Urlaubsanspruch während der Maßnahme?

5 Antworten

Der "Urlaub" muss genehmigt werden - nennt sich Ortsabwesenheit und gibt es 21 Tage.

Fährst Du ohne Erlaubnis weg, bekommst Du keinerlei Geld.

Du hättest den Urlaub, beim Jobcenter, anmelden müssen. Jetzt kann dir eine komplette Sperre drohen.

du hast im bezug von alg2 keinen anspruch von auf urlaub. entfernst du dich ohne genehmigte ortsabwesenheit, dann werden die leistungen für den zeitraum gestrichen und du musst es zurückzahlen. unerlaubtes fernbleiben von der maßnahme sorgt dafür, dass es zur sanktion kommt. heißt, verbleibende leistungen werden für drei monate gekürzt.

Mindestens die Urlaubszeit, denn du standest ja dem Jobcenter in der Zeit nicht zur Verfügung, somit bist du nicht berechtigt in der Zeit Geld zu bekommen.

Es kann allerdings auch sein, das die Sanktionen höher ausallen, weil du auch an der Maßnahme nicht teilgenommen hast und dadurch gegen deinen Vertrag verstoßen hast.

Du Hast wärend einer maßnahme keinen urlaubsanspruch.!Also kanst du nicht einfach in uralub fahen aber wen man zb kinder jaz ind schulferien sind dasn ist das was anderes!

Also kann dir soga alles gestrichen werden nicht Nur frü die zeit!

Blabl25 
Fragesteller
 25.05.2018, 10:38

chill mal !! antworte vernünftig oder gar nicht!

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