religionsunterricht verweigert (bayern)

11 Antworten

Ohne Mitglied in der RKK zu sein, wirst du in katholischen Einrichtungen immer mit großen Problemen rechnen müssen. Einen ersten Geschmack davon bekommst du jetzt gerade, das kann noch viel schlimmer werden.

Waldfrosch4  16.09.2014, 20:28

Eine plumpe polemik !

Kommst du denn in deinen Tennisclub rein wenn du nicht Mitglied bist ?

So ist es wohl nur logisch das man einem etwa die Sakramente der Kirche nicht jedem vor die Füsse werfen kann ,wenn er nicht mal zur Kirche stehen will.

Aber jeder kann einen katholischen Unterricht besuchen, das wäre doch das Hauptgeschäft der Kirche meine ich .Aber ich meine eher hier sperren Bürorokraten die wohl am ende auch keine Mitglieder der Kirche sind ..

0
martin7812  17.09.2014, 07:07
@Waldfrosch4

Es geht dem Fragesteller aber wohl eher um eine Anstellung bei einer katholischen Sozialeinrichtung als um die Mitgliedschaft in einer kirchlichen religiösen Gruppierung.

Obwohl ich das Sonderarbeitsrecht bei Kirchen immer verteidigt habe, sehe ich inzwischen nicht mehr ein, warum der Koch in einem katholischen Krankenhaus ebenfalls nach Religionszugehörigkeit ausgewählt wird.

2
martin7812  17.09.2014, 07:13
@Hamburger02

Ich gehe davon aus, dass "Waldfrosch4" mit dem Satz "in eine katholische Einrichtung gehen möchte" des Fragestellers fälschlicherweise verstanden hat, dass der Fragesteller sich einer religiösen Gruppierung der katholischen Kirche anschließen möchte und es eben nicht dass es um eine Anstellung bei einer kirchlichen Sozialeinrichtung geht.

Andernfalls wäre sein Kommentar alles andere als logisch.

0
Hamburger02  17.09.2014, 08:12
@martin7812

Genau. Der Koch im Vereinsheim des Tennisclubs muss nicht zwangsläufig auch Mitgleid im Tennisclub sein. Und genau das ist bei katholischen Einrichtungen oft der Fall, dass sie nur Kirchenmitglieder haben wollen.

1
martin7812  17.09.2014, 17:06
@Hamburger02

Die dahinterliegende Frage ist jedoch einiges schwieriger:

Das erste Problem ist es, eine Grenze zu ziehen:

Ab wann ist die Religion (streng genommen: die tatsächliche, nicht die auf dem Papier) egal? Die Argumentation ist ja immer wieder, dass bei vielen Stellen der Mitarbeiter auch eventuell in der Lage sein muss, fachkundige Gespräche mit den "Kunden" zu führen.

Und dann gibt es da noch ein anderes Problem:

Der Staat stellt zum Beispiel keine politischen Radikalen ein, obwohl die ihren Dienst als Beamter sicherlich gut machen würden. Der Grund dafür ist wohl, dass man nicht möchte, dass Mitarbeiter des Staates auch immer als Vertreter der Bundesrepublik wahrgenommen werden - auch außerhalb der Arbeitszeit - und man nicht möchte, dass solch ein Vertreter radikale Ideen in der Öffentlichkeit äußert.

Dieses Interesse hat auch die Kirche. Das ist wohl der eigentliche Grund, warum z.B. wiederverheiratete Geschiedene nicht eingestellt werden...

1
Hamburger02  18.09.2014, 07:36
@martin7812

Natürlich hat die Kirche ein Interesse daran, zu "missionieren".

Ich spreche ihr aber das Recht ab, dieses Interesse in Einrichtungen zu verwirklichen, die sie nicht selber finanziert sondern die zu 100% aus öffentlcihen Geldern finanziert wird, wie die meisten kirchlichen Sozialeinrichtungen. Wer öffentliche Gelder nimmt, hat sich auch an die öffentlichen Regelungen betreffs Mitarbeiter zu halten. Das ist meine Meinung.

0
martin7812  18.09.2014, 13:30
@Hamburger02

Das würde dann allerdings bedeuten, dass die Kirche einen Großteil ihrer Einrichtungen privatisieren müsste.

Bei Einrichtungen, die nicht "kirchlich" sind, sondern zu einer Privatfirma gehören, von der die Kirche zufälligerweise 100% der Aktien hält, hätte die Kirche wahrscheinlich keine Probleme damit, wenn die Leute dort nicht den kirchlichen Vorstellungen entsprechen. Schließlich kann dann keiner sagen: "Der Kirchenmitarbeiter hat sich aber gar nicht christlich verhalten." (So, wie man es heutzutage schon bei den Kindesmissbrauchsfällen macht.)

0

Am Beginn des Schuljahres musst du beim Schulreferat der Diözese einen Antrag stellen, damit du als Nichtgetaufter am kath. Religionsunterricht teilnehmen kannst. Wenn das genehmigt wird, kannst du am kath. Religionsunterricht regulär teilnehmen. Ob eine solche Genehmigung auch einen Rechtsanspruch beinhaltet, weiß ich nicht. Ohne diese Genehmigung hast du den Rechtsanspruch sicher nicht. Das kannst du aber im Schulreferat erfragen. Wenn ja --- und das kann durchaus sein --- musst du auch in der entsprechenden Schule teilnehmen dürfen.

Es ist das Schulreferat der Diözese zuständig, auf dessen Territorium die Schule steht. Die Schulreferate sind in der Regel in der Nähe des Ordinariats der Diözese angesiedelt.

Also:

  1. In der Schule nachfragen, welche Diözese zuständig ist. Vielleicht bekommst du gleich die Telefonnummer im Sekretariat, wenn nicht, dann

  2. im Ordinariat des Bistums anrufen und die Durchwahl erbeten

  3. im Schulreferat einfach dich durchfragen, wer zuständig ist und was du alles brauchst.

Das gibt zwar ein paar Telefonate, aber die Formalitäten sind dann in wenigen Tagen durchgestanden. Das kommt öfters vor, nicht nur Ungetaufte, sonder auch wenn Orthodoxe am Religionsunterricht teilnehmen wollen. Aber wundere dich nicht, bezüglich der Verwaltung ist die Kath. Kirche auch so etwas wie eine "Behörde" (...aber nicht nur, Gott sei Dank!) ;-)

Wenn du dann aber am Reli-Unterricht teilnehmen kannst, heißt das auch mit allen Pflichten auch, sprich Schulaufgaben und Noten. Religionsunterricht ist in Bayern ordentliches Lehrfach und --- ich weiß nicht, ob es immer noch so ist --- Vorrückungsfach. Aber das spielt bei dir wahrscheinlich keine Rolle mehr.

Viel Erfolg und Freunde am Unterricht.

Wenn Du nicht christlich getauft bist, kannst Du eh nicht an einer katholischen Einrichtung arbeiten. Da müsstest Du Dich ohnehin noch taufen lassen.

Ich durfte als Religionsloser noch nicht mal an einer Grundschule Nachhilfe geben, nur weil der Träger dieser Schule die Kirche war. Denen sind gedankenlose Typen, die aus Tradition, Gleichgültigkeit oder Gedankenlosigkeit sonntags in die Kirche rennen lieber als jemand, der nachdenkt, eine Entscheidung trifft und dann auch dazu steht.

nicht in Bayern, sondern in ganz Deutschland ist es so, dass es die Entscheidung der Religionsgemeinschaft (kath. oder ev.) ist, ob sie einen nicht getauften und damit nicht der Religionsgemeinschaft zugehoerigen unterrichten wollen. Ein Recht darauf besteht aber nicht. Im Normalfall wird es aber gemacht und in den Faellen, wo es juengere Schueler sind und kein Ethik geboten wird, muss die Schule zumindest Betreuung anbieten fuer die Zeit.

Aber wenn die Klassen voll sind, ist das ein guter Grund, deinen Wunsch abzulehnen und du musst das akzeptieren. In dem Fall haben Kirchenmitglieder einfach den Vorrang. Ansonsten muesstest du die Taufe nachholen und dadurch Mitglied der Gemeinschaft werden, dann ist es was anderes (ein Wechsel ist aber meist nur zum Halbjahr oder Schuljahrbeginn moeglich).

Man kann ja auch nicht auf die Teilnahme am Fussballtraining bestehen, wenn man nicht in dem Fussballverein Mitglied werden will.

Bei meinem Sohn in der Unterstufe war es im letzten Jahr so, dass viele im evangelischen Religionsunterricht waren, die nicht getauft waren, manche haben nur Hausaufgaben gemacht (Beaufsichtigungsverpflichtung), andere haben ohne Noten teilgenommen, mein Sohn auf meinen Wunsch hat mit Noten teilgenommen. Als dann einige neue Schueler auf die Schule kamen, die eben evangelisch waren, war die Klasse ploetzlich ueberfuellt und die Lehrerin sauer und warf alle nicht getauften einfach raus aus der Klasse. Damit war ich nicht einverstanden, denn mein Sohn nahm ja komplett am Unterricht teil. Ich einigte mich mit dem Rektor und dem Lehrer, dass er bleiben kann im Unterricht, die anderen Kinder mussten sich fuer mitmachen bei den Katholiken mit Noten oder Betreuung (dann bei einer Praktikantin nur Aufsicht) entscheiden.

Ab diesem Jahr gibt es nun Ethik und er geht dort hin.

Aber deshalb habe ich mich mit der Problematik beschaeftigt. Es besteht keine Verpflichtung, dich dort zu unterrichten, schon gar nicht, wenn die Klasse voll ist. Man kann Religion ohne Taufe, man muss aber nicht unterrichtet werden, wenn man nicht getauft ist, insbesondere nicht, wenn es die Schuelerzahl nicht zulaesst

Und denke mal, es waere jetzt ein Wahlpflichtfach oder ein Leistungskurs, wo eben mehr Schueler rein wollen als es moeglich ist und ein weiterer Kurs geht nicht, da kein Lehrer verfuegbar ist, dann muss man sich auch mit der Zweitwahl zufrieden geben, da macht dann vielleicht die Eignung die Auswahl aus.

XxAngerFreak2xX  16.09.2014, 16:18

Okay, wenn Du das so schreibst wirst Du es vermutlich wissen, ich fände das aber diskriminieren, fast schon skandalös.

Ich fände das von der Schule (und die und nicht die Religionsgemeinschaft bietet den Unterricht an oder liege ich da auch wieder falsch?) diskriminierend.

Und wenn ich da falsch läge, wäre es von der Religionsgemeinschaft, die ohnehin über staatliche Gelder für die Kirche (also Steuergelder von allen, auch konfessionslosen), Kirchensteuer etc etc mit dem Staat verbunden ist und eben für jenen Religionsunterricht Einrichtungen der Schule, letztendlich also wieder Steuergelder (auch von konfessionslosen) nutzt, diskriminierend, erbärmlich und alles andere als ein Beispiel von christlicher Nächstenliebe.

Ich denke der Vergleich mit dem Fußballverein hinkt da doch ziemlich. Die zahlen ihren Trainer noch selbst, machen ihre Spiele noch im eigenen Stadion und wenn sie ein öffentliches Stadion nutzen dann, zahlen sie Miete und die haben sich nicht primär christliche Nächstenliebe auf die Fahnen geschrieben.

Und sorry, was die Taufe eine Babys bezüglich der Eignung für den Unterricht eines Schülers in der Klasse 12 ausmacht, da kann ich auch nicht folgen. Und weil man nicht getauft ist heisst das ja nicht das man kein Christ ist oder dass man sich nicht für die christliche Lehre interessiert oder dafür geeignet ist. Und umgekehrt hat die Taufe ja wohl wenig damit zu tun ob man ein guter Christ ist.

Also mit der Begründung macht man keine gute Werbung für den Verein und ich denke die Kirche hätte gute Werbung nötig.

0
wolfruprecht  17.09.2014, 18:06
(ein Wechsel ist aber meist nur zum Halbjahr oder Schuljahrbeginn moeglich).

Normal schon, um in Ethik zu wechseln oder zurück. In dem Moment, wo er kath. getauft ist, besteht ein Anspruch auf kath. Religionsunterricht und der Wechsel geht sofort.

0

Die Begründung kein Religionsunterricht wenn Du nicht getauft bist ist - selbst wenn ich bayrischen Schulbehörden so einiges zutraue - ziemlich erbärmlich und ich denke absolut nicht rechtens (also mein Sohn war auch nicht getauft und hatte -allerdings nicht in Bayern und nicht katholisch) Religionsunterricht.

Wenn es Dir also was bringt oder Du Religionsunterricht willst, dann würde ich auf mein Recht bestehen. So eine Begründung ist ja diskriminierend.

Vermutlich wird man sich dann jedoch auf die zweite Begründung (Klasse voll) berufen. Aber auch das ist ja nicht okay, wenn man Dich ohne zu fragen einfach in Ethik eingeteilt hat.

Viel Erfolg, wobei ich persönlich Ethik eher interessant finden würde als katholischen Religionsunterricht.

Waldfrosch4  16.09.2014, 20:23

Die bayrischen Schulbehörden sind aber nicht die Kirche . also ich würde da den Bischof anschreiben .

1