Vermietung einer Wohnung an einen guten Freund?
Zu allererst sei gesagt, dass meine Frage etwas kompliziert und ausführlich wird.
Ich schildere erst mal die Ausgangssituation. Mein bester Freund und ich haben unser Abitur gemacht und wollen für unser Studium in eine nicht weit entfernte (20km) Unistadt ziehen. Glücklicherweise besitzt der Opa meines Freundes eine Eigentumswohnung in besagter Stadt und wäre bereit uns diese kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Nur schon vorweg: offizieller Hauptwohnsitz soll bei den Eltern bleiben (wegen Versicherung):
Unsere Hauptfrage ist erst einmal ob wir das ganze "offiziell" mit Mietvertrag, Ummeldung, etc. machen sollten oder es lieber unter der Hand regeln wollen. (An sich müsste ich ja nur meine Nebenkosten sowie Hausverwaltungskosten übernehmen, da der Opa nichts daran verdienen möchte.) Das Problem: Der Opa hat absolut gar keine Lust auf Bürokratie. Sollte er Vermieter werden, müsste er sich mit einer Materie beschäftigen, die ihm viel seiner letzte Lebenszeit rauben würde. Deshalb waren wir von Anfang an eigentlich dafür uns das zu sparen.
Jetzt meine erste Frage: wäre es überhaupt legal, wenn ich mit meinem Freund zusammen dort wohnen würde, keine Miete zahlen würde, sondern nur jeden Monat die Nebenkosten + Verwaltungskosten an den Opa überweisen würde und mich nicht ummelden würde? Steuern hinterziehen würde ja in diesem Fall eigentlich niemand, da wir ja wirklich nur die Deckung unsere eigenen Kosten zahlen würden. Dies dürfte ja nicht versteuert werden.
Allerdings erhebt die Stadt eine Zweitwohnsitzsteuer. Keinen Zweitwohnsitz anzumelden ist ja verboten oder nicht? Aber würde dies überhaupt eine Rolle spielen, wenn die Steuer sich auf eine "Miete" von 0 € beziehen würde? Dann gäbe es ja an sich auch da nichts zu versteuern.
Meine Frage würde noch weiter gehen, aber der Übersichtlichkeit halber will ich jetzt erst mal auf ein paar Antworten warten.
8 Antworten
Nur schon vorweg: offizieller Hauptwohnsitz soll bei den Eltern bleiben (wegen Versicherung):
Studenten sind auch dann in der Privathaftpflicht, Rechtsschutz, Hausrat, mitversichert, wenn sie am Studienort eine Wohnung haben. Deine Eltern sollten sich darüber die Bedingungen von ihrer Versicherung anfordern.
Unter Umständen kann es zu einer Zweitwohnsteuer führen, wenn du am Studienort nur mit Nebenwohnsitz gemeldet bist. Dies sollte man bei der Stadtverwaltung (Bürgeramt) am Studienort erfragen.
Bitte auch beachten, eine Anmeldung ob Hauptwohnung oder Nebenwohnung ist beim Einwohnermeldeamt am Studienort erforderlich. Dazu benötigst du eine Vermieterbescheinigung mit Unterschrift vom Vermieter.
https://www.wohnungsboerse.net/vermieterbescheinigung
Einen Mietvertrag würde ich dir auf jeden Fall empfehlen, denn Freundschaften können auch mal auseinander gehen - und ohne Mietvertrag könnte es passieren, dass du von heute auf morgen ohne Bleibe bist.
Soweit Du Dich noch in einer Ausbildung befindest, greifen regelmäßig trotzdem die elterlichen Versicherungen.
Desweisteren - musst Du Dich nach geltendem Meldegesetz am Haupt u. Nebenwohnsitz anmelden. Meldest Du Dich in "Opas" Wohnung mit zweitem Wohnsitz an, dann fällt möglicherweise Zweitwohnungssteuer an ( nicht jede Kommune fordert eine Zweiwohnungssteuer )
Also meldet ihr am Studienort korrekterweise den Erstwohnsitz an. ( Mit etwas Glück bekommt ihr in dieser Stadt dann sogar noch ein Begrüßungsgeld )
Ja natürlich, dein Opa kann wen er will in seiner Wohnung leben lassen. Ist ja seine Wohnung, er kann entscheiden was er machen will.
Was studiert ihr? Unpräzise Wissenschaften?
Was spricht dagegen, eurem Opa beim Papierkram zu helfen, wenn der euch mit der Wohnung hilft?
Ein Mietvertrag, meinetwegen auch über NULL Miete, wird jeder Seite helfen, seine Rechte und Pflichten daraus abzuleiten. Zusätzlich kann euer Opa beim Finanzamt, falls überhaupt notwendig, damit klarstellen, dass er keine Einnahmen aus der Wohnung erzielt.
Eine Zweitwohnsitzsteuer dürfte nur dann relevant werden, wenn ihr überhaupt erstmal einen ERSTEN Hausstand FÜHRT. Und den traue ich euch irgendwie nicht zu.
Die Zweitwohnungssteuer bezieht sich auf die durchschnittlich erzielbare Miete, nicht auf die tatsächlich erzielte. D.h. sie wird auch dann fällig, wenn gar keine Miete verlangt wird. Dass der Eigentümer auf seine Miete verzichtet, bedeutet nicht, dass auch die Stadt dies tut.
Weiter Informationen hier: https://umziehen.de/an-ab-ummelden/zweitwohnsitzsteuer-wer-muss-sie-zahlen-und-wer-ist-befreit-3231
Leider lauert im Hintergrund doch das Finanzamt.