Urlaub in Probezeit genehmigt, eigene Kündigung, kann Urlaub gestrichen werden?
Hallo, ich habe im August einen Minijob angefangen. Beim Einstellungsgespräch wurde mir der schon gebuchte Urlaub in der 4. Beschäftigungswoche zugesagt. Nun habe ich gekündigt und frage mich ob dieser Urlaub gestrichen werden darf? Denn „erarbeitet“ habe ich mir den Urlaubsanspruch noch nicht. Darf der AG mich aus dem Urlaub zurückholen?
5 Antworten
Der Urlaub kann nur gestrichen werden, wenn der Betrieb damit eine existenzbedrohende Notsituation vermeiden wuerde. Dasa ist bei dir aber voellig undenkbar.
Allerdings darf der Betrieb dann das fuer den zu viel gewaehrten Urlaub gezahlte Urlaubsentgelt zurueck fordern bzw. braucht es gar nicht erst zu zahlen.
Dann kann und darf der Urlaub natürlich gestrichen werden, wenn du nicht die erforderlichen Urlaubstage "aufbauen können wirst". Alternativ könntest du die Gehaltskürzung vereinbaren, wenn sich der AG drauf einlässt
Wenn Dir der Urlaub zugesagt wurde, wird er Dir wohl nicht gestrichen.
Da Du aber noch keine Urlaubsansprüche erarbeitet hast (oder vielleicht höchstens einen Tag?) werden Dir diese Urlaubstage nicht bezahlt.
Du kannst nur "erarbeiteten" Urlaub nehmen ... eine Alternative wäre unbezahlter Urlaub
Das wird dann halt ein unbezahlter Urlaub. Er ist genehmigt und kann auch genommen werden.
Wie sollte das "zurückholen" gemacht werden? Gefesselt und in Ketten ??