, raus kommt es sowiso.

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Akteneinsicht bekommt nur dein Anwalt. Hast du den Vorfall den überhaupt schon DEINER Versicherung gemeldet. Dies ist ja auch dazu da, unberechtigte Ansprüche abzuweisen.

Nö, musst du nicht. Das kann und sollte der Geschädigte auch selber tun.

Ob du mit der Nicht-Meldung eine weitere Obliegenheitsverletzung begehst oder nicht spielt keine Rolle mehr, nachdem deine Versicherung den Schaden reguliert hat wird sie die Kohle (max. 5000€) ohnehin von dir zurückfordern.

Musst du, die kann einen Gutachter beauftragen, der sagt dann, ob du es warst oder nicht