Von der Versicherung abgemeldet wegen Kündigung kein Jobcenter, wie werde ich jetzt wieder versichert?

8 Antworten

Falls du verheiratet bist: schon mal die Möglichkeit einer kostenlosen Familien(kranken)versicherung über den Partner geprüft???

Einfach mal googeln nach: Name der Krankenkasse des Partners, Leistungen, Familienversicherung

wie z.B. bei der AOK: https://www.aok.de/pk/bremen/inhalt/familienversicherung-so-gehts/

https://www.aok.de/pk/bremen/inhalt/familienversicherung-3/

Gruß siola55

PS: Kann auch rückwirkend beantragt werden... ;-)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
AndreaFreddo 
Fragesteller
 22.09.2019, 17:30

Hallo, leider nicht verheiratet

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okieh56  22.09.2019, 19:59
@AndreaFreddo

Und wohl auch älter als 23 Jahre? Bis zu dem Alter könntest du Anspruch auf Familienversicherung bei deinen Eltern haben.

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AndreaFreddo 
Fragesteller
 22.09.2019, 20:25
@okieh56

Ja, 23 Jahre alt und nicht Verheiratet. Und alle meine EAT und Pass und verloren....

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okieh56  22.09.2019, 22:34
@AndreaFreddo

Wenn du bereits 23 Jahre alt bist, hast du das 23. Lebensjahr bereits vollendet und kannst nicht mehr in die Familienversicherung der Eltern.

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  1. Nein!
  2. Ja!
  3. dazu folgendes:

Nach der Beendigung der Pflichtversicherung durch die Abmeldung des Arbeitgebers endet nicht automatisch die Versicherung.

Das Versicherungsverhältnis muss nur geklärt werden. Dazu schreibt die KK den Versicherten an. Antwortet dieser nicht, wird die Versicherung kraft Gesetzes fortgeführt § 188 SGB V obligatorische Anschlussversicherung). Das heißt, du musst Beiträge zahlen, die sich nach deinem Einkommen, mindestens aber nach der Mindestbemessungsgrenze von 1038,33 € richtet und ca. 190 € monatlich kostet.

Du musst also ganz schnell dein Versicherungsverhältnis klären, die Beiträge begleichen oder eine Ratenvereinbarung abschließen. Dann bist du wieder regulär versichert und kannst deine Karte nutzen. Meldest du dich nicht, landest du in der Höchsteinstufung und zahlst über 800 € monatlich.

Achtung! Ab Beginn deiner neuen Beschäftigung hast du erneutes Wahlrecht nach § 175 SGB V. Du kannst also eine andere Krankenkasse wählen, ohne vorher zu kündigen. Tust du das nicht, beginnt eine erneute Bindungsfrist von 18 Monaten bei der AOK, denn du hast passiv gewählt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
AndreaFreddo 
Fragesteller
 22.09.2019, 20:05

Naja, dann verstehe ich aber nicht warum die AOK Plus sich veigert mir meine Karte erneut zu senden. Sie sagten, weil ich nicht mehr bei der denen bin. Falls ich weiterhin versichert bin und jetzt halt Schulden habe, kann ich doch trotzdem die Karte weiter nutzen bzw. sie zugesendet bekommen und dem Arbeitsgeber vorzeigen, da ich doch am Ende auch für den jetzt laufenden Monat bezahlen muss!!???

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okieh56  22.09.2019, 22:30
@AndreaFreddo

Ja, du kannst die Karte deinem Arbeitgeber vorzeigen. Doch dann hast du die AOK auch für die nächsten 18 Monate gewählt! Die AOK kann die Mitgliedschaft nicht beenden, wenn du nicht innerhalb von 14 Tagen nach Anfrage durch die AOK eine andere Versicherung nachgewiesen hast. Du kannst dich auf § 188 SGB V berufen und die Beitragszahlung klären. Ab Beginn der neuen Beschäftigung hast du freie Kassenwahl!

Wenn du wechseln willst, melde dich sofort bei der KK deiner Wahl. Die stellen eine Mitgliedsbescheinigung aus und melden der AOK, dass du ab Beginn deiner neuen Beschäftigung dort versichert bist.

Die Beiträge für die vergangenen Monate musst du bei der AOK natürlich nachzahlen.

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sassenach4u  23.09.2019, 08:00
@okieh56

Eine neue Karte bekommt man erst, wenn das Versicherungsverhältnis geklärt ist. Dein Arbeitgeber benötigt keine Kopie deiner Versichertenkarte sondern eine Mitgliedsbescheinigung.

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okieh56  23.09.2019, 10:19
@sassenach4u

So ist es! Ich frage mich auch, was der Arbeitgeber mit der Karte will.

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AndreaFreddo 
Fragesteller
 23.09.2019, 14:21
@sassenach4u

Hmmm, also muss ich doch erst bezahlen, bevor ich die neue Karte bekomme? Oder was meinst du mit "geklärt"? Als ich sie angerufen habe, meinte man zu mir, ich muss mich jetzt freiwillig rückwirkend versichern. Ist das so, meinst du auch das?

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sassenach4u  23.09.2019, 21:32
@AndreaFreddo

Ja, du musst die freiwilligen Beiträge entrichten oder eine Ratenzahlung vereinbaren, mindestens die erste Rate zahlen, vorher bekommst du keine neue Karte. Wechselst du die Kasse wird deine alte die neue informieren, dort gilt dann gleiches.

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Kann man denn in DE nicht Versichert sein?

Nein - in Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht.

Du wirst rückwirkend, als freiwilliges Mitglied versichert. Gib deiner Krankenkasse darüber Auskunft, welche Einkünfte du hattest. dem entsprechend werden sie deine Beiträge fest legen. Gleichzeitig bittest du sie, die nachzahlenden Beiträge als Raten zu akzeptieren.

Selbst wenn du deine Kasse wechseln könntest, müsstest du die Beiträge nachzahlen.

Also kontaktiere deine AOK und kläre den Sachverhalt ab.

AndreaFreddo 
Fragesteller
 22.09.2019, 15:07
Selbst wenn du deine Kasse wechseln könntest, müsstest du die Beiträge nachzahlen.

Aber nicht bei der neuen Versicherung, sondern bei der AOK plus, das heißt ich hätte jetzt gleich eine neue Karte, die ich den AG vorlegen könnte und müsste nicht erst warten, bis alles mit meinen Beiträgen, Ratenzahlung geregelt ist. Die Stelle ist ja nicht ewig offen, irgendwann ist zu spät.

Oder nicht?

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florestino  22.09.2019, 17:57
@AndreaFreddo

Du bekommst keine neue Versicherung bei einer anderen Kasse, wenn die Beitragsrückstände bei der AOK noch nicht bezahlt sind.

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siola55  22.09.2019, 19:58
@AndreaFreddo

Also für den Arbeitsvertrag benötigst du doch keine Versichertenkarte - bei Arbeitsbeginn muß der Arbeitgeber eben wissen, bei welcher Krankenkasse er dich anmelden muß!

Wenn überhaupt, dann mußt du evtl. deine Aufenhalts- bzw. Arbeitsgenehmigung vorlegen können...

https://www.saarland.de/133111.htm

Beschäftigung von Unionsbürgern und Gleichgestellten sowie ihrer Familienangehörigen
Bürger mit der Staatsangehörigkeit folgender Länder und ihre Familienangehörigen sind genau so zu behandeln wie deutsche Staatsbürger und benötigen keine Genehmigung zur Ausübung einer Beschäftigung:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
Bürger mit der Staatsangehörigkeit folgender Länder benötigen ebenfalls keine Genehmigung zur Ausübung einer Beschäftigung: Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz

PS: Welche Staatsangehörigkeit hast du denn?

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AndreaFreddo 
Fragesteller
 22.09.2019, 20:08
@florestino

Dann wäre ich aber immer noch bei der AOK und könnte auch meine Karte wieder haben oder was habe ich falsch verstanden?

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Unterfranke61  23.09.2019, 08:45
@AndreaFreddo

Richtig - du bleibst weiter bei der AOK versichert, musst aber zuerst deine rückständigen Beiträge nachzahlen, bevor du wieder vollen Versicherungsschutz hast. Was ist davon nicht zu verstehen?

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AndreaFreddo 
Fragesteller
 23.09.2019, 14:27
@Unterfranke61

Ja, nicht zu verstehen ist jetzt immer noch,

  1. Ich muss weiterhin den vollen Beitrag bezahlen, auch für den laufenden Monat, kann aber nicht zum Arzt gehen bzw. keine neue Krankenkarte bekommen. Also ich bezahle für nix??
  2. Wieso soll ich mich jetzt selber rückwirkend freiwillig versichern, wenn ich doch wie alle hier schreiben automatisch freiwillig werde, aber weiterhin bei der AOK bleibe? ( AOK sagte zu mir, ich wäre nicht mehr bei der AOK)
  3. Wie soll ich denn bezahlen, wenn kein Einkommen? Oder meinst du damit, wenn ich Ratenzahlung abmache, ist es erstmal "geklärt" und ich kann die Karte bekommen?

Sorry, ich denke vielleicht zu langsam, aber verstehe es immer noch nicht ganz

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Unterfranke61  24.09.2019, 11:45
@AndreaFreddo

Du scheinst ja alle Antworten und Hinweise nicht zu begreifen.

Also noch einmal: kontaktiere deine AOK und teile dieser mit, dass du ab 01.XX.2019 einen neuen Arbeitgeber hast. Außerdem welche Einkünfte du nach deiner letzten Arbeitsstelle hattest.

Und vereinbare mit der AOK eine Ratenzahltung für die rückliegenden Monate.

Ab wann du wieder entsprechenden Versicherungsschutz hast, entscheidet deine Krankenkasse.

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Dass der Arbeitgeber dich abmeldet, bedeutet nur, dass von seiner Seite keine Beiträge mehr gezahlt werden. Von DEINER Krankenkasse kann er dich gar nicht abmelden. Dort bist du dann automatisch "freiwilliges Mitglied".

ACHTUNG, wenn du das deiner Krankenkasse nicht mitteilst, wirst du automatisch zum Höchstbeitrag für freiwillig Versicherte eingestuft.

Du musst deiner Krankenkasse dein aktuelles Einkommen (auch wenn das NULL ist), mitteilen.

Wieso bist du denn NICHT arbeitslos gemeldet?

AndreaFreddo 
Fragesteller
 22.09.2019, 20:21
Dort bist du dann automatisch "freiwilliges Mitglied".

Habe die AOK angerufen und mir wurde gesagt, ich wäre NICHT MEHR bei der AOK und müsste selber einen Antrag auf freiwillige Versicherung stellen. Offensichtlich bin ich nicht automatisch weiter versichert?

Wieso bist du denn NICHT arbeitslos gemeldet?

Weil mir mein Reisepass + EAT + Bankkarte alles gestohlen wurde und Jobcenter wollte Kontoauszüge haben, die ich natürlich nicht von der Bank ohne Pass oder Bankkarte bekomme...

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Hast du damals arbeitslos gemeldet? Dann könntest du per Nachzahlung jetzt eventuell noch Geld bekommen.

Wennndu dich nicht gemeldet hast, musst du jetzt in den sauren Apfel beißen und die zwei Monate nach bezahlen.

behandle mit der AOK über die Summe und die Raten, aber mach das so schnell wie möglich.

AndreaFreddo 
Fragesteller
 22.09.2019, 17:34

In der Frage steht doch, dass ich kein ALG beantragt habe, dann bezahlt Jobcenter auch nicht.

Meine Sorge ist gerade eher, wie ich jetzt an die neue Versicherungskarte komme, bevor ich das ganze mit dem bezahlten geklärt habe, da es lange dauert und mein AG jetzt eine Kopie meiner Versicherungskarte benötigt, bevor ich anfange zu arbeiten.

Außerdem habe ich gerade kein Einkommen und kann ja auch nichts bezahlen.

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Rheinflip  22.09.2019, 19:40
@AndreaFreddo

Ich würde jetzt noch Kontakt mit dem Jobcenter aufnehmen ob du einen Darlehen für diese Zeit bekommst. Du bist weiter versichert in der erstens Versicherung und kannst imho nicht einfach wechseln ohne deine Schulden dort zu bezahlen

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AndreaFreddo 
Fragesteller
 22.09.2019, 20:23
@Rheinflip

Die AOK war da anderer Meinung, sie meinten ich bin nicht mehr versichert und ich müsste selber einen Antrag auf freiwillige Versicherung stellen. In der Frage steht alles, ich kann nicht zum Jobcenter. Jobcenter zahlt nicht, weil ich keine Kontoauszüge vorzeigen kann

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