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Bayern: kann ein ungetauftes Kind Religionsunterricht frei wählen oder kommt es automatisch in Ethik

Frage von covalski covalski

Eine Freundin hat mich das heute gefragt, aber ich hab ehrlich gesagt keine Ahnung. Wenn ein Kind nicht getauft ist, hat es dann noch freien Zugang zu den Fächern evangelische oder katholische Religion oder muss es automatisch in das Fach Ethik? Die Frage bezieht sich auf Bayern- falls das in den Ländern unterschiedlich geregelt sein sollte. Danke vorab!

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Antworten (12)

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    Antwort von moon73 moon73

    Es darf frei wählen, mein Sohn ungetauft ist im evang. Religionsunterricht.

    Kommentar von caro83 caro83

    DH

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    Antwort von oldpaed oldpaed

    Rein rechtlich verhält es sich so, dass ein ungetauftes Kind vom Religionsunterricht "ausgeschlossen" ist und am Ethikunterricht (oder Betreuungsunterricht, Beaufsichtigung...) teilnehmen muss. Ich kann mir jedoch keine Lehrperson des Fachs Religion vorstellen, die ein Kind ablehnt, das aus irgendwelchen Gründen gern am Religionsunterricht teilnehmen möchte und zum Beginn des Schul(halb)jahres sich daher zum RU anmeldet. - Der RU nimmt insofern eine Ausnahmestellung ein, weil er durch Konkordat bzw. Vereinbarung in den öffentlichen Schulen unter Beteiligung der Religionsgemeinschaften ordentliches Lehrfach ist. Das gilt sowohl in NRW als auch in Bayern. Ungeachtet dieser gesetzlichen Regelungen denke ich, dass kein(e) Religionslehrer(in) den Zugang zum RU einem Kind verweigern dürfte.

    Kommentar von Arminius65 Arminius65

    Ein ungetauftes Kind darf natürlich auf Antrag am konfessionellen Unterricht teilnehmen. Aber selbstverständlich darf die Religionsgemeinschaft (Lehrkraft oder Schulreferat der jeweiligen Glaubensgemeinschaft) z.B. einen schulbekannten "Störer" ablehnen. Es nehmen viele nicht-getaufte Kinder am konfessionellen Unterricht teil und sind oft sogar Stützen des Unterrichts!

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    Antwort von Anastasis Anastasis

    Natürlich darf es frei wählen. Ich bin katholisch und als ich zur Schule ging, da wurde eine zeit lang kein Reli angeboten, da bin ich halt mit zu meinen muslimischen Mitschülern in den Unterricht gegangen, tat mir ganz gut!

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    Antwort von Coccodrillo Coccodrillo

    ja, in bayern kann das kind auch ungetauft am religionsunterricht teilnehmen. evangelisch sicher. haben meine kinder auch gemacht. wie es mit katholisch ist, weiß ich nicht.

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    Antwort von grisu05 grisu05

    Zumindest in Baden-Württemberg war es kein Problem, unsere ungetauften Kinder in den (evangelischen) Religionsunterricht zu schicken. Im katholischen Unterricht könnte es in der 3. oder 4. Klasse wegen der Erstkommunion für die Kids etwas blöd werden...

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    Antwort von fragdoch fragdoch

    Wie oben schon beschrieben, ist der Große auf dem Papier katholisch geht jedoch in den ev. Unterricht, der Kleine ist nicht getauft, nur gesegnet, aber er wird mit Schulbeginn auch in den ev. Unterricht gehen. Ich denke, das ist die Entscheidung der Eltern!

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    Antwort von yapyap1000 yapyap1000

    wenn euch die kirche egal ist und ihr nicht taufen lasst, wieso soll das kind dann in den reli-unterricht?

    Kommentar von fragdoch fragdochfragdoch

    Wir sind auf dem Papier katholisch, der Große ist auch so getauft. Jetzt gehe ich aber in eine ev. Freikirche. Hier werden keine Kinder getauft, sondern gesegnet, unser Kleiner! Der Große geht ganz bewußt in den ev. Reliunterricht!Ich möchte damit nur sagen, auch wenn man die Kids nicht taufen läßt, heißt das nicht, das einem der Glaube egal ist.

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    Antwort von vfphp vfphp

    ethik

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    Antwort von pegolina pegolina

    Zunächst mal kommt es wohl in den Ethikunterricht.

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    Antwort von caro83 caro83

    FFrüher war es so das die Kinder in den Ethik unterricht mussten!Heute können sie frei wählen!!

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    Antwort von Arminius65 Arminius65

    Für Bayern gilt: Evangelische katholische Kinder besuchen jeweils den konfessionellen Unterricht. Konfessionslose besuchen den Ethik-Unterricht. Auf Antrag kann ein konfessionsloses Kind den konfessionellen Religionsunterricht (ev. oder rk.) besuchen. Dabei muss das kirchliche Schulreferat (ev: Dekanat - rk: bischöfl. Schulreferat) und die jeweilige Lehrkraft zustimmen. Es gibt Teilnahme mit allen Rechten und Pflichten (also auch mit Benotung), als auch die Teilnahme als Gast (ohne Benotung). Das muss man mit der Schule absprechen. Die Entscheidung dient (wegen der Planungssicherheit) für eine Schulart - mindestens jedoch für das komplette Schuljahr. Wenn kein Ethikunterricht angeboten wird ist die Teilnahme am Religionsunterricht sogar zu empfehlen, da in Abschlussklassen sonst keine Note erteilt werden kann und diese für manche Betriebe eine Art "Verhaltensnote" ist. Hinzugefügt: Nach Umfragen ist der Religionsunterricht in den meisten Schularten eines der beliebtesten Fächer - über die Gründe kann man diskutieren.

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    Antwort von DRFXS DRFXS

    Es kann den Religionsunterricht in der Regel wählen. Wird gern als Gast gesehen.

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