Verbot von Eingangsnutzung (Miete)?

annie80  11.05.2024, 19:03

Mit welcher Begründung will sie das?

Lambre 
Fragesteller
 11.05.2024, 23:33

Nur weil ihr nicht mehr passt das ich durch den Hof laufe, da wir eine Meinungsverschiedenheit hatten und Sie mir so aus den Weg gehen kann.

6 Antworten

Nun will mir meine Vermieterin verbieten den Seiteneingang zu benutzen nach sieben Jahren, ist das zulässig ?

Nein. Sowas könnte nur bei Abschluss des Mietvertrages vereinbart werden.

Im Mietvertrag ist diesbezüglich nichts geregelt.

Dann wird man davon ausgehen müssen, das man beide Eingänge nutzen kann.

Ich bin kein Anwalt! Aber mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass Du 2 Türen nach draußen hast und diese auch nutzen kannst.

Lass es doch drauf ankommen: Was will Deine Vermieterin tun? Sicherlich ist Harmonie besser als Streit. Aber warum solltest Du den Kürzeren ziehen? Dann hätte sie doch längst die Tür zumauern können. Gut - kann sie immer noch. Nunja, dann ist das eben so. Aber noch ist es nicht so.

Da im Mietvertrag nichts steht, kannst Du beide Türen nutzen. So sehe ich das und würde es auch so handhaben. Erst, wenn Deine Vermieterin richtig Stress macht - also schriftlich Dir mitteilt, dass Du nicht mehr darfst - würde ich den Mieterschutzbund einschalten.

und wie soll besuch zu dir kommen und wie willst du den Briefkasten leeren ? Das kann sie so nach 7 Jahren nicht einfach so verbieten.. Da gilt das Gewohnheitsrecht.

Wenn es ein normaler Eingang ist kann sie das nicht verbieten.

Wir dürfen auch unseren Mietern nicht vorscheiben gehe nicht zu Kellertreppe rein in unserer MFH Haus.. geht alles nicht. Viele nutzen die abkürzung vom Auto direkt über den Keller in die Wohnung zu gehen, sonst müsste man um das ganze Haus drumrumlaufen.


Lambre 
Fragesteller
 11.05.2024, 15:46

Leider greift das nicht 😕

"Im Mietrecht gibt es grundsätzlich kein Gewohnheitsrecht. Auch die jahrzehntelange vermieterseitige Duldung einer bestimmten Nutzung nicht bedeutet, dass der Mieter ein Recht darauf hat, erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB). Der Vermieter darf die von ihm geduldete Nutzung für die Zukunft grundsätzlich widerrufen."

Vielleicht gibt es ja noch anderweitig Vorgaben oder Gesetzesregelungen 😔🤷🏼‍♂️

1

Ich denke nicht, das es so einfach geht. Nach so einer Zeit greift auch das sogenannte Gewohnheitsrecht, gucke mal da nach ob du was findest das du für dich nutzen kannst


Lambre 
Fragesteller
 11.05.2024, 15:26

Leider greift das nicht 😕

"Im Mietrecht gibt es grundsätzlich kein Gewohnheitsrecht. Auch die jahrzehntelange vermieterseitige Duldung einer bestimmten Nutzung nicht bedeutet, dass der Mieter ein Recht darauf hat, erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB). Der Vermieter darf die von ihm geduldete Nutzung für die Zukunft grundsätzlich widerrufen."

0
Redekunst  11.05.2024, 15:27
@Lambre

Dann hast du da ja auch leider deine Antwort, auch wenn sie nicht deinen Wünschen entspricht

0
meine Wohnung hat zwei Eingänge einen zur Seite raus von meinem Flur auf den Hof meine Vermieterin wo beispielsweise auch mein Briefkasten und meine Klingel hängen

und das dürfte ( logischerweise ) der überwiegend zu nutzende Wohnungszugang sein