Von Religion zu Ethik (Schule)

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Religionsunterricht ist freiwillig. Es ist eigentlich ein Unding, dass du begründen musst, wenn du nicht mehr an ihm teilnehmen möchtest.

Kannst ja mal reinschreiben:

Ich möchte von Religon in Ethik wechseln, weil ich von meinem Recht auf Religionsfreiheit Gebrauch machen möchte. :)

Religionsfreiheit bedeutet nämlich nicht, wie viele annehmen, die Kirche kann tun und lassen was sie möchte, sondern ist ein auf die Person bezogenes Recht das garantiert, dass die sich auf der einen Seite zu Religion bekennen darf, aber auf der anderen auch das Recht hat, frei von Religon zu sein.

capi89  29.01.2013, 02:51

Religionsunterricht ist keineswegs "freiwillig" (im Sinne eines Wahl- oder Wahlpflichtfachunterrichtes). Es handelt sich um ein "ordenliches Lehrfach" (Art. 7 Abs. 3 GG). Dieser Absatz wird in den meisten bundesländern so interpretiert, dass Schüler, die einer Religionsgemeinschaft angehören, in deren Einvernehmen an ordentlichen Schulen bekenntnisgebundener Religionsunterricht erteilt wird (hauptsächlich sind dies die beiden großen christlich Kirchen, vereinzelt wir aber auch schon jüdischer bzw. islamischer Religionsunterricht erteilt), verpflichtet sind, am entsprechenden Religionsunterricht teilzunehmen. Eine Abmeldung vom Religionsunterricht wäre somit eine Abmeldung von einem Pflichtfach (wie Mathematik, Geschichte oder Sport) und bedarf einer besonderen Begründung (im Sportunterricht: z.B. eine schwere, andauernde Erkrankng) Nach Art. 136 der deutschen Verfassung von 1919 (durch Art. 140 GG im Grundgesetz verankert), darf allerdings kein Bürger gezwungen werden, an "religiösen Übungen" teilzunehmen. Eine besondere Begründung zur Abmeldung wären somit Glaubens- und Gewissensgründe. Das muss allerdings dargelegt werden. Es ist nicht nötig, diese Gründe genauer zu erläutern. Außerdem sind Schulen und Schulbehörden nicht berechtigt (und wohl auch nicht in der Lage) diese Gründe zu überprüfen, weswegen diesen Anträgen regelmäßig stattgegeben wird. Der Antrag ist vom Erziehungsberechtigten zu stellen, ab dem 14. Lebensjahr vom Schüler selbst. In Bayern und im Saarland kann ein minderjähriger Schüler, der einer Religionsgemeinschaft angehört, keinen Antrag auf Freistellung stellen. Dies müssen die Eltern tun. Wird Unterricht in einem Ersatzfach angeboten, ist dieser bei Freistellung i.d.R. verpflichtend. Nebenbei: Der Religionsunterricht ist das einzige Schulfach, dass im Grundgesetz gewährleistet wird.

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Spaghettus  29.01.2013, 09:01
@capi89

Du hast in vielem Recht. Freiwillig im Sinne eines Wahlfaches ist Religion in den meisten Bundesländern nicht. Dort müssen konfessionelle Schüler zunächst teilnehmen.

Andererseits bedeutet aber "ordentliches Lehrfach" auch nicht Pflichtfach, sondern nur, dass dafür die Kosten komplett die öffentliche Hand zu tragen hat. Das ergibt sich u.a. aus GG Artikel 7.2: „Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.“ Hier wird die Freiwilligkeit der Teilnahme am Religionsunterricht festgeschrieben.

Du hast auch Recht, dass der Religionsunterricht durch das GG gewährleistet wird. Aber nicht, um es zum Pflichtfach zu machen, sondern um die Ausübung der Religionsfreiheit ausnahmsweise auch innerhalb einer staatlichen Institution - hier der staatlichen Schule - zu ermöglichen.

Eine sehr schöne und informative Beschreibung des Reliunterrichtes gibt es auf

http://www.religionsfrei-im-revier.de/wp-content/uploads/2010/11/Rechtliche-Grundlagen-zum-Religionsunterricht.pdf

Dort heißt es zusammenfassend:

Die Teilnahme am Religionsunterricht ist für Schülerinnen und Schüler einer öffentlichen Schule, die keine Bekenntnisschule ist, freiwillig. Zunächst müssen konfessionsangehörige Schülerinnen und Schüler am Religionsunterricht ihrer Konfession teilnehmen, können sich aber jederzeit schriftlich und formlos bei der Schulleitung abmelden.

Wenn der Zwangsersatzunterricht ‚Praktische Philosophie‘ ab Sek 1 (Klasse 5) an einer Schule eingerichtet ist, so sind die Schülerinnen und Schüler, die nicht am RU teilnehmen, zur Teilnahme an dem Fach ‚Praktische Philosophie‘ verpflichtet.

Ist das Fach nicht eingerichtet - oder die Einrichtung wie bspw. an Grundschulen - nicht vorgesehen - so hat die Schule eine Aufsichtspflicht. Die Aufsichtpflicht darf lt. ADO nur von Lehrern ausgeübt werden; eine Aufbewahrung der nicht am RU teilnehmenden Schülerinnen und Schüler in anderen Klassen (Heidenhüten) ist nach dem Bundesverwaltungsgericht nicht statthaft.

Was bleibt, ist das von einem Lehrer nach dem Entwicklungsstand des Schülers beaufsichtigte Silentium, oder die Verlegung des RU in die Randstunden.

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Da du diese Frage mit dem Text überhaupt stellen musst, vermute ich mal, dass du vielleicht noch Grundschüler bist. - Trifft das zu, dann geht nichts ohne Mammi und Pappi.

Sollte ich mich täuschen und du bist doch schon älter, dann lass den "Zettel" (umgangssprachlich Brief) von deinen Eltern entwerfen und lass sie gleich mit unterschreiben, denn deren Bestätigung oder zumindest ihr Mitwissen von deiner Absicht wird eh in den meisten Fällen verlangt.

Fullmetal2000 
Fragesteller
 30.01.2013, 16:37

Ich bin auf dem Gymnasium -.- 7. Klasse

UND ICH MUSS KEINEN BRIEF verschicken SONDERN ICH MUSS EIN ZETTEL WO DAS DRAUFSTEHT ABGEBEN

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Hab ich schonmal beantwortet: Einfach Formlos schreiben und ggf von den Eltern unterschreiben lassen:

Name + Klasse,

Ich möchte aus Gewissens- und Glaubensgründen aus dem Religionsunterricht austreten.

Ort und Datum

Unterschrift + ggf. von den Eltern.

Soweit sollte es reichen.

Schreib rein, dass es z.B. Nicht mit deinem Gewissen vereinbar ist, den katholischen Religionsunterricht zu besuchen und du Distanz zur Kirche brauchst. Irgend so was.

lugsciath  28.01.2013, 07:46

hüstl es gibt ja auch noch andere Konfessionen, nicht nur die Katholische ;)

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