Katholische Heirat - Kind evangelisch?

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In meiner Verwandtschaft gibt es einen Fall, bei dem der Ehemann evangelisch und die Ehefrau katholisch ist. Sie haben katholisch geheiratet und hatten später zwei Kinder. Als Kompromiß hatten sie das eine Kind katholisch und das andere evangelisch taufen lassen. Das hatte keine Konsequenzen.

Eine "ökumenische Trauung" gibt es kirchenrechtlich eigentlich nicht. Es gibt nur eine katholische Trauung unter Beteiligung eines evangelischen Pfarrers/Pfarrerin oder umgekehrt. Es sind zwar zwei Geistliche anwesend, aber die Trauung wird trotzdem bei einer der beiden Konfessionen geschlossen.

  • "Was hat es nun mit der Taufe, der religiösen Erziehung des Kindes/der Kinder auf sich, die aus der Ehe hervorgehen? Tatsächlich hatten sich in der Vergangenheit während des Brautgespräches mit dem katholischen Geistlichen der katholische und evangelische Partner zu verpflichten, das Kind/die Kinder im katholischen Glauben zu erziehen, was eine katholische Taufe voraussetzte. Zum Glück sind die Regeln heute anders. Der katholische Partner verpflichtet sich gegenüber dem Priester und beurkundet im sogenannten »Brautexamensprotokoll«, das Kind/die Kinder im eigenen Glauben zu erziehen, mit der einschränkenden Bemerkung »soweit das in ihrer Ehe möglich ist«. Der evangelische Partner muss sich zu dieser Frage nicht äußern. Damit ist es den Eheleuten freigestellt, in welchem Glauben sie Kinder erziehen. Die Erfahrung zeigt, dass der größte Druck in dieser Frage nicht von der Kirche oder den Eheleuten selber kommt, sondern aus deren Familien. Hier sind zum Teil starke Erwartungen vorhanden, bestehen Familientraditionen, welche die Konfessionsfrage zu einem heiklen Punkt machen. Wichtig ist deshalb, dass sich die Ehepartner beizeiten über diese Fragen unterhalten und einen klaren gemeinsamen Standpunkt finden den sie auch leben." (Quelle: Unsere Kirche - evangelische Wochenzeitung: "Ökumenische Trauung" - immer wieder Fragen, 2008/02)
  • Aus katholischer Sicht: ""Der katholische Geistliche fragt zudem die katholische Partnerin / den katholischen Partner: »Als katholischer Christ haben Sie die Pflicht, Ihre Kinder in der katholischen Kirche taufen zu lassen und im katholischen Glauben zu erziehen. Versprechen Sie, sich nach Kräften darum zu bemühen, dieses sittliche Gebot zu erfüllen, soweit das in Ihrer Ehe möglich ist?« Als katholischer Partner sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Mögliche zu tun, Ihren als wahr erkannten Glauben und die Zugehörigkeit zu Ihrer Kirche auch denen zu vermitteln, für die Sie verantwortlich sind, nämlich Ihren Kindern. Die evangelische Kirche erwartet dies auch vom evangelischen Partner. Da aber die Erziehung der Kinder immer Sache beider Elternteile ist und keiner der Partner zu einem Handeln gegen sein Gewissen veranlaßt werden darf, besteht diese Verpflichtung für den katholischen Partner darin, das in der konkreten Situation nach bestem Wissen und Gewissen Mögliche zu tun." (Quelle: www.erzbistum-muenchen.de)
Woher ich das weiß:Recherche
ntech  09.06.2022, 10:20

Sehr gut! Vollständiger geht's kaum noch.

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Der entscheidende Abschnitt, den der katholische Partner unterschreibt lautet (Hervorhebungen von mir):

"Versprechen Sie, sich nach Kräften darum zu bemühen, dieses sittliche Gebot zu erfüllen (Anmerkung: die Kinder katholisch zu erziehen), soweit das in Ihrer Ehe möglich ist?"

Und in den ergänzenden Erläuterungen zu diesem Abschnitt steht:

"Der katholische Christ ist verpflichtet, alles ihm Mögliche zu tun, seinen als wahr erkannten Glauben und die Zugehörigkeit zu seiner Kirche auch denen zu vermitteln, für die er verantwortlich ist, nämlich seinen Kindern. Da aber die Erziehung der Kinder immer Sache beider Eltern ist und keiner der Partner zu einem Handeln gegen sein Gewissen veranlasst werden darf, besteht diese Verpflichtung darin, das in der konkreten Situation nach bestem Wissen und Gewissen Mögliche zu tun.
Der Katholik kann die Taufe und Erziehung seiner Kinder in einer nichtkatholischen Kirche nur dann zulassen, wenn trotz ernsten Bemühens eine katholische Erziehung nicht erreicht werden kann.
Der Ehepartner, der Taufe und Erziehung seiner Kinder in der anderen Konfession zulässt, darf sich nicht von der religiösen Erziehung ausschließen. Das lebendige religiöse Leben beider Ehepartner ist notwendig für die Erziehung der Kinder. Wenn die Kinder in der nichtkatholischen Kirche getauft und erzogen werden, beinhaltet das Versprechen, das der katholische Partner ablegt, u. a.
- dass er die christliche Gestaltung des Eheund Familienlebens aktiv mittragen will;
- dass er die religiöse Erziehung der Kinder fördert;
- dass er durch seine beispielhafte Lebensführung den Kindern den katholischen Glauben nahe bringt;
- dass er durch religiöse Fortbildung seinen Glauben vertieft, um mit seinem Ehepartner ein fruchtbares Glaubensgespräch führen und die Fragen der Kinder beantworten zu können;
- dass er mit seiner Familie das Gebet, insbesondere um die Gnade der Einheit im Glauben, pflegt, entsprechend dem Testament des Herrn, „dass alle eins seien“.
Bei religionsverschiedenen Brautleuten: Wenn die Kinder nicht getauft und katholisch erzogen werden, beinhaltet das Versprechen, das der katholische Partner ablegt, u. a.
- dass er durch seine beispielhafte Lebensführung den Kindern den katholischen Glauben nahe bringt;
- dass er durch religiöse Fortbildung seinen Glauben vertieft, um mit seinem Ehepartner ein fruchtbares Glaubensgespräch führen und die Fragen der Kinder beantworten zu können. 

Also im Ergebnis: Der katholische Partner hat zwar die Verpflichtung zur katholischen Erziehung der Kinder, allerdings mit der Einschränkung, soweit es ihm möglich ist und im Einvernehmen mit dem Ehepartner. Was das konkret bedeutet, liegt in der Verantwortung des Ehepaars bzw. beiden Elternteilen. Es geht im Prinzip darum, dass man die religiöse Erziehung ernst nimmt und gemeinsam den bestmöglichen Weg sucht.

Wenn du also diese Verpflichtung unterschreibst, aber die Umstände eine Taufe in der Katholischen Kirche nicht zulassen, dann passiert da gar nichts. Es ist schon in Ordnung so, nur bestmöglich bemühen sollte man sich, dabei aber die Bedürfnisse / Rechte des Partners nicht außer Acht lassen.

Gar nichts würde passieren. Das entbehrt jeder rechtlichen Grundlage. Es kann natürlich passieren, dass ihr das Gespräch in der Gemeinde werdet und man tuschelt.

Ihr könnt nur versprechen das Kind christlich zu erziehen .