Akteneinsicht Polizei?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Deine Frage ist einfach zu ungenau formuliert. Entsprechend kann ich keine geltende Rechtsvorschrift nennen, nach welcher du Akteneinsichtsberechtigt wärst, da die geltende Gesetzesgrundlage vom geführten Verfahren abhängig ist.

Bitte teile deshalb mit, ob Ermittlungen im Zusammenhang wegen Verstößen gegen das Betäumungsmittelgesetz gegen dich geführt wurden. Wenn ja, teile mir bitte mit ob dein Aktenzeichen Js oder UJs enthält, bzw. du von der Staatsanwaltschaft ein Schreiben erhalten hast.

DankeEuch123 
Fragesteller
 22.10.2021, 19:54

Nein, es gibt kein Verfahren, sondern wie ich oben geschrieben habe erfuhr ich es über ein paar Ecken.
heisst also, ich würde gerne in meine Akte einsehen, ohne dass es einen aktuellen Verdachtsfall oder eine Anzeige als Opfer gibt.
danke

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DankeEuch123 
Fragesteller
 22.10.2021, 19:57
@DankeEuch123

Das heißt: ich würde gerne einfach in die Polizeistation spazieren und Akteneinsicht fordern, da ich gerne die über mich gesammelten Daten einsehen möchte.

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Bankfreund  22.10.2021, 20:00
@DankeEuch123

Dir steht kein gesetzliches Akteneinsichtsrecht im Sinne der Strafprozessordnung oder anderweitiger Rechtsvorschriften zu, da die von dir angefragte ,,Akte“ keine Akte ist, sondern ein elektronisch geführter Datensatz (INPOL)

Auch geltende Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, insbesondere aber Art. 15 DS-GVO kommen hier nur bedingt zur Anwendung. Bitte wende dich für weiterführende Informationen an eine Polizeidienststelle.

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Soviel ich weiß, gibt es eine Akte für jeden Fall extra, also keine Sammelakte, wo alles mögliche drin steht. Im Computer sind Deine Ermittlungsverfahren aufgeführt, aber ohne Einzelheiten. Es kann Dir doch wurscht sein, ist doch Schnee von gestern.

Wer hat Dir sowas überhaupt erzählt? Vielleicht will er sich nur wichtig machen..

Was meinst Du denn für eine "Polizeiakte"?

DankeEuch123 
Fragesteller
 22.10.2021, 19:55

Die Akte wo alle Daten über eine Person gesammelt werden in Bezug auf Anzeigen als Opfer, Verdächtiger oder sonstiges…

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AngiedieSchlaue  22.10.2021, 20:01
@DankeEuch123

Es existiert in elektronischer Form ein Verfahren zur integrierten Vorgangsbearbeitung und Auskunft. Wenn Du jemals, als welche Person auch immer, Kontakt zur Polizei hattest, sind Daten von Dir in diesem System vorhanden.

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AngiedieSchlaue  22.10.2021, 20:05
@DankeEuch123

Dafür solltest Du am besten die Hilfe eines Anwalts in Anspruch nehmen.

Du musst Deinen Antrag auf Akteneinsicht und Löschung von Daten nämlich begründen.

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superseegers  22.10.2021, 23:46
@sunny739

Lediglich eine, in der alle Taten verzeichnet sind in denen man als Beschuldigter erfasst wurde.

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superseegers  23.10.2021, 12:40
@DankeEuch123

Ja, eingeschränkt, aber nicht in einer Akte/Datei, die personenbezogen ist. In den Vorgangsverwaltungsprogrammen werden die Daten von Zeugen, Geschädigten etc. nach gewisser Zeit automatisiert gelöscht. Wenn ich mich recht entsinne nach 12 Monaten (in NRW). Das hat allerdings auch gewisse Nachteile, ich kann mich an Vorgänge erinnern die Geschädigte nachträglich noch haben wollten für zivilrechtliche Zwecke. Da wird es dann nach dem einen Jahr eng.

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