Urlaubsanspruch während der Maßnahme (ALG II)?
Ich habe am April eine sechs monatige Maßnahme angefangen, die voraussichtlich bis Anfang Oktober läuft. Ich muss zwei-mal die Woche in die Maßnahme (Mittwoch & Freitag)
Mir wurde gesagt das Urlaub während der Maßnahme nicht geht. Das Problem ist bei mir das ich seit 7 Jahren nicht mehr in die Heimat gehe und wir haben dieses Jahr mit meinen Eltern einen Urlaub geplant mit dem Auto. Ich hatte mich sehr gefreut bis mir gesagt wurde das Urlaub nicht geht während der Maßnahme.
ich verstehe es nicht habe ich jetzt gar keinen recht auf Urlaub?!
Ich wollte mich bisschen informieren, wie dass jetzt abläuft. Ich weiss nicht was ich tun soll.. kann mir bitte jemand helfen??
6 Antworten
Auch wenn du Alg2 erhälst, hast du Anspruch auf "Ortsabwesenheit"(Urlaub) allerdings nur 3 Wochen im Jahr . Diese Ortsabwesenheit mußt du bei deinem Jobcenter beantragen und kann dir verweigert werden, solange eben Maßnahmen laufen.
und hab noch eine frage was ist wenn ich während der maßnahme in den urlaub fahre obwohl es nicht vom jobcenter genehmigt wurde? wie viel wird abgezogen?
du hast keinen anspruch beim bezug von alg2. es gibt also keinen urlaub. du kannst ortasabwesenheit beantragen, wenn es wichtige dinge gibt wie bewerbungsgespräche. andere gründe für eine ortsabwesenheit gibts nicht.
nur wenn du durchgehend eine Maßnahme hast hast du Anspruch 2 tage urlaub in Monat , bei zwei tagen in der Woche hast du keinen Anspruch auf Urlaub.
Ja das ist korrekt, sie müssen dir den Urlaub nicht gewähren wenn du in einer Maßnahme bist oder in dem Zeitraum ein Vorstellungsgespräch ist oder du einen 1€ Job anfangen sollst.
Urlaubsanspruch hast du aber schon, außerhalb dieser oben genannten Dinge.
Deine schriftliche Beantragung für deine Ortsabwesenheit ( bezahlte 21 Tage pro Jahr ) könnte trotz Maßnahme bewilligt werden, wenn du dir vom Leiter der Maßnahme eine schriftliche Bestätigung geben lassen würdest, dass deine Abwesenheit keinen Einfluss auf das Ziel der Maßnahme haben würde !
Ob es dann im Endeffekt bewilligt würde, käme aber auf deinen SB - an, ist also keine Garantie, aber einen Versuch wert.
Ja.
Solange der Staat dich bezahlt und dich sogar Unterstützt hast du keinen Anspruch auf Urlaub.