Falsche Aussage?

2 Antworten

Hier kommen meines Erachtens zwei hauptsächliche Straftatbestände zur Prüfung:

  1. Üble Nachrede nach § 186 StGB
  2. Verleumdung nach § 187 StGB

Eventualiter auch der Straftatbestand des Vortäuschen einer Straftat nach § 145 StGB.

Eine der hinterletzten und widerlichsten Taten... Mies, einfach nur abgrundtief.

Liebe Grüße ☀️💋☀️

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studium der Rechtswissenschaften / 4. Semester
EMRE21681 
Fragesteller
 29.04.2022, 07:06

Danke aber was passiert denn mit der Unschuldigen Person? Sind es Beweise wenn 2 es so behaupten also kann dir Unschuldige Person dann wegen Zeugenaussagen bestraft werden?

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2001Jasmin  29.04.2022, 10:20
@EMRE21681
Danke

Bitteschön

aber was passiert denn mit der Unschuldigen Person?

Wenn die Aussagen der beiden Zeugen als nicht plausibel oder nicht genügend genau erachtet werden haben sie keinen Einfluss auf den Ausgang des Prozesses.

Sind es Beweise wenn 2 es so behaupten also

In der Regel noch nicht. Die Aussage alleine bringt noch nicht viel. Wenn einer der Aussagenden noch einen Beweis für sein Gesagtes hat oder sich die Aussage mit den Untersuchungsergebnissen der StaWa und der Polizei decken (und das Angaben, die niemand anderem vorliegen) dann kann es für den Angeklagten im Strafprozess sehr u.U eng werden.

kann dir Unschuldige Person dann wegen Zeugenaussagen bestraft werden?

Nein, man kann nur das bestraft werden, was man effektiv selbst getan hat. Für die Falschaussagen Dritter Personen kann der Angeklagte nichts.

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EMRE21681 
Fragesteller
 29.04.2022, 07:04

Danke aber was passiert eig mit der Unschuldigen Person wenn es nicht als Warheit abgestempelt wird. Gilt das den als Beweis und die Unschuldige Person hatt dann pech?

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Eckengucker  29.04.2022, 10:20
@EMRE21681

Hi.

Was möchtest du zu dieser Zusatzfrage denn gern hören. Wie soll die Dritte Person, der Lehrer, die Eltern oder der Richter, das entscheiden? Ich kann hier nur für das Strafrecht sprechen. Ein Beschuldigter darf vor Gericht lügen, ein Zeuge nicht. Die Strafandrohung ist für Zeugen so umfangreich, dass es kaum Sinn macht bewußt zu lügen oder ein falsches Alibi zu geben. Denn es geht ja nicht nur um die Aussage des Zeugen, sondern auch darum, was der Beschuldigte sagt. Daher wird -natürlich nur so weit es möglich ist- diese Angabe wie z.B. das Alibi entsprechend überprüft. (ganz allgemein gesagt)

Nichts ist perfekt, wir sind Menschen. Und zum Zusatz in der Frage nach den Beweismitteln: Die Aussage eines Zeugen ist vor Gericht ein gültiges Beweismittel. Daher auch die heftige Strafandrohung für Falschaussagen und falsche Beschuldigungen.

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