Motorrad beschlagnahmt ohne Durchsuchungsbeschluss möglich?

4 Antworten

Das Motorrad bekommt derjenige zurück, der im Fahrzeugbrief steht. Wenn Du es nicht bist, bekommst Du auch nichts zurück.

Auf welcher Basis hast Du eigentlich den Anwalt beauftragt, wenn Dir das Motorrad nicht gehört?

Wenn die Beamten bei Dir auftauchen, werden sie sicherlich ein Kennzeichen gesehen haben bei der "Verfolgungsjagd".

Jetzt hast Du Zeit mal über Dein Verhalten im Straßenverkehr nachzudenken und welche Folgen das hat.

EddiR  24.07.2021, 10:33

Wer im Brief steht, ist zunächst mal voll Banane! der Brief zählt in keinster Weise als Eigentumsnachweis! Steht da sogar extra drin!

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Lachlan  25.07.2021, 08:57
@EddiR

Das stimmt so nicht.

Zitat: Der Fahrzeugbrief zeigt als amtliches Dokument an, wer Halter des eingetragenen Fahrzeugs ist. Eigentümer und Halter des Fahrzeugs sind nicht automatisch identisch.

Quelle: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/kfz-zulassung/fahrzeugbrief/

Wenn der Fragesteller also nach seiner eigenen Aussage nicht der Eigentümer ist, kann er also auch das Fahrzeug nicht zurückbekommen, sondern der eingetragene Halter des Fahrzeugs.

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EddiR  26.07.2021, 07:33
@Lachlan

Wenn er gem. Kaufvertrag der nachweisbare Eigentümer ist und zb der Vater der Halter, bekommt er das Fahrzeug dennoch zurück. Da kann man streiten, ob der Eigentümer oder Halter das Fz bekommt. Wie auch immer...

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Wenn das Motorad nicht deins ist, bekommst Du es überhaupt gar nicht wieder :-))

... das Motorrad nicht mal auf mich angemeldet ist somit mir nicht mal gehört

Der Halter hat nichts mit dem Besitzer zu tun.

Man braucht keinen Durchsuchungsbeschluß, um einen Gegenstand pfänden zu dürfen.

mir wird vorgeworfen mich an einem Illegalen Straßenrennen mit mir selbst beteiligt zu haben da ich angeblich vor der Polizei geflohen bin

Da wird wohl was dran sein, ansonsten wäre die Polizei nicht bei dir aufgetaucht.

Alle deine Fragen kann dir dein Anwalt beantworten. Warum fragst du ihn nicht?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Derzeit sind Verfahren die von der Staatsanwaltschaft geführt werden ne lange Angelegenheit. Das liegt daran, daß derart Behörden gerade in Hinsicht auf die Corona-Pandemie und darüber hinaus heillos überlastet sind. Daher kann es sein, daß derart "kleine Fische"-Fälle erst einmal nach hinten geschoben werden und du von denen erst in ca. 8 bis 12 Monaten wieder etwas hören bzw. lesen tust.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung