Verfassungsanalyse BRD und DDR?

3 Antworten

Bei diesem Vergleich ist es sehr wichtig, dass du Folgendes weißt. In der Bundesrepublik hielt man sich an das Gesetz.

In der DDR war das Gesetz nichts weiter als geduldiges Papier. Als Jugendlicher hatte ich mit der Stasi zu tun und in einem Verhör habe ich darauf hingewiesen, dass ich Rechte hätte und dass man mich nicht so behandeln könnte. Darauf fingen die Stasi Typen an zu lachen und haben mir ganz offen gesagt, dass ich sie ja verklagen könnte, wenn ich in meiner Zelle jemanden finde, der mir zuhört.

Worte und Taten stimmten in der DDR also nicht überein und deshalb ist es vollkommen irrelevant, was dort drin stand.

Schau etwa HIER:

Der erste Entwurf einer "Verfassung der demokratischen deutschen Republik" wurde von Polak im August 1946 vorgelegt. Gemäß den Vorgaben der sowjetischen Militäradministration und der SED war er in weiten Teilen angelehnt an die Weimarer Reichsverfassung. Er enthielt das Bekenntnis zu einem deutschen Einheitsstaat mit einer dezentralen Verwaltung in den Ländern sowie die Garantie von Grundrechten. Gleichzeitig trug der Entwurf aber auch sozialistischen Verfassungspositionen und Zielen Rechnung, wie beispielsweise die absolute  Volkssouveränität, Gewalteneinheit statt Gewaltenteilung und das Prinzip der Wirtschaftsplanung. Ebenso wurde der Erhalt der antifaschistisch-demokratischen Errungenschaften garantiert. Dennoch war der Entwurf insgesamt so abgefasst, dass er auch für Sozialdemokraten und Bürgerliche in den westdeutschen Zonen als gemeinsame Diskussionsgrundlage für eine gesamtdeutsche Verfassung annehmbar sein sollte.

Die DDR war ja sozialistisch. Unsere Verfassung, also das Grundgesetz, ist da schon etwas anders aufgebaut. Sie garantiert die freiheitliche demokratische Grundordnung:

Als grundlegende Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung hat das  Bundesverfassungsgericht genannt:
- Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung,
- die Volkssouveränität,
- die Gewaltenteilung,
- die Verantwortlichkeit der Regierung,
- die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung,
- die Unabhängigkeit der Gerichte,
- das Mehrparteienprinzip und
- die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Ausübung einer Opposition.

Wir haben also Demokratie, Opposition oder Gewaltenteilung. Auch haben wir eine Marktwirtschaft, keine Planwirtschaft.

soweit ich weit hatte die DDR eines der besten Umweltgesetze weltweit, eingehalten wurden sie nicht aber wenigstens zu Papier gebracht.