Nicht bestanden IHK

6 Antworten

Ist es eine schulische Ausbildung? Ansonsten würde dein Betrieb dich normalerweise abmelden, sobald du eine Verlängerung ablehnst. Im Zweifel empfiehlt es sich aber immer, mit dem zuständigen Mitarbeitern bei der IHK zu sprechen!

Sollte eine Verlängerung aufgrund eines schlechten Verhältnisses mit dem Ausbilder z.B. nicht für dich in Frage kommen, kann die IHK helfen, dir einen anderen Platz zu vermitteln, damit du nicht die letzten Jahre wegschmeißt. Generell ist es zu empfehlen, die Ausbldung bei nichtbestehen um 6 Monate zu verlängern und erneut an den Prüfungen teilzunehmen.

Viel Erfolg für deinen weiteren Weg!

Auch nach Beendigung des Beschäftigungsverhälnisses mit der Ausbildungsfirma kann man als externer Prüfling eine Prüfung nachholen.

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@turalo

Oh danke! Hab ich was dazu gelernt, war mir so nicht bekannt. :)

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Wenn Du die schriftliche schon nicht bestanden hast, brauchst Du doch nicht mehr zur mündlichen. Normalerweise würde die Ausbildung dann verlängert ("fertig" ist man nur, wenn man bestanden hat).

Mit der mündlichen Prüfung kann man sich eine halbe Note verbessern. Wenn also die schriftliche Prüfung auf "5" lautet, kann man mit Glück und Verstand noch etwas rausreissen.

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@turalo

Stimmt, wenn es so auf der Kippe steht. Aber dann sagt man doch nicht "nicht bestanden" und Ausbildung abbrechen.

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@Blindi56

Man bricht gar nicht ab. Was man beginnt, beendet man auch. Habe ich zu Hause so beigebracht kriegt.

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Dazu hätte ich auch noch eine Frage. Ich mache eine kaufmännische Ausbildung und hatte Anfang Mai meine schriftliche Prüfung. Leider habe ich bis jetzt noch keine Ergebnisse und sitze somit auf glühenden Kohlen. Ich habe bei der IHK angerufen und die Dame sagte mir, ich bekomme meine Ergebnisse (bestanden/nicht bestanden) erst am Tag meiner mündlichen Prüfung. Das kommt mir jedoch ziemlich lange vor (erst Mitte Juli). Wisst ihr wie das normalerweise abläuft? Vermutlich bekomme ich Mitte Juni meine Noten von der Schule gesagt, jedoch fallen diese ja wieder anders aus als die der IHK..

Normalerweise endet ein Ausbildungsverhältnis mit BESTEHEN der mündlichen Prüfung, das setzt dann voraus, dass auch die schriftliche bestanden wurde, was in deinem Fall ja nicht so ist, von daher musst du deinem Chef/der Schule mitteilen, dass du nicht verlängerst und die Prüfung wiederholst.

mache die ausbildung fetig notfals im anderen betrieb.

ihk hat einen azbi berater. (oder ausbilungsberater) rede mit dem.