Vaterschaft ausgeschlossen...wurde belogen betrogen?!?

8 Antworten

Für die Anfechtung der Vaterschaft gibt es eine Frist von zwei Jahren, die frühestens mit der Geburt des Kindes beginnt. Die Frist ist vom Gericht objektiv zu prüfen und kann nicht von den Beteiligten einvernehmlich verlängert werden.
Sie läuft für jeden Anfechtungsberechtigten ab dem Zeitpunkt, ab dem er Kenntnis von den Umständen hat, die gegen die Vaterschaft sprechen. Das Kind kann auch nach Erreichen der Volljährigkeit die Vaterschaft selbst noch anfechten.
Die Feststellung, dass jemand nicht der wirkliche Vater ist, kann nur durch ein Gericht erfolgen. Sie führt zwangsläufig zur Beendigung aller rechtlichen Beziehungen (Unterhaltspflichten, Erbrecht) zwischen dem Kind und dem Vater.

https://www.erstberatung-familienrecht.de/anfechtung

Ab zum Anwalt und sofort tätig werden. Der Anwalt reicht eine Vaterschaftsanfechtungsklage ein.

Ob das eine Kind ausreicht um das Vorgehen auch für die beiden anderen Kindern durchzuziehen muss dann entschieden werden. Ein bloßer Verdacht (sieht ja anders aus, Kid blond ich nicht etc.) reicht da allerdings nicht aus! Auch nicht die willkürliche Unterstellung es könnte sein, dass...

Nach der langen Zeit ist da nichts mehr zu machen. Die Kinder sind vor dem Gesetz deine Kinder, egal wer der biologische Erzeuger ist. Dein Einspruchsrecht ist seit vielen Jahren abgelaufen (zwei Jahre nach der Geburt, falls ich das noch richtig auf dem Schirm habe).

Das Recht zu erfahren, wer der leibliche Vater ist, steht dem/den Kind/ern zu und hat nichts mit deinem Recht zu tun. Da kannst Du auch nichts machen.

Trotz allem würde ich zumindest mal ein Ersrgespräch mit einem Anwalt für Familienrecht führen, vielleicht gibt es ja irgend ein Schlupfloch.


wushelse  27.05.2021, 08:44

die einspruchsfrist beträgt 2 jahre ab dem zeitpunkt der vermutung, nihct nach geburt. wenn er also jetzt vermutet nicht der vater zu sein und dies einmal durch einen privaten test bestätigt wurde, dann hat er nun 2 jahre zeit in klage für drei kinder zu gehen.

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Ich betone ausdrücklich dass es nur ein Ansatz ist... die Vaterschaftsanerkennung ist durch und du bist auch weiterhin unterhalt Schuldig.... ABER wenn du nachweisen kannst dass die Vaterschaftsanerkennung erfolgt ist weil du betrogen wurdest (wobei die hürden da extrem schwer sind) und deine Ex Frau es wusste (sie hat sich z.B. damals einer Freundin anvertraut die es bezeugen kann) könnte sich daraus evt. ein Ansatz zu einer Schadensersatzforderung gegen deine Ex Frau entwickeln so dass du die letzten 10 Jahre (verjährung) zurückfordern kannst. Wie hast du es denn erfahren?

@Vaterschaftstest: habt ihr noch das gemeinsame Sorgerecht?


Samuel273 
Fragesteller
 27.05.2021, 08:33

Alles gemeinsam.

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wushelse  27.05.2021, 09:06

er war verheiratet, somit gab es keine vateschaftsanerkennung. er ist für jedes kind innerhalb der ehe geboren automatisch der rechtliche vater. um das zu ändern muss auf vaterschaftsanfechtung geklagt werden. dazu muss er nichts bezeugen, sondern es werden vaterschaftstests angeordnet und wenn die zeigen das er nicht der vater ist, dann wird er aus der vaterschaft entlassen.

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wushelse  27.05.2021, 11:00
@Samuel273

manchmal wäre es anders vielleicht besser. aber man geht davon aus das kinder in einer ehe geboren auch vom ehepartner sind.

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du hast die möglichkeit ab vermutung über die nicht rechtmäßige vaterschaft in vaterschaftsanfechtung gerichtlich zu gehen. du hast dafür ab dem moment der vermutung 2 jahre zeit. somit tickt für dich jetzt die uhr.

nimm deinen anwalt und besprich mit ihm das weitere vorgehen und geh in klage. dann wird gerichtlich für die drei kinder ein vaterschaftstest angeordnet und du wirst herausfinden welche kinder die deinen sind oder ob du überhaupt leibliche kinder hast. wenn deine vermutungen bestätigt werden, wirst du aus der vaterschaft entlassen.

Du solltest auf jeden Fall einen Anwalt hinzuziehen. Viel Glück!


Samuel273 
Fragesteller
 27.05.2021, 07:32

Ja das mache ich.

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