Urlaub Gestrichen trotz zusage?

6 Antworten

Von Experte Familiengerd bestätigt

Nein, das darf er nicht.

Wenn ein AN Urlaub zu einem bestimmten Termin beantragt und der AG dem zugestimmt hat, ist das für beide Seiten verbindlich.

Der AG darf einmal genehmigten Urlaub nur in absoluten Notfällen wie z.B. Überschwemmung, Brand, Erdbeben...."zurücknehmen"

Es ist aber kein "Notfall", wenn z.B. ein Kollege krank wird. Das fällt unter das Betriebsrisiko des AG und nicht des AN

Dein AG soll Dir mal die Rechtsgrundlage für die Urlaubsstreichung zeigen/nennen. Ich bezweifle, dass er das kann.

https://www.arbeitsrechte.de/urlaub-streichen/

Nein, der Arbeitgeber darf einen bereits bewilligten Urlaub nur noch in absoluten Notfällen streichen.

Er muss das Vorliegen des Notfalls nachweisen und der Notfall muss gravierend sein, z. B. müsste die weitere Existenz des Unternehmens gefährdet sein - die plötzliche Erkrankung anderer Mitarbeiter, reicht als Grund in aller Regel nicht aus.

Die Kosten, wie z. B. Flugkosten, Hotelkosten....die dir dadurch entstehen, dass du deinen Urlaub bereits gebucht hattest aber nicht antreten kannst, muss dir der Arbeitgeber erstatten

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebenserfahrung und sehr vielseitige Interessen

genehmigten Urlaub streichen darf der Arbeitgeber nur, wenn es wichtige Gründe gibt. z.B. Störungen im Produktionsablauf durch eine ausgefallene Maschine, oder wenn Kollegen erkrankt sind etc.

In dem Fall muss der Arbeitgeber aber auch für Schäden aufkommen, die entstanden sind z.B. Stornogebühren für eine Reise etc.

lg, Anna

Nein, einmal bewilligter Urlaub darf nur in absoluten Ausnahmefällen gestrichen werden.