Darf eine Schriftliche Zusage zur Lehrstelle vom Arbeitgeber zurückgezogen werden?

3 Antworten

Papier ist gedültig, da kann man schreiben was man möchte und Verträge aufsetzen wie man lustig ist, solange der Vertrag nicht von beiden Seiten unterschrieben wird, gibt es auch keinen bindenden Vertag.

Ich sehe das sogar als ein Entgegenkommen des Arbeitgebers an, dass dieser dir erst einmal ein Probearbeiten anbietet und dir nicht gleich eine Absage erteilt hat.

Gib dein bestes und dann wird man sehen, ändern kannst Du am Ende eh nichts, es ist und bleibt die Entscheidung des Arbeitgebers, ob und wenn ja wen er einstellt.

Auch in der Schweiz dürfte eine Emailzusage rechtlich unbedeutend sein.

Erst wenn der Vertrag von beiden Seiten unterschrieben ist dann ist es bindend.

Davor ist es nur eine Absichtserklärung

nobodyathome  18.01.2024, 21:23

Und du hast auch bei Vertragsabschluss eine Probezeit

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