Vodafone zieht Leute ab?

1 Antwort

Da bist du leider machtlos. Die Tonbandaufnahmen kann man sich nämlich nicht anfordern. Die werden relativ zügig nach erlischen des Widerufrechts gelöscht aus Datenschutzgründen und als Kunde kann man sich auch im Allgemeinen nicht darauf berufen.

Auch gelten die Vertragsbedingungen, die dir zugesandt wurden, nicht die, die du telefonisch besprochen hast. Mit dem GigaCube hast du einen Vertrag zugesendet bekommen, in der die Modalitäten aufgezeigt sind. Und nur dieser gilt - nicht, was du vorher am Telefon zugesagt bekommen hast.

Wende dich an die Verbraucherschutzzentrale in deiner Nähe. Vielleicht haben die eine Lösung parat oder können eine Streitschlichtung veranlassen, aber grundsätzlich bist du erstmal im Unrecht. Denn du hast den Vertrag bekommen und diesem zugestimmt, indem du nicht von deinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hast.

Somit bist du per Gesetz leider selber Schuld. Denn es ist schon im BGB enthalten: Mündliche Vereinbarungen zählen nicht, nur schriftliche.