Üble "falsche Verdächtigung" im Straßenverkehr - muss ich überhaupt was machen bzw WAS muß ich machen?

4 Antworten

Ich würde an deiner stelle die Aussage gegenüber der Polizei vermeiden und einfach mal warten was kommt. Du wirst einen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen wo drin steht das ein Ermittlungsverfahren aufgenommen wurde.

Die Staatsanwaltschaft schaut sich danach alle Unterlagen an und anhand deiner Aussage am Unfallort, aussagen von Polizisten usw werden die wahrscheinlich feststellen das du das garnicht gemacht haben kannst.

Dann wird die Staatsanwaltschaft dir einen Brief schreiben wo drin steht das dieses Verfahren eingestellt wurde und damit sollte die Sache für dich durch sein.

Wenn wirklich was anderes kommen sollte (warum auch immer) dann kannst du ja immernoch schauen ob du ein Anwalt brauchst^^

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – KFZ Meister

Wenn die Lage so eindeutig war wie du schreibst, dann brauchst du keinen Anwalt, kannst deine Aussage bei der Polizei machen und abwarten ob dann ein Ermittlungsverdahren eingeleitet wird, was dir als Beschuldigte mitgeteilt wird.

Dann kannst du immer noch entscheiden ob du einen Anwalt brauchst.


JoAnn7a 
Fragesteller
 09.11.2021, 22:42

Es ist tatsächlich eindeutig und ich kann es, auch belegen/habe Beweise. Das weiß die Polizei auch.

Das heißt, ich gehe das Risiko ein, eben wovon jeder Anwalt abrät:

... und gehe tatsächlich OHNE ANWALT zur Polizei WEIL ich ihn mir finanziell nicht leisten kann

+ VERSUCHE aber SO! , dass das unberechtigte Verfahren gegen mich eingestellt werden kann.

ALLEINE will ich nicht zur Polizei. Kann ich da auch eine Zivilperson mitnehmen? - oder müßte die, sowieso "draußen bleiben"?

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  1. du bekommst armenrecht, pkh im zivilrecht, im strafrecht auch irgendwas
  2. ja, akteneinsicht ist sehr geil, aber sie wird erst richtig geil, wenn du mit einem erfahrenen juristen das zusammen durchliest und er darauf entgegnet
  3. ich würde wahrscheinlich warten

das muss sich doch irgendwie beweisen lassen, dass du den nicht von der straße gerammt hast, da ist doch nix an deinem wagen

Du bist beschuldigt. Und du solltest tatsächlich bei der Polizei die Klappe halten. Nimm deine Rechtschutz in Anspruch und geh zum Anwalt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ist einfach so