Urlaub in den Ferien?

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Grundsaetzlich gibt es einen solchen Anspruch nicht, auch nicht fuer Eltern schulpflichtiger Kinder. Allerdings sind bei der zeitlichen Festsetzung des Urlaubs Urlaubswuensche von solchen Mitarbeitern zu bevorzugen, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen. Der Wunsch, gemeinsam mit dem Partner Urlaub zu machen, kann im Einzelfall durchaus einen solchen sozialen Gesichtspunkt darstellen. Dabei kommt es dann aber immer auf die Gewichtung im Einzelfall an.

Wenn es also moeglich ist, kann im Einzelfall durchaus ein solcher Anspruch bestehen. Dies wird umso eher der Fall sein, je flexibler der jeweilige Arbeitnehmer hinsichtlich der zeitlichen Festlegung ist. Sicher wird es eher moeglich sein, irgendwann in irgendwelchen Ferien einen Urlaub durchzusetzen (Herbstferien, Weihnachtsferien u.s.w.) als ausschliesslich in den Sommerferien.

Es gibt grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass Partner oder Eheleute gemeinsam Urlaub haben. Leider.

Nein, ein Recht auf zeitgleichen Urlaub hat man als Paar leider nicht. Auch nicht, wenn man in der selben Firma arbeitet.

Wer fruehzeitig seinen Urlaubsantrag einreicht, der hat oft einen Vortiel.