Verbot von Eingangsnutzung (Miete)?
Folgender Sachverhalt;
meine Wohnung hat zwei Eingänge einen zur Seite raus von meinem Flur auf den Hof meine Vermieterin wo beispielsweise auch mein Briefkasten und meine Klingel hängen und einen der von der Straße / Bürgersteig direkt in mein Wohnzimmer führt.
Nun will mir meine Vermieterin verbieten den Seiteneingang zu benutzen nach sieben Jahren, ist das zulässig ?
Im Mietvertrag ist diesbezüglich nichts geregelt.
Ist der vordere Eingang überhaupt zulässig wenn er direkt auf die Straße führt, da trägt man sich ja alles rein und bei Nässe wird der gesamten Boden nass, dieser ist eh schon aufgequollen und stark in Mitleidenschaft gezogen ?
Ist der zweite Eingang vielleicht als Fluchtweg Vorschrift ?
Bitte um sachliche antworten im Idealfall mit entsprechenden Gesetzesregelungen (§) etc.
Danke
6 Antworten
Nun will mir meine Vermieterin verbieten den Seiteneingang zu benutzen nach sieben Jahren, ist das zulässig ?
Nein. Sowas könnte nur bei Abschluss des Mietvertrages vereinbart werden.
Im Mietvertrag ist diesbezüglich nichts geregelt.
Dann wird man davon ausgehen müssen, das man beide Eingänge nutzen kann.
Ich bin kein Anwalt! Aber mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass Du 2 Türen nach draußen hast und diese auch nutzen kannst.
Lass es doch drauf ankommen: Was will Deine Vermieterin tun? Sicherlich ist Harmonie besser als Streit. Aber warum solltest Du den Kürzeren ziehen? Dann hätte sie doch längst die Tür zumauern können. Gut - kann sie immer noch. Nunja, dann ist das eben so. Aber noch ist es nicht so.
Da im Mietvertrag nichts steht, kannst Du beide Türen nutzen. So sehe ich das und würde es auch so handhaben. Erst, wenn Deine Vermieterin richtig Stress macht - also schriftlich Dir mitteilt, dass Du nicht mehr darfst - würde ich den Mieterschutzbund einschalten.
und wie soll besuch zu dir kommen und wie willst du den Briefkasten leeren ? Das kann sie so nach 7 Jahren nicht einfach so verbieten.. Da gilt das Gewohnheitsrecht.
Wenn es ein normaler Eingang ist kann sie das nicht verbieten.
Wir dürfen auch unseren Mietern nicht vorscheiben gehe nicht zu Kellertreppe rein in unserer MFH Haus.. geht alles nicht. Viele nutzen die abkürzung vom Auto direkt über den Keller in die Wohnung zu gehen, sonst müsste man um das ganze Haus drumrumlaufen.
Leider greift das nicht 😕
"Im Mietrecht gibt es grundsätzlich kein Gewohnheitsrecht. Auch die jahrzehntelange vermieterseitige Duldung einer bestimmten Nutzung nicht bedeutet, dass der Mieter ein Recht darauf hat, erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB). Der Vermieter darf die von ihm geduldete Nutzung für die Zukunft grundsätzlich widerrufen."
Vielleicht gibt es ja noch anderweitig Vorgaben oder Gesetzesregelungen 😔🤷🏼♂️
Ich denke nicht, das es so einfach geht. Nach so einer Zeit greift auch das sogenannte Gewohnheitsrecht, gucke mal da nach ob du was findest das du für dich nutzen kannst
meine Wohnung hat zwei Eingänge einen zur Seite raus von meinem Flur auf den Hof meine Vermieterin wo beispielsweise auch mein Briefkasten und meine Klingel hängen
und das dürfte ( logischerweise ) der überwiegend zu nutzende Wohnungszugang sein
Leider greift das nicht 😕
"Im Mietrecht gibt es grundsätzlich kein Gewohnheitsrecht. Auch die jahrzehntelange vermieterseitige Duldung einer bestimmten Nutzung nicht bedeutet, dass der Mieter ein Recht darauf hat, erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB). Der Vermieter darf die von ihm geduldete Nutzung für die Zukunft grundsätzlich widerrufen."