Üble "falsche Verdächtigung" im Straßenverkehr - muss ich überhaupt was machen bzw WAS muß ich machen?
Ich fahre mit meinem Auto auf einer Straße und komme an eine Unfallstelle, wo ein Auto umgekippt ist und auf der Seite, auf der Straße liegt. Es ist mir ein Rätsel, warum dort noch kein Warndreieck aufgestellt ist, obwohl einige Autos bereits angehalten haben. Da das umgekippte Auto in einer Kurve liegt, halte ich an und stelle mein Warndreieck auf - um eine Massenkarambolage zu verhindern. Die Polizei wird gerufen, sie nimmt den Unfall auf und ich bin ca 1/2 Stunde noch am Unfallort. Dann fahre ich, weil es für mich nichts mehr zu tun gibt. Ich nehme mein Warndreieck wieder mit und verabschiede mich von der Polizei und vom Unfall-Fahrer, dem ich ja geholfen habe.
Und jetzt kommt der "dicke Hamner":
Plötzlich meldet sich die Polizei bei mir, als vom Unfall-Fahrer Beschuldigter! sei ich die Unfall-Verursacherin, und Fahrerflüchtige - weil ich meine Daten als mutmaßlicher Unfall-Verursacherin vor Ort nicht angegeben hätte.
Jedoch war ich keine! Unfallverursacherin.
... was ich der Polizei auch sofort aufgrund von Handy-Fotos zeigezeige und beweisen kann.
Ich bin sehr erstaunt, was die Polizei mir jedoch unterstellt und was sie konstruiert, was gar nicht möglich ist. Also ich bin schon sehr erstaunt.
Die Polizei sagt, ich brauche keine Aussage machen, was mich sehr irritiert, da ich ja unschuldig bin - und meine das halt auch unbedingt sagen zu müssen - was ich mündlich, taggleich getan habe.
Jetzt habe ich im Internet gelesen und mir ist auch gesagt worden, dass man bei der Polizei keine Aussage machen soll, dass jeder Rechtsanwalt streng davon abrät.
Die Polizei hat auch gesagt, dass ich keine Aussage machen muss, sondern nur beim Staatsanwalt. U N D: Daß ich für die Polizei zunächst noch keine! Beschuldigte bin, sondern daß sie das erst ermitteln muß und dann die Akte an die Staatsanwaltschaft weiter gibt.
Diese falsche Beschuldigung belastet mich natürlich sehr. Ich hätte das lieber so schnell wie möglich vom Tisch, weil ich unschuldig bin, was ich der Polizei bereits auch wiederholt gesagt habe.
Und es wäre sicher dringend angesagt, dass ich eine "Gegen"-Anzeige gegen diese falsche Beschuldigung machen müsste.
Hier meine Fragen an die Community:
Wie soll ich in meiner speziellen Situation Vorgehen? - wie begründet?
1.) Fahrerflucht ist ein Straftatbestand, da greift keine Versicherung und auch sonst nix (keine Kosten-Hilfe vom Gericht). Das Schlimme ist meine spezielle Situation: Mein Einkommen ist unter der Armutsgrenze, d. h. ich kann nicht einfach so einen Anwalt für ca. €1000 - und mehr - beauftragen.
2.) Soll ich einen Anwalt für ca. €100 beauftragen und mir "nur Akteneinsicht !" bei der Polizei anfordern lassen? Akteneinsicht ist sehr wichtig!
3.) Oder soll ich warten mit all meiner Aktivität, bis sich der Staatsanwalt bei mir meldet? ... und dann! erst in meiner finanziell unmöglichen Situation einen Rechtsanwalt beauftragen?
4 Antworten
Ich würde an deiner stelle die Aussage gegenüber der Polizei vermeiden und einfach mal warten was kommt. Du wirst einen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen wo drin steht das ein Ermittlungsverfahren aufgenommen wurde.
Die Staatsanwaltschaft schaut sich danach alle Unterlagen an und anhand deiner Aussage am Unfallort, aussagen von Polizisten usw werden die wahrscheinlich feststellen das du das garnicht gemacht haben kannst.
Dann wird die Staatsanwaltschaft dir einen Brief schreiben wo drin steht das dieses Verfahren eingestellt wurde und damit sollte die Sache für dich durch sein.
Wenn wirklich was anderes kommen sollte (warum auch immer) dann kannst du ja immernoch schauen ob du ein Anwalt brauchst^^
Wenn die Lage so eindeutig war wie du schreibst, dann brauchst du keinen Anwalt, kannst deine Aussage bei der Polizei machen und abwarten ob dann ein Ermittlungsverdahren eingeleitet wird, was dir als Beschuldigte mitgeteilt wird.
Dann kannst du immer noch entscheiden ob du einen Anwalt brauchst.
Es ist tatsächlich eindeutig und ich kann es, auch belegen/habe Beweise. Das weiß die Polizei auch.
Das heißt, ich gehe das Risiko ein, eben wovon jeder Anwalt abrät:
... und gehe tatsächlich OHNE ANWALT zur Polizei WEIL ich ihn mir finanziell nicht leisten kann
+ VERSUCHE aber SO! , dass das unberechtigte Verfahren gegen mich eingestellt werden kann.
ALLEINE will ich nicht zur Polizei. Kann ich da auch eine Zivilperson mitnehmen? - oder müßte die, sowieso "draußen bleiben"?
- du bekommst armenrecht, pkh im zivilrecht, im strafrecht auch irgendwas
- ja, akteneinsicht ist sehr geil, aber sie wird erst richtig geil, wenn du mit einem erfahrenen juristen das zusammen durchliest und er darauf entgegnet
- ich würde wahrscheinlich warten
das muss sich doch irgendwie beweisen lassen, dass du den nicht von der straße gerammt hast, da ist doch nix an deinem wagen
Du bist beschuldigt. Und du solltest tatsächlich bei der Polizei die Klappe halten. Nimm deine Rechtschutz in Anspruch und geh zum Anwalt.