Von der Schule abmelden meine Schwester ?

8 Antworten

Geldbußen und Strafen

Erziehungsberechtigte, Ausbildende und Arbeitgeber haben die Pflicht zur Überwachung der Einhaltung der Schulpflicht. Wer diese Pflicht vorsätzlich oder fahrlässig verletzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) geandet werden kann.

Natürlich kann auch gegen den Schulpflichtigen selbst eine Geldbuße verhängt werden. - jedenfalls in den meisten Ländern. Voraussetzung ist in dem Fall aber, dass der Schüle für sein Handeln verantwortlich ist, d.h. er muss mindestens 14 Jahre alt sein und zur Tatzeit nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug sein, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln (vgl. § 12 Abs. 1 OWiG, § 3 JGG).

In Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und im Saarland können Schulpflichtverstöße im Extremfall auch strafrechtlich verfolgt werden, wenn der Verstoß besonders schwerwiegend war. Im Saarland besteht diese Möglichkeit sogar auch gegenüber des Schulpflichtigen selbst.

Die Strafverfolgung setzt einen Antrag durch die Schulbehörde voraus.

Es droht eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen oder sogar Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten. Bei Jugendlichen können Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel oder Jugendstrafe verhängt werden.

Wer also glaubt, für seine Sprösslinge sei die Arbeit auf dem elterlichen Bauernhof oder für den Lehrling das Werkstattausfegen wichtiger als Schulunterricht, kann schlimmstenfalls sogar mit einer Freiheitsstrafe bestraft werden.

Schulzwang - oder per Polizeieskorte zum Unterricht

Lassen sich deine Eltern oder du von Gesprächen mit der Schulleitung, Ordnungsmaßnahmen der Schule oder Bußgeldern nicht beeindrucken, werden die Daumenschrauben weiter angezogen. Die Verwaltungs- oder Polizeibehörde wird durch den Schulleiter informiert , um dich zwangsweise der Schule zuzuführen. Die Schule muss dabei den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten.

So kann es passieren, dass du daheim abgeholt und zwangsweise bis ins Klassenzimmer geführt wirst. In einigen Bundesländern kann es dir passieren, dass dich ein Polizeibeamter in Zivil, der gezielt die Stadt oder das Kaufhaus nach Schwänzern durchstreift, anspricht und sich bei der Schulleitung über dich erkundigt.

Statt des sogenannten Schulzwangs oder wenn das Zwangsmittel erfolglos ist, kommt die Verhängung eines Zwangsgeldes gegen die Eltern in Betracht. Können die Eltern das Zwangsgeld nicht zahlen, kann das Verwaltungsgericht Ersatzzwangshaft (Erzwingungshaft) anordnen.

https://www.das.de/de/rechtsportal/schule-und-unterricht/schulpflicht/unentschuldigtes-fehlen.aspx

Dein Vater kann deine Schwester nicht von der Schule abmelden, du auch nicht, und schon gar nicht am Telefon, und unter Behauptung, du wärest dein Vater.

Schulpflicht ist bis 16, nach Abschluß der Regelschulzeit gibts eine Schulpflicht für Berufsschule (Berfsbegleitend oder Ersatzweise Vollzeit). Weicht in den einzelnen Bundesländern aberab.

Selbst FALLS deine Schwester abgemeldet werden könnte, müsstet irh das Bußgeld IMMER NOCH zahlen. Da Schuleschwänzen ist doch deshalb nicht verschwunden.

Vom Alter hängt es nicht ab, sie muss 9 Schuljahre vollendet haben, damit die Schulpflicht erloschen ist. Hat sie diese noch nicht vollendet kann sie auch nicht von der Schule abgemeldet werden.

Dies sollte sich in der Schule erledigen lassen, telefonisch wird dass nicht gehen.


turnmami  25.11.2018, 18:07

die Schulpflicht richtet sich nach den Bundesländern. In den meisten reichen 9 Jahre NICHT aus!

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Derzi  25.11.2018, 18:16
@turnmami

Okay, dass war mir gar nicht bewusst, dass manche Bundesländer längere Schulpflicht haben als andere.

Natürlich ist insgesammt auch die Berufsschulpflicht nicht zu vergessen :)

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Und was soll sie ohne Schulabschluss machen? Das was euer Vater tun möchte ist alles andere als verantwortungsbewusst. Wenn sie nicht zur Schule geht gibt es einfach kein Taschengeld und sie bekommt ihr Handy usw. nicht wieder bis sie sich bessert.

Wenn keine Konsequenzen auf solch ein Handeln folgen ist das grundsätzlich eine schlechte Erziehung.

ich gehe STARK davon aus sie ist noch schulpflichtig, dann geht natürlich GAR KEINE Abmeldung.

Ansonsten nur persönlich