Vermieter verbietet Untermiete nach Trennung?
Hi ihr Lieben, wahrscheinlich gab es diese oder ähnliche Fragen hier schon zuhauf, allerdings hab ich auf die Schnelle nichts finden können.
Folgender Fall: meine (jetzt Ex-) Freundin und ich sind beide Hauptmieter einer Wohnung welche ich nun nach unserer Trennung in beidseitigem Einvernehmen verlassen möchte (ich ziehe zudem in eine andere Stadt falls das eine Relevanz haben sollte). Nun möchte an meiner Statt eine gute Freundin von meiner Ex in der Wohnung per Haupt- oder Untermietvertrag einziehen (die Wohnung hat ein Gästezimmer was sie beziehen würde) - auf Anfrage erlaubt der Vermieter dies nicht - was wahrscheinlich sein gutes Recht ist da er am Ende entscheiden darf wen er in der Wohnung haben möchte und wen nicht. Alleine kann meine Ex die Wohnung allerdings definitiv nicht finanzieren.
Hierzu habe ich gelesen, dass ein Vermieter eine Untermiete nicht einfach ohne Grund (Grund bisher: "WGs nicht gestattet") ablehnen kann, wenn zB nach einer Trennung die Miete von der verbliebenden Partei nicht alleine getragen werden kann.
Könnt ihr hier helfen? Haben wir überhaupt eine Option oder muss meine Ex tatsächlich aus der Wohnung ausziehen?
Danke Euch vielmals! (falls ihr weitere Infos benötigt, schreibt bitte)
edit: wir haben seit eben ein neues Update: der Vermieter erlaubt auch keine Umschreibung auf nur noch einen Hauptmietervertrag (also den für meine Ex dann). Entweder wir bleiben zu zweit Hauptmieter oder ziehen aus der Wohnung aus. Woher dieses radikale "Basta" kommt wissen wir beide nicht, wir waren immer in gutem Verhältnis mit der Vermietung). Gibt es hier überhaupt noch eine Möglicheit für uns?
1 Antwort
Sofern der Vermieter nichts persönlich gegen die pot. UM haben kann, darf er die Untervermietung nicht verwehren. Er muss die Erlaubnis geben.
Gibt er die Erlaubnis nicht, kann man ihn auf Zustimmung verklagen. Entscheidet das Gericht zu Euren Gunsten, muss er ggf. den Mietausfall erstatten, den er durch die Ablehnung zu Unrecht verursacht hat.
danke für die schnelle Antwort.
Dh. die einfachste Option wäre meine Ex übernimmt die (Solo) Hauptmieterschaft und macht mit ihrer Freundin einen Untermietvertrag?