Von A1 auf A2 erweitern?
Servus,
Ich habe gehört, wenn man den A1 Führerschein bekommen hat,gibt es nur eine 2 Jährige Frist in der man auf den A2, nur mit einer praktischen Prüfung erweitern kann. Gilt diese Frist ab, dem Zeitpunkt wo man den Führerschein bekommen hat?.
3 Antworten
Hallo,
ja, wenn man die Klasse A1 zwei Jahre hat, kann man den "vereinfachten Aufstieg" auf die Klasse A2 machen. Gleiches gilt für den Aufstieg von Klasse A2 auf A.
Die Frist gilt ab dem Datum, an dem die "vorherige" Fahrerlaubnis erteilt wurde. Man könnte also auch sagen, ab dem Zeitpunkt, ab dem man den Führerschein bekommen hat ;-)
Für den Aufstieg ist jeweils nur die praktische Prüfung Pflicht.
Meistens werden auch ein paar Fahrstunden fällig. Das liegt im Ermessen des Fahrlehrers.
Du musst dich auch hier bei einer Fahrschule anmelden und den Führerscheinantrag stellen.
Viele Grüße
Michael
Nicht "ab bestandener Prüfung" wie hier geschrieben wird sondern ab dem Datum, welches für den A1 auf der Rückseite von deinem Führerschein steht -> also ab dem Tag der Aushändigung.
Zwei Jahre dazu -> das ist der Tag an dem du den A2 ausgehändigt bekommen darfst wenn du dich für den Stufenführerschein mit 2 Jahren zwischen den Klassen entscheidest.
Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor diesem Tag.
Genau .. ab bestandener Prüfung 2 Jahre. Man kann aber schon einen Monat vor Ablauf der Zeit die Prüfung machen. Fahren dann natürlich erst ab Stichtag.
Antrag Führerscheinstelle - ein paar Fahrstunden.. eine kleine prakt. Prüfung.