Straßenrennen ohne Beweise?&€)(/?

6 Antworten

Der Beweis ist in dem Fall zunächst einmal der Zeuge. Warum hier wieder welche die abgedroschene „Aussage-gegen-Aussage“ Nummer bringen, versteh ich nicht. Noch blöder ist die Verleumdungsnummer. Wir sind hier nicht am Stammtisch oder in einer der schlechten RTL-Sendungen.

Der Staatsanwalt wird sich die Aussage des Zeugen anhören. Der kann ganz gut einschätzen, wann es sich lohnt, ein Verfahren zu eröffnen. Wenn er keine ausreichenden Anhaltspunkte sieht, dann wird er es sang- und klanglos einstellen. Wenn Du also kein Rennen gefahren bist, dann kannst Du beruhigt chillen. Vielleicht hat er ja auch noch sein Handy angehabt und gefilmt. Vielleicht war er auch nicht alleine und es gibt mehrere Zeugen.

Es kann auch sein, dass Du nur einfach viel zu schnell gefahren bist und der Fußgänger das als Rennen gesehen hat. Dann könnte es sein, dass sie es mit einer Owi versuchen. Dann musst Du Dir überlegen, ob Du die zahlst oder es drauf ankommen lässt. 

Ach ja. Interessant ist, dass Du nicht schreibst: Straßenrennen, aber es keines. Stattdessen schreibst Du: ... keine Beweise. ;-)

Als erstes würde ich einen Anwalt kontaktieren. Dieser bekommt Einsicht in die Ermittlungsakte. Da steht dann drin ob es nur den einen Zeugen gibt oder vielleicht doch ein Video usw. Dann entscheidet man wie man weiter verfährt

Der Zeuge ist der Beweis, der für eine Straftat gefordert wird.

Wie glaubwürdig dessen Aussage ist, entscheidet der Staatsanwalt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

Ein Ermittlungsverfahren in jedem Fall, da der § 315d StGB ein Offizialdelikt ist, und nach Kenntnisnahme durch die Behörden Ermittlungszwang besteht. Es wird als eine Einladung zur polizeilichen Vernehmung eintrudeln, oder schon bei dir auf dem Schreibtisch liegen. Da musst Du nicht hingehen, erst wenn die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht eine Ladung zusenden, ist Erscheinen Pflicht. Aber selbst da brauchst Du zur Sache nichts auszusagen. Wenn keine Beweise vorliegen, steht Aussage gegen Aussage, und eine Einstellung ist wohl sehr wahrscheinlich.

Ich würde das auf sich beruhen lassen, auch wenn man den vermeintlichen Zeugen wegen Verleumdung anzeigen kann. Das würde nämlich voraussetzen, das dieser die Tat mit dem Vorsatz begangen hat, dich verächtlich zu machen. Wahrscheinlich ist aber, daß er einfach eine Situation falsch eingeschätzt hat, und somit einem Irrtum unterlegen ist. Dann würde wohl auch das Verfahren sehr wahrscheinlich eingestellt.

Ohne Beweise kann man dich nicht verurteilen !

Aber du kannst den angeblichen zeugen anzeigen wegen Verleumdung!