visum für deutschland (einreise von pakistan)

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Also erst einmal kannst DU gar kein Visum fuer den pakistanischen Freund beantragen. Das muss er schon selbst tun. Du selbst hast damit erst einmal gar nichts zu tun.

Nun ist es aber so, dass manche Antragsteller aus bestimmten Laendern, darunter sicher auch Pakistan, nicht unbedingt in der Lage sind, bei der Visumbeantragung glaubhaft darzustellen, dass sie die Reise und den Aufenthalt aus eigenen Mitteln finanzieren koennen. Genau an dieser Stelle koenntest du dann ins Spiel kommen. Du koenntest die betreffende Person einladen. Das heisst, du muesstest gegenueber der zustaendigen Auslaenderbehoerde versichern, den Freund zu beherbergen und fuer alle im Zusammenhang mit dessen Aufenthalt stehenden Kosten aufzukommen. Du muesstest dort also eine sog. "Verpflichtungserklaerung" abgeben.

Eine solche Verpflichtungserklaerung bedeutet, dass du fuer alle im Zusammenhang mit deinem pakistanischen Freund stehenden Kosten gerade stehen willst, die bis zu dessen tasaechlicher Ausreise aus dem Schengen Gebiet entstehen. Diese Buergschaft (nichts anderes ist eine Verpflichtungserklaerung) bezieht sich also nicht nur auf den Zeitraum seiner Aufenthaltsgenehmigung, sie erstreckt sich vielmehr auf die tatsaechliche Dauer des Aufenthalts und schliesst auch eventuelle Aufwedungen fuer eine Abschiebehaft und dann auch fuer die Abschiebung selbst mit ein.

Da hier u.U. sehr hohe Kosten entstehen koennen, wird die zustaendige Auslaenderbehoerde eine solche Verpflichtungserklaerung nur dann akzeptieren, wenn der sich Verpflichtende auch ueber ein entsprechendes Einkommen oder ueber entsprechende Vermoegenswerte verfuegt. Ist dies nicht der Fall, kann meist aber auch eine Sicherheitsleistung in bar hinterlegt werden (einige Tausender). Soll der Eingeladene in den Raeumen des Einladenden wohnen, ist i.d.R. auch ein Nachweis ueber ausreichenden Wohnraum zu erbringen.

Dies zu deiner Frage. Bedenke aber bitte auch, dass Antraege auf Schengen Visa (en solches wuerde er benoetigen) auch daran scheitern koennen (und in vielen Laendern auch wirklich oft scheitern), weil der Antragsteller Zweifel an seiner Rueckkehrwilligkeit nicht voellig ausraeumen kann. Selbst wenn das mit deiner Verpflichtungserklaerung alles klar gehen sollte, waere dies noch lange keine Garantie dafuer, dass er wirklich ein Visum bekommt.

nenee  25.07.2011, 17:28

dem ist nichts hinzuzufuegen!

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wir haben haben einen Antrag für ein Besuchervisum mit einer Verpflichtungserklärung bei unserem Landkreis eingereicht ;mir wurde es so erklärt das die Deutsche Botschaft in Abu Dhabi darüber entscheidet .Er ist Inder und arbeitet in Abu Dhabi.Irgendwie vollkommen sinnlos eine Flug zu buchen und eine Krankenversichrung abzuschliessen wenn man noch nicht mal weiss ob das Visum durch geht.Wir warten jetzt schon gut 4 Wochen auf Antwort bezw.er.Alles andere stimmt Grundbuchauszug von unserem Haus und Verdienstbescheinigungen von uns beiden der letzten 3 Monate mussten vorgelget werden.Pass sowieso

Klar hat das Folgen, natürlich nur wenn es schief geht. Du bürgst für alle Kosten, die er verursacht, schlimmstenfalls zahlst Du die Abschiebung.

Für einen "Pakisatanischen Freund", kann weder ein Dritter und auch nicht der selbst ein Visum beantragen, denn ein Land Pakisatanien gibt es nicht!

Wieso denn Haftungen?

hauseltr  25.07.2011, 16:27

Haftung in dem Sinne, das im Falle einer nicht erfolgten Ausreise der Einladende die gesamten dadurch entstehenden Kosten (Fahnung, Abschiebehaft usw,) zu tragen hat.

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