Motorrad beschlagnahmt ohne Durchsuchungsbeschluss möglich?
Hallo,
mir wird vorgeworfen mich an einem Illegalen Straßenrennen mit mir selbst beteiligt zu haben da ich angeblich vor der Polizei geflohen bin.
Eine Woche später stand die Polizei vor meiner Tür und beschlagnahmte mein Motorrad obwohl sie kein Kennzeichen hatten und das Motorrad nicht mal auf mich angemeldet ist somit mir nicht mal gehört. Dazu möchte ich anmerken dass die Beamten keinen Durchsuchungsbeschluss hatten.
ich habe nun einen Anwalt eingeschaltet der nun noch auf die Akteneinsicht wartet. Das ganze war ungefähr vor 8 Wochen.
Wie lange geht es nun bis ich überhaupt mal was von der Polizei bzw. Der Staatsanwaltschaft höre ?
Und bekomme ich das Motorrad wieder und wie lange kann sowas dauern ?
Und ist das ganze überhaupt rechtskräftig ?
4 Antworten
Das Motorrad bekommt derjenige zurück, der im Fahrzeugbrief steht. Wenn Du es nicht bist, bekommst Du auch nichts zurück.
Auf welcher Basis hast Du eigentlich den Anwalt beauftragt, wenn Dir das Motorrad nicht gehört?
Wenn die Beamten bei Dir auftauchen, werden sie sicherlich ein Kennzeichen gesehen haben bei der "Verfolgungsjagd".
Jetzt hast Du Zeit mal über Dein Verhalten im Straßenverkehr nachzudenken und welche Folgen das hat.
Das stimmt so nicht.
Zitat: Der Fahrzeugbrief zeigt als amtliches Dokument an, wer Halter des eingetragenen Fahrzeugs ist. Eigentümer und Halter des Fahrzeugs sind nicht automatisch identisch.
Quelle: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/kfz-zulassung/fahrzeugbrief/
Wenn der Fragesteller also nach seiner eigenen Aussage nicht der Eigentümer ist, kann er also auch das Fahrzeug nicht zurückbekommen, sondern der eingetragene Halter des Fahrzeugs.
Wenn das Motorad nicht deins ist, bekommst Du es überhaupt gar nicht wieder :-))
... das Motorrad nicht mal auf mich angemeldet ist somit mir nicht mal gehört
Der Halter hat nichts mit dem Besitzer zu tun.
Man braucht keinen Durchsuchungsbeschluß, um einen Gegenstand pfänden zu dürfen.
mir wird vorgeworfen mich an einem Illegalen Straßenrennen mit mir selbst beteiligt zu haben da ich angeblich vor der Polizei geflohen bin
Da wird wohl was dran sein, ansonsten wäre die Polizei nicht bei dir aufgetaucht.
Alle deine Fragen kann dir dein Anwalt beantworten. Warum fragst du ihn nicht?
Derzeit sind Verfahren die von der Staatsanwaltschaft geführt werden ne lange Angelegenheit. Das liegt daran, daß derart Behörden gerade in Hinsicht auf die Corona-Pandemie und darüber hinaus heillos überlastet sind. Daher kann es sein, daß derart "kleine Fische"-Fälle erst einmal nach hinten geschoben werden und du von denen erst in ca. 8 bis 12 Monaten wieder etwas hören bzw. lesen tust.
Wer im Brief steht, ist zunächst mal voll Banane! der Brief zählt in keinster Weise als Eigentumsnachweis! Steht da sogar extra drin!