Vorsorgevollmacht anfechten möglich?
Mein Bruder hat meine Mutter unter dem Vorwand der Kurzzeit-Pflege in ein Altersheim eingewiesen. Zuvor gab es einen Zwischenfall, bei dem Mein Vater mich die Tochter ins Gesicht geschlagen hat, meine Mutter aus dem Auto gerissen… und eingesperrt hat. Vater 84, Mutter 81 und Pflegestufe 2 seit 6 Monaten. Demenz im Anfangsstadium ausschließlich gelegentlich das Kurzzeitgedächtnis war betroffen. Mutter was zu vertrauensselig und unterzeichnete ohne den Inhalt zu kennen oder zu verstehen dem Bruder (Zeuge Vater) vor 5 Jahren die VorsorgeVollmacht und Patientenverfügung!
Ich hatte während der gesamten Zeit und auch als Pflegeperson, niemals eine Ahnung dieser von langer Hand geplanten würdelosen Einweisung Gegen den Willen meiner Mutter.
meine Anwältin wird Montag mit dem Richter sprechen. Ich möchte meine Mutter zu mir nach Köln (1 h entfernt) holen und somit ihrem Wunsch entsprechen.
derzeit wird sie belogen, sie käme wieder nach Hause. 6 Wochen ist sie schon dort und jetzt hat sie auch noch auf ihrem DZ eine weitere Patientin.
Mein Bruder hatte ein Treffen mit der Person von der Antragstelle für Betreuer und hat meine Mutter ohne meine Zustimmung oder Frage hierzu/ ohne Info, einweisen lassen.
nach einer Woche bereits kam das vernichtende Gutachten der Amtsärztin, die schrieb, wenn ich die Mutter wieder raus holen wollen würde, sie Zwangseingewiesen werden würde!!!!
wie kann das sein? Die Würde des Menschen… der natürliche Wille meiner Mutter?
Erst seit dem sie dort eingewiesen ist, hat sich ihr Zustand bedrohlich verschlechtert.
kann ich mit dem Richter sprechen?
kann das Gutachten angefochten werden?
ich kämpfe schon so lange… meine Anwältin macht nichts und ich brauche dringend einen Kontakt, mit dem ich diese wichtigen nächsten Schritte durchsprechen kann.
helft mir bitte - hier ist Gefahr im Vollzug
eure Sophia
1 Antwort
Wen es innerhalb der Familie Streitigkeiten um die Versorgung von Pflegebedürftigen gibt, wird in den meisten Fällen ein außenstehender Betreuer bestellt.
Wenn die Richterin bzw das ärztliche Gutachten deiner Mutter eine so schwere demenzielle Veränderung bescheinigt, dass diese eine Unterbringung in einem Heim befürworten, solltest du dies erstmal so akzeptieren und dich Informieren.
Das dementen in ihrem gewohnten Umfeld mit den gewohnten Abläufe eine gute Phasade aufrechterhalten können, ist normal.
Gerade wenn man als Kind nicht oft da ist fällt einen der wirkliche kognitive Verfall nicht auf.
Ich als Fachkraft für Gerontopsychiatrie kann dir sagen, dass deine Einschätzung sehr wahrscheinlich falsch ist.
Es ist so wie ich es dir sagen, gewohnte Abläufe, Strukturen usw lassen den Dementen fitter wirken als er ist.
Die lernen Verhaltensmuster die ihre kognitiven Defizite vertuschen
Viele Angehörige sind entsetzt wenn sie feststellen wie beeinträchtigt ihre Angehörige wirklich sind.
Und das ärztliche Gutachten auf dem sich die Richterin stützen wird, wird ja nicht erfunden sein.
Ich Zweifel Deine Einschätzung nicht an. Werde dennoch am Montag mit dem Richter via Brief in Kontakt treten. Dieses Gutachten anfechten. Und wenn auch… meine Mutter bei mir in Betreuung, irgendwann doch sehr pflegebedürftig sein sollte, könnte doch dann über einen Heimplatz nachgedacht werden, oder?
wie gesagt, wenn der Richter mitbekommt das es innerhalb der Familie Streitigkeiten gibt, wird er eine gesetzliche Betreuung beauftragen.
Ob man das will, muss man selber entscheiden
Das war von Anfang an mein Wunsch! Das wenn ich nicht als Betreuerin eingesetzt werden kann, es eine gesetzliche Betreuung geben müsste. Jedoch kann es nicht sein, dass mein Bruder sich unangemessen verhält und meine Mutter unter einem Vorwand, nur mit der Vollmacht gegen ihren Willen festhalten kann. Jetzt durch dieses Gutachten … ist es dringend erforderlich, dass ein weiteres Unabhängiges Gutachten erstellt wird.
Ob die Geschichte mit deinem Bruder sich so zugetragen hat, halte ich für fragwürdig.
Es gibt doch ein unabhängiges Gutachten und die gesetzliche Betreuung wird dir nicht die Pflege bei dir überlassen.
Nicht bei Streitigkeiten innerhalb der Familie.
Die wird eine Heimunterbringung befürworten
Danke für Deine Antwort. Da ich als Pflegeperson und Tochter, seit 1 Jahr täglich mit meiner Mutter Mittags zur Tabletten Einnahmezeit, sowie am Abend 2x sie an die Einnahme erinnerte, auch 48 h wöchentlich vor Ort beide Elternteile Betreute und ein sehr enges Band mit meiner Mutter habe, kann ich mit Bestimmtheit sagen, dass außer des Kurzzeitgedächtnisses, keinerlei Einschränkungen vorhanden waren. Mutter führe den gesamten Haushalt und war auch körperlich und psychisch fit. Nur leider zu vertrauensselig.