Bin unschuldig werde trotzdem von der polizei verdächtigt. Was tun?

12 Antworten

Nichts. Wenn Du unschuldig bist, wie Du schreibst, dann wartest Du erst mal ab. Wahrscheinlich wirst Du von Unbekannt einer Tat beschuldigt. Das besagt erst mal gar nichts, denn Unbekannt hat nichts in der Hand gegen Dich, sonst hätte man Dich schon etwas nachhaltiger über einen Verdacht gegen Dich informiert. Man hat keine zusätzlichen tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Straftat, deshalb dürfen sie Dich nicht weiter belästigen.

LenaNow  09.07.2020, 10:18

Zuerst einmal wird der Beschuldigte vernommen. Kommt er nicht, dann wird halt ohne seine Mithilfe weiter ermittelt. Das sagt nicht aus darüber ob wer was in der Hand hat oder nicht. Man hätte den Beschuldigten auch nicht anders informiert, als wie es geschehen ist.

0
bundesanwalt  09.07.2020, 11:09
@LenaNow

Das ist richtig, aber es kommt auch auf die Umstände an, d.h. ob z.B. man sich kennt und ob der Beschuldigte in irgendeiner Weise mit dem Tatgeschehen in eine Verbindung zu bringen sein könnte. Jeder bessere Krimi demonstriert uns, wie schnell man falsch verdächtigt werden könnte und wie lange sich so ein Verdacht halten kann aufgrund der Kompliziertheit und Komplexität besonderer Umstände. Die Anhörung kann also durchaus, obwohl XMrPoPPerX unschuldig ist, den gegen ihn vorgebrachten Verdacht verstärken, wenn er sich aus Sicht der Polizei in Widersprüche verwickeln sollte. Polizisten sind auch nur Menschen ...

0

Dann tust du zunächst .... nichts.

Das heisst Du gehst zu keiner Vernehmung und sagst zu niemandem über die Sache aus. Nun wartest Du in Ruhe ab was der Staatsanwalt weiter unternimmt. Wenn eine Verfahrenseinstellung kommt ist alles gut. Kommt irgendetwas anderes, ist der Zeitpunkt gekommen einen Anwalt zu konsultieren.

Immer vorausgesetzt Du hast mit der Sache nichts zu tun.

Dommie1306  09.07.2020, 09:24

Ich bin eh ganz bei dir, nur interessehalber:

Immer vorausgesetzt Du hast mit der Sache nichts zu tun.

Wie schaut dein Rat aus, wenn er was mit der Sache zu tun hat?

0
Artus01  09.07.2020, 11:35
@Dommie1306

Dann sollte er ebenfalls schweigen. Dann kommt es natürlich darauf an was man denn angestellt hat. Wenn die Sachlage klar ist und es sich nur um eine Sache handelt bei der z. B. nur mit einer Geldstrafe zu rechnen ist, wäre das Honorar das der Anwalt bekommt eine ordentliche Anzahlung auf die Geldstrafe. Denn unter 500 Euronen gibt es in Strafsachen nichts. Ansonsten wird einem schon nicht so einfach der Kopf vom Gericht abgerissen.

Wenn man dann allerdings der Meinung ist das man zu hart bestraft wurde kann man immer noch über einen Anwalt dem Strafbefehl widersprechen oder ggfls. in die Berufung gehen, wenn es denn Sinn macht.

1
Dommie1306  09.07.2020, 12:50
@Artus01

Klingt vernünftig. Danke für die ausführliche Antwort.

0
Artus01  09.07.2020, 14:38
@Dommie1306

Kleiner Nachsatz noch. Ich schrieb ja in der Antwort das er sich erst an einen Anwalt wenden soll wenn irgendwas, ausser einer Einstellung kommt. Das hat den Grund das er den Anwalt dann nicht mehr selbst bezahlen muss. Wenn der Staatsanwalt das Verfahren sang- und klanglos einstellt bleibt er auf den Kosten sitzen.

Ausserden bringt es ohnehin nicht viel sofort zu einem Anwalt zu gehen, denn der kann nichts machen ausser den Rat zu geben sämtliche Aussagen zu verweigern. Er kennt nämlich zunächst nur das was ihm der Beschuldigte über den Vorfall erzählt, das der Staatsanwalt das häufig anders sieht dürfte verständlich sein. Somit bringt die Akteneinsicht auch erst dann etwas wenn der Fall ausermittelt ist und sämtliche Zeugenaussagen und Beweismittel bekannt sind.

1
Dommie1306  09.07.2020, 14:54
@Artus01

Jo soweit bin ich ja - als quasi "Gegenseite" auch im Bilde.

Ich hatte deine ursprüngliche Aussage so gelesen:

Das heisst Du gehst zu keiner Vernehmung und sagst zu niemandem über die Sache aus
Immer vorausgesetzt Du hast mit der Sache nichts zu tun.

Und dachte du rätst ihm ernsthaft, WENN er was gemacht hat, zu einer Vernehmung zu gehen.

Und da ich deine Antworten bei Rechtsfragen ja schon länger lese, wollte ich nur nachfragen, ob ich dich falsch verstanden habe oder ob du da einen genialen Masterpan hast, den ich nicht kapiere^^

0
Artus01  09.07.2020, 15:45
@Dommie1306

Ja ok, das war vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt. Daher nochmal klar verständlich:

Auch wenn man was ausgefressen hat verweigert man zunächst jede Aussage. Wobei die Betonung auf zunächst liegt, denn es kann schon sein das man später doch eine Aussage macht. Das sollte man aber dann nur nach Abspreache mit einem Rechtanwalt tun oder ihn gleich damit beauftragen.

1

So einen Brief bekommt man nicht ohne Anlass. Als Beschuldigter einer Straftat brauchst Du keine Aussage zu machen, ausser deiner Personalien. Du bist noch nicht einmal verpflichtet einer polizeilichen Vorladung Folge zu leisten.
Sollte allerdings der Staatsanwalt Interesse an einer weiteren Strafverfolgung haben, und er lädt dich vor, dann mußt Du hin. Ansonsten kommt es zur Zwangsvorführung.

Im Übrigen denken alle Beschuldigten so, wie Du. Ich würde jetzt noch mal in mich gehen, und den Sachverhalt aufarbeiten. Dabei würde ich es aber vermeiden, Freunde zu schützen, die einen evtl. irgendwo mit rein gerissen haben. Denn solche Menschen verdienen die Bezeichnung "Freund" nicht.

Drizzt1977  09.07.2020, 11:39

Ich bin der Meinung, dabei aber fast sicher, dass der Beschuldigte nur einer gerichtlichen Vorladung Folge leisten müssen. Sprich zur Verhandlung erscheinen muss. Die staatsanwaltliche Vorladung zur Vernehmung wäre nur beim Zeugen relevant.

0
Bin aber unschuldig

Wenn sich das auch beweisen lässt, bzw. Dir keine Schuld nachgewiesen werden kann, ist doch alles super.

Bis dahin musst Du aber solche Anhörungen über dich ergehen lassen. Sonst kann die Polizei kaum feststellen, dass Du unschuldig bist.

Artus01  09.07.2020, 09:14
Bis dahin musst Du aber solche Anhörungen über dich ergehen lassen.

Nö, muss er nicht und sollte er auch nicht.

2

Als Beschuldigter musst du gar nicht bei der Polizei aussagen.

Dir muss die Schuld bewiesen werden, also kannst du auch erstmal abwarten - da du unschuldig bist, dürfte das mit dem "Schuld beweisen" für die Polizei dementsprechend schwierig werden.

Wenn du natürlich einen Beweis hast, dass du unschuldig bist, kannst du dir und der Polizei viel Arbeit ersparren, wenn du den vorlegst - ist aber keine Pflicht (Beispiel: Du wirst eines Betruges beschuldigt, weil du was bestellt hast ohne zu zahlen. Du legst einen Kontoauszug vor, dass du sehr wohl bezahlt hast. Ermittlungen beendet. Kannst du machen, musst du aber natürlich nicht.)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung