Ist ein Kind für Moslems auch nach der christlichen Taufe noch ein Moslem?

13 Antworten

"Die Eltern sind in der Tat nicht verheiratet." schreibst du. Damit klärst sich alles.

Die Mutter ist somit allein-erziehend und kann alleine entscheiden, wie das Kind zu erziehen ist.

Sie trägt die Konfession des Kindes in amtliche Unterlagen ein, beispielsweise beim Schul-Eintritt.

passaufdichauf  04.04.2017, 08:10

Ein Blick in das Gesetz über die religiöse Kindererziehung wird dir zeigen, dass du mit dieser Annahme falsch liegst.

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HansH41  04.04.2017, 08:14
@passaufdichauf

Die allein-erziehende Mutter hat das alleinige Entscheidungsrecht.

Das Gesetz spricht von "Eltern", die es hier nicht gibt.

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mojo65  10.06.2017, 19:52
@HansH41

Man muss nicht verheiratet sein um "Eltern" zu sein.

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Das Problem ist ja folgendes:

Wenn ein Kind christlich getauft wird, gehört er eben einer der Religionsgemeinschaften an. 

Ob dieses Kind dann später christlich erzogen wird, also Erstkommunion und Firmung, bzw Konfirmation, oder auch nicht, ergibt sich von selbst. 

Ab einem Alter von 14 Jahren kann es dann selber entscheiden, ob es weiterhin dieser Religionsgemeinschaft angehören will oder auch nicht. 

Wer aber in einen muslimischen Kulturkreis hineingeboren wird, bekommt mittels Beschneidung sogleich den Stempel "Muslim" aufgedrückt und für das ganze Leben gebrandmarkt. 

Eine Abkehr ist praktisch kaum möglich und wird - wie es der Koran bestimmt - mit dem Tod bestraft....

Die Taufe ohne Zustimmung des Vaters war nicht rechtens!

Gesetz über die religiöse Kindererziehung KErzG:

§ 3 

(1) Steht dem Vater oder der Mutter das Recht und die Pflicht, für die Person des Kindes zu sorgen, neben einem dem Kind bestellten Vormund oder Pfleger zu, so geht bei einer Meinungsverschiedenheit über die Bestimmung des religiösen Bekenntnisses, in dem das Kind erzogen werden soll, die Meinung des Vaters oder der Mutter vor, es sei denn, daß dem Vater oder der Mutter das Recht der religiösen Erziehung auf Grund des § 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entzogen ist.

(2) Steht die Sorge für die Person eines Kindes einem Vormund oder Pfleger allein zu, so hat dieser auch über die religiöse Erziehung des Kindes zu bestimmen. Er bedarf dazu der Genehmigung des Familiengerichts. Vor der Genehmigung sind die Eltern sowie erforderlichenfalls Verwandte, Verschwägerte und die Lehrer des Kindes zu hören, wenn es ohne erhebliche Verzögerung oder unverhältnismäßige Kosten geschehen kann. Der § 1779 Abs. 3 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs findet entsprechende Anwendung. Auch ist das Kind zu hören, wenn es das zehnte Lebensjahr vollendet hat. Weder der Vormund noch der Pfleger können eine schon erfolgte Bestimmung über die religiöse Erziehung ändern.

Der Vater hat auch ohne Sorgerecht sein Einverständnis zur Taufe zu geben!

 

Was die Kindsmutter (wird ja wohl die gleiche sein, die sich über die Kinderfotos echauffiert) abzieht, ist das allerletze!

 

Freddy4 
Fragesteller
 04.04.2017, 10:37

Das trifft alles allerdings nicht zu, da der Vater die Vaterschaft zum Zeitpunkt der Taufe noch gar nicht anerkannt hat und mit dem Kind nichts zu tun haben wollte.

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Freddy4 
Fragesteller
 04.04.2017, 10:48

Was zieht die Mutter denn schlimmes ab?

Unterstützt die Beziehung zwischen Kindsvater und Kind, wo es geht. Drängt den Kindsvater aber zu nichts.

Frage mich, woher du irgendwas wissen solltest. Aber scheinbar weißt du ja nichts darüber, tust aber so. Hä?

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markusher  05.04.2017, 20:46
@Freddy4

was geht dich das an? du bist weder mutter noch vater - was hängst du dich in sachen die dich nicht tangieren?

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In Deutschland ist es das, was im Standesamt eingetragen ist. Demnach dürfte es ein Christ sein.

Als aller erstes muss ich klarstellen, dass Kind A, Kind B, Kind C und/oder Kind D, egan wer auf die Welt kommt, kommt nach dem Islam als Moslem auf die Welt. Bis zum erreichen der Pubertät (durchschnittlich bis zum 12. Lebensjahr) bleibt die Person auch als muslime, egal welche Sünden sie begeht. In dem Zeitraum werden alle guten als auch schlechten Taten den Eltern zugeschrieben.

Kommen wir zur Frage. Und zwar ist es logischerweise vollkommen egal ob das Kind getauft wurde oder nicht, da jeder moslem weiß, dass jeder bis zum erreichen der Pubertät moslem bleibt. Dafür müsste sich der Vater gelegentlich keine Sorgen machen. Ob das Kind in der Zeit dann christlich oder muslimisch erzogen wird, ist den Eltern überlassen.

Beim Islam ist es so, dass mit dem erreichen der Pubertät die Person für sich selber so zu sagen entscheiden muss, wie es weitergeht. Als moslem, sollte natürlich das richtige Ziel sein, jedoch haftet die Person ebenso für sich selbst und kann somit auch die Religion ändern (was jedoch nicht empfehlenswert ist).

Rechtlich ist es von der Mutter auch nicht erlaubt, ohne Erlaubnis des Vaters das Kind religiöser Art und Weise zu erziehen.

Im Islam wird nicht automatisch die Religion des Vaters genommen, da im Islam so wie so jedes Kind als moslem auf die Welt kommt.

Das Kind wird mit erreichen der Pubertät und mit dem ausreichendem Wissen selber entscheiden, welche Religion es befolgen möchte.

Im Islam gibt es keinen Zwang oder muss, es gibt bestimmte Regeln die man befolgen soll um dem Islam anzugehören. Um sagen zu dürfen, ich bin Moslem.

Mit freundlichen Grüßen

Memo