Wärend einer Maßnahme Urlaub vom JobCenter

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du meinst bestimmt das du vom 21.12.2012 bis 2.01.2013 urlaub bekommen hast. dein urlaub wurde genehmigt und du darfst ihn somit antreten. sofern du das schriftlich hast. schriftlich ist immer besser. sonst können die ja irgend einen mist erzählen.

ob andere alg 2-bezieher urlaub bekommen und ob diese in der gleichen maßnahme sind wie du, ist völlig irrelevant.

der andere maßnahmeteilnehmer war in letzter zeit vielleicht nicht so zuverlässig und kooperativ mit dem jobcenter und daher erhält er zur strafe keinen urlaub.

aber du hast deinen urlaub, den kann dir keiner mehr nehmen. lass es dir aber schriftlich geben. auch wenn der sachbearbeiter sagt das es im computer steht.

was genehmigt ist und dir schriftlich vorliegt kann di nicht mehr im Nachhinein gestrichen werden. allerdings denke ich mal, dass dir auf gar keinen Fall ein bezahlter Urlaub von fast 10 Monaten gewährt wurde

Oh entschuldigt ich habe mich verschrieben der Urlaub geht nur vom 21.12.12 bis zum 02.01.13 ^^

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Du hast Urlaub genehmigt bekommen. Anträge sind Einzelfallentscheidungen, Vielleicht hat der andere Teilnehmer seinen Urlaubsantrag zu spät eingereicht.

genehmigt ist genehmigt, daran gibt es nix auszusetzen

Dein Urlaub wurde genehmigt, also kannst Du wegfahren (solltest den Maßnahme-Träger aber ebenfalls darüber informieren).

Weshalb dem anderen Teilnehmer kein Urlaub gewährt wird, kann verschiedene Gründe haben.....

Der Maßnahmenträger weiss schon bescheid denn dieser hat ja von meinem Ansprechpatner vom JobCenter eine Bestätigungs E-Mail bekommen.

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@Dike2012

Also kann ich auch einfach so in den Urlaub fahren auch wenn der Maßnahmenträger sich nun deswegen anstellt weil der andere Teilnehmer keinen Urlaub gewährt bekommen hat?

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