Vorsorgevollmacht anfechten möglich?

1 Antwort

Wen es innerhalb der Familie Streitigkeiten um die Versorgung von Pflegebedürftigen gibt, wird in den meisten Fällen ein außenstehender Betreuer bestellt.

Wenn die Richterin bzw das ärztliche Gutachten deiner Mutter eine so schwere demenzielle Veränderung bescheinigt, dass diese eine Unterbringung in einem Heim befürworten, solltest du dies erstmal so akzeptieren und dich Informieren.

Das dementen in ihrem gewohnten Umfeld mit den gewohnten Abläufe eine gute Phasade aufrechterhalten können, ist normal.

Gerade wenn man als Kind nicht oft da ist fällt einen der wirkliche kognitive Verfall nicht auf.

SophiaMom 
Fragesteller
 15.03.2024, 20:27

Danke für Deine Antwort. Da ich als Pflegeperson und Tochter, seit 1 Jahr täglich mit meiner Mutter Mittags zur Tabletten Einnahmezeit, sowie am Abend 2x sie an die Einnahme erinnerte, auch 48 h wöchentlich vor Ort beide Elternteile Betreute und ein sehr enges Band mit meiner Mutter habe, kann ich mit Bestimmtheit sagen, dass außer des Kurzzeitgedächtnisses, keinerlei Einschränkungen vorhanden waren. Mutter führe den gesamten Haushalt und war auch körperlich und psychisch fit. Nur leider zu vertrauensselig.

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Wolpertinger  15.03.2024, 20:31
@SophiaMom

Ich als Fachkraft für Gerontopsychiatrie kann dir sagen, dass deine Einschätzung sehr wahrscheinlich falsch ist.

Es ist so wie ich es dir sagen, gewohnte Abläufe, Strukturen usw lassen den Dementen fitter wirken als er ist.

Die lernen Verhaltensmuster die ihre kognitiven Defizite vertuschen

Viele Angehörige sind entsetzt wenn sie feststellen wie beeinträchtigt ihre Angehörige wirklich sind.

Und das ärztliche Gutachten auf dem sich die Richterin stützen wird, wird ja nicht erfunden sein.

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SophiaMom 
Fragesteller
 15.03.2024, 20:38
@Wolpertinger

Ich Zweifel Deine Einschätzung nicht an. Werde dennoch am Montag mit dem Richter via Brief in Kontakt treten. Dieses Gutachten anfechten. Und wenn auch… meine Mutter bei mir in Betreuung, irgendwann doch sehr pflegebedürftig sein sollte, könnte doch dann über einen Heimplatz nachgedacht werden, oder?

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Wolpertinger  15.03.2024, 20:40
@SophiaMom

wie gesagt, wenn der Richter mitbekommt das es innerhalb der Familie Streitigkeiten gibt, wird er eine gesetzliche Betreuung beauftragen.

Ob man das will, muss man selber entscheiden

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SophiaMom 
Fragesteller
 15.03.2024, 20:46
@Wolpertinger

Das war von Anfang an mein Wunsch! Das wenn ich nicht als Betreuerin eingesetzt werden kann, es eine gesetzliche Betreuung geben müsste. Jedoch kann es nicht sein, dass mein Bruder sich unangemessen verhält und meine Mutter unter einem Vorwand, nur mit der Vollmacht gegen ihren Willen festhalten kann. Jetzt durch dieses Gutachten … ist es dringend erforderlich, dass ein weiteres Unabhängiges Gutachten erstellt wird.

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Wolpertinger  15.03.2024, 20:52
@SophiaMom

Ob die Geschichte mit deinem Bruder sich so zugetragen hat, halte ich für fragwürdig.

Es gibt doch ein unabhängiges Gutachten und die gesetzliche Betreuung wird dir nicht die Pflege bei dir überlassen.

Nicht bei Streitigkeiten innerhalb der Familie.

Die wird eine Heimunterbringung befürworten

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