Vor der mündlichen Prüfung abmelden?
Hallo, ich bin in einer Ausbildung und wollte mal fragen, ich habe bald meine schriftliche Abschlussprüfung, mündliche ist erst im Juni.
kann mich mein Betrieb sobald ich die schriftliche durch hab trotzdem noch von den Prüfungen ( also der mündlichen, die dann noch fehlt ) abmelden?
Da er mir damit droht.
2 Antworten
Schriftliche und mündliche Prüfung sind zwei Teile einer Prüfung. Wenn du für die schriftliche angemeldet bist, die hinter dich bringst und nicht aufgrund schlechter Ergebnisse bereits durchgefallen bist, wirst du auch zur mündlichen eingeladen.
Komischer Ausbildungsbetrieb, der seinen Azubis mit sowas droht.
Warum droht er dir?
Abmelden kann er dich nur, wenn es keinen Ausbildungsvertrag mehr gibt. Und selbst dann gäbe es noch die Möglichkeit als Externe.
Lass dich nicht stressen. Zur Not ruf bei der Kammer an.