Urlaubstage in der Probezeit?

2 Antworten

Auch in der Probezeit erwirbt man bereits Urlaubsanspruch! Und zwar 1/12 des vertraglich vereinbarten Jahresurlaubsanspruchs für jeden Monat, den man VOLL gearbeitet hat. Du erwirbst somit bis Ende Dezember 5/12 deines Jahresurlaubsanspruchs. Und das sind die im Ausbildungsvertrag vermerkten 11 Tage (26 Tage müssten somit der Urlaub für ein ganzes Jahr sein).

Wenn du am 1. August angefangen hast, hast du also ab dem 1. Oktober bereits einen Anspruch auf 4 Tage Urlaub. Die dürftest du auch theoretisch durchaus bereits im Oktober nehmen! Einzig, wenn "zwingende betriebliche Gründe" dem Urlaub zum Wunschdatum entgegenstehen, darf der Arbeitgeber die Genehmigung von Urlaub verweigern. Zudem gilt für Azubis noch die Sonderregel, dass an Berufsschultagen Urlaub nicht möglich ist.

DerEchteLukas5 
Fragesteller
 18.09.2021, 18:08

Ja der Urlaub wäre am 8. Oktober bis zum 13. Oktober und dem stehen keine Schultage im Wege. Der Urlaub würde sogar über das Wochenende laufen, das heißt ich bräuchte nur die 4 Tage Urlaub

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HappyMe1984  18.09.2021, 18:15
@DerEchteLukas5

Ja, das würde gehen. Allerdings gibt es zwischen den Rechten, die man hat und den Momenten, wo man diese auch auf Biegen und Brechen dem Arbeitgeber gegenüber durchsetzen sollte, schon einen Unterschied :).

Bedenke, dass auch dein Ausbildungsbetrieb dich in der Probezeit noch ohne Angabe von Gründen von heute auf morgen kündigen kann. Da es für den Betrieb nach der Probezeit nahezu unmöglich wird, einen Azubi wieder loszuwerden, können gerade in Ausbildungsverhältnissen in diesen Monaten Kündigungen deutlich schneller kommen als in anderen Jobs. Und wenn man da einen Azubi vor sich hat, der mit der Gesetzeskeule ohne Rücksicht auf Verluste sein Recht durchboxen will, überlegt man halt schon noch mal genauer, wie sich das wohl in den kommenden drei Jahren entwickeln könnte und ob man sich das antun will...

Also frag am besten einfach freundlich nach, ob Urlaub zu dem Zeitpunkt okay wäre. Und wenn die Antwort "Nee, besser nicht!" ist, dann beiß in den sauren Apfel und mach erst später Urlaub!

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Familiengerd  18.09.2021, 20:55

Der zeitanteilige Urlaubsanspruch ist sofort mit Beginn des Beschäftigungsverhältnisses fällig - wenn der Arbeitnehmer/Auszubildende das will (was er in der "prekären" Situation der ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses bzw. der Probezeit des Ausbildungsverhältnisses aber nicht gegen den Willen des Arbeitgebers durchsetzen kann).

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Hallo,

in der Probezeit hat man Anspruch auf Urlaub.

Nur den VOLLEN gesetzlichen Urlaub (bei dir also die 11 Tage am Stück) hat man erst sechs Monate nach Beginn des Arbeitsverhältnisses (§ 4 BUrlG).

Du kannst also, mit Absprache, auch mal paar Tage nehmen oder auch mal ne Woche. Jeden Monat hast du rechnerisch 2 Tage Urlaub. Du kannst also dann schon im Oktober 6 Tage Urlaub nehmen, das was du eben schon erarbeitet hast.

DerEchteLukas5 
Fragesteller
 18.09.2021, 18:06

Ja ich möchte mir 4 Tage Urlaub nehmen

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Fortuna1234  18.09.2021, 18:07
@DerEchteLukas5

Das kannst du ab dem 01.10 ganz offiziell machen ;) Und wenn du lieb nachfragst vielleicht auch schon Ende September.

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DerEchteLukas5 
Fragesteller
 18.09.2021, 18:14
@Fortuna1234

Ich danke Dir, ich werde meinen Chef mal drauf ansprechen, weil er nämlich von 6 Monaten sprach und es sich überlegen wollte

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Fortuna1234  18.09.2021, 18:19
@DerEchteLukas5 § 4 Wartezeit

Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.

Trotzdem haben Sie einen Anspruch auf Urlaub in der Probezeit.

§ 5 Teilurlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz

(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer

  1. für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt;
  2. wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet;
  3. wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.

(2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.

(3) Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden.

https://www.arbeitsrecht.org/gesetze/burlg/

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ichweisnix  18.09.2021, 18:29
Nur den VOLLEN gesetzlichen Urlaub (bei dir also die 11 Tage am Stück)

Der volle gesetzliche Urlaub beträgt 24 Werktage.

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Fortuna1234  18.09.2021, 18:34
@ichweisnix

Der volle gesetzliche Urlaub beträgt 24 Werktage

=> Beim vollen Jahr. Der Fragesteller arbeitet aber erst seit August. Man hat keine 24 Mindesturlaubstage, wenn man erst im 8. Monat (von 12!!) anfängt zu arbeiten.

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Familiengerd  18.09.2021, 20:52
Nur den VOLLEN gesetzlichen Urlaub (bei dir also die 11 Tage am Stück) hat man erst sechs Monate nach Beginn des Arbeitsverhältnisses (§ 4 BUrlG).

Deine Antwort ist in diesem Fall falsch, denn es besteht überhaupt kein voller Jahresurlaubsanspruch, sondern nur ein zeitanteiliger wegen des Beginns des Beschäftigungsverhältnisses in der 2. Jahreshälfte.

Dieser zeitanteilige Urlaubsanspruch ist sofort mit Beginn des Beschäftigungsverhältnisses fällig - wenn der Arbeitnehmer/Auszubildende das will (was er in der "prekären" Situation der ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses bzw. der Probezeit des Ausbildungsverhältnisses aber nicht gegen den Willen des Arbeitgebers durchsetzen kann).

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