Wann ist es fahrerflucht?

5 Antworten

Ich gehe davon aus, dass dein Verhalten den Anforderungen des § 142 Abs. 3 StGB genügt. Die Zeugin kann den Geschehensablauf ja bestätigen.

Eine zwingende sachliche Notwenigkeit zum Verbleib vor Ort und zum Warten auf die Polizei sehe ich hier nicht, wenngleich ich das grundsätzlich immer empfehlen würde.

Auf der Dashcam sieht man das ich weit genug rechts war.

Sofern die Dashcam nicht permanent aufzeichnet, sondern nur anlassbezogen der Unfall gespeichert wurde, dürften diese Aufnahmen m. E. auch verwertbar sein. Das würde im Streitfall aber das Gericht für den Einzelfall entscheiden.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche
 ich anhalte sehe wie er weiterfährt , ich die Daten von der Zeugin bekomme

Du hast doch eine Zeugin, die aussagen kann wer von Euch Beiden geflüchtet ist.

Du hast Deine Angaben bei der Polizei gemacht.

Der andere hat Fahrerflucht begangen, nicht du. Du hast gehalten, die Daten „organisiert“ und bist dann weitergefahren, weil der andere abgehauen war. Das war ok so.

Das ist keine Fahrerflucht bei so keinen Sachen reicht es sogar wenn du am nächten Tage erst zur Polzei gehts

T3Fahrer  05.12.2021, 16:42

Generalisiert ist diese Aussage so nicht korrekt. Solltest du jemandem den Spiegel abfahren, reicht dein beschriebenes Vorgehen mitnichten. Aber im hier beschriebenen Fall ist der FS der Geschädigte und hat gehalten, der andere ist abgehauen, da blieb dem FS ja kaum anderes übrig. Die Polizei hätte er nicht rufen müssen.

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Klaus60578  05.12.2021, 16:45
@T3Fahrer

Manchen Kraftfahrern wird ihr Fehlverhalten erst dann klar, wenn sie den Unfallort bereits verlassen haben. Möchten Sie im Nachhinein dazu stehen und Reue zeigen, können Sie sich bei der Polizei selbst anzeigen und den Verkehrsunfall dort melden.

§ 142 StGB besagt dazu, dass auf diese Weise nach begangener Fahrerflucht keine Strafe droht bzw. diese gemildert werden kann. Dazu darf es sich jedoch ausschließlich um einen geringen Schaden handeln, die Polizei darf noch nicht in dem Fall ermitteln und die Selbstanzeige muss innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall erfolgen.

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T3Fahrer  05.12.2021, 16:55
@Klaus60578

Das ist eine Notlösung, gilt nicht regelhaft und der Unfallgegner darf den Vorfall noch nicht polizeilich gemeldet haben. Regelhaft darf und sollte man so nicht vorgehen, da die Gefahr sehr groß ist, dass es dennoch als Fahrerflucht gewertet wird.

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Er hat Fahrerflucht begangen.

Ein Kollege von mir hatte ein ähnliches Problem.

Dem wurde von einem Wohnmobilfahrer der Spiegel abgefahren. Er (mein Kollege) fuhr 100m weiter, um die Straße zu räumen.

Die Polizei sagte ihm, dass das bereits als Fahrerflucht zählt. Er hat an der Unfallstelle stehen zu bleiben.