Aok hat mich abgemeldet alg1-alg2?

4 Antworten

Nur bin im momentan bei AOK nicht mehr versichert

Das ist unmöglich. Du magst nicht mehr pflichtversichert sein, aber mit Ende der Pflichtversicherung bist du automatisch freiwilliges Mitglied deiner AOK geworden (und musst als solches den Beitrag aus eigener Tasche zahlen).

Das Geld gibts auch nicht zurück, da du NICHT rückwirkend ALG II bekommen wirst und somit nicht rückwirkend pflichtversichert bist.

kevin1905  12.02.2020, 14:09

Rückwirkend zum Monatsanfang schon. Wenn der Antrag am 31.01. gestellt wurde gilt er zum 01.01.2020

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kevin1905  12.02.2020, 14:20
@Valnar25

§ 37 Abs. 2 SGB II:

(2) 1Leistungen nach diesem Buch werden nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht. 2Der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wirkt auf den Ersten des Monats zurück.

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Warum klärst Du dies nicht direkt mit Deiner KV?

Ansonsten das JC könnte Dir zumindest bestätigen, dass ein Antrag auf Leistungen vorliegt.

Germany2020 
Fragesteller
 12.02.2020, 11:45

Habe bei der Krankenversicherung angerufen die meinten müsse mich privat versichern lassen für 190 Euro.

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Valnar25  12.02.2020, 11:48
@Germany2020
die meinten müsse mich privat versichern lassen für 190 Euro.

Das ist NICHT die private Krankenversicherung, sondern die freiwillig Gesetzliche, weiterhin bei der AOK.

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wilees  12.02.2020, 11:49
@Germany2020

Wenn Dir keine Leistungen nach SGB II bewilligt werden .... ja, ansonsten erfolgt rückwirkend ab Antragstellung auch die (Wieder-)Anmeldung bei der AOK.

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Das musst du der AOK mitteilen. Wenn du den Antrag am 31.1. abgegeben hast, wirst du ja rückwirkend zum 1. Januar auch wieder versichert.

Germany2020 
Fragesteller
 12.02.2020, 12:10

Habe das den mitgeteilt die meinten brauchen einen Bescheid vom Jobcenter

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Liegt dir ein rechtsmittelfähiger Beitragsbescheid der Kasse vor?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Germany2020 
Fragesteller
 13.02.2020, 12:50

Verstehe nicht was genau du meinst ?

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kevin1905  13.02.2020, 13:55
@Germany2020

Kannst du lesen?

Hast du Post von der Kasse bekommen auf dem etwas von "Beitragsbescheid" steht und eine Rechtsmittelbelehrung beigefügt ist?

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