Verwendung des Prädikates "Exzellenz" bei Abgeordneten?
Ich weiß, dass es unüblich ist, jedoch frage ich mich, ob man bei der Anrede eines Abgeordneten das Prädikat "Exzellenz" verwenden kann.
Das Ergebnis basiert auf 8 Abstimmungen
5 Antworten
Exzellenz ist nach dem Protokoll die Anrede für ausländischer Staatsoberhäupter, Regierungschefs, Regierungsmitglieder und Botschafter.
Ebenso ist es eine Anrede in christlichen Kirchen für Bischöfe, auch wenn es in der einen oder anderen unüblich wurde.
Nach dem Ratgeber für Anschriften und Anreden der Bundesregierung und dem Protokoll für das Inland werden Mitglieder des Bundestages schriftlich als "Sehr geehrter Herr Abgeordneter" oder mit Namen angesprochen. In der persönlichen Ansprache ebenfalls Frau Abgeordnete oder mit dem Namen.
Das wäre nicht nur unpassend , sondern auch devot.
Können kann man alles. Man macht sich halt eindeutig zum Affen.
Seine Exzellenz der Botschafter ...
Das ist in offiziellen Schreiben so.
Parlamentsabgeornete sind keine Exzellenzen, daher kann man sie auch nicht so anreden.
Darin läge kein Sinn. Es sei denn, man wäre Satiriker.