Unterschriftenfälschung im Bauantrag?

3 Antworten

Soweit ich weiß dürfte jemand mit deinem Namen für dich unterschreiben, wenn sichergestellt ist, dass er das tatsächlich in deinem eigenen Wunsch und Willen tut. Hätte also deine Frau beispielsweise für dich an einzelnen Stellen des Antrags mit deinem Namen unterschrieben, weil sie weiß, dass du dort unterschrieben hättest, wenn du gewusst hättest, dass du dort unterschreiben musstest und die Stelle vielleicht übersehen hast oder so, dann sollte das eigentlich kein Problem sein.

Ich war auch erstaunt, als ich das mal so gehört habe, aber so in etwa sollte das stimmen. Ob es Ausnahmen von dieser Regel gibt, kann ich dir aber nicht sagen.

Wenn die Unterschriften in deinem Sinne sind und du sie vielleicht nur vergessen hattest oder so, dann kannst du ja immer noch behaupten, dass du nicht immer und überall die gleiche Unterschrift nutzt, also ein unterschiedliches Schriftbild oder so… Soll dir erst mal jemand das Gegenteil beweisen.

T3Fahrer

Mschmich 
Fragesteller
 22.09.2019, 22:51

Danke für die schnelle Antort. Hier war es der Architekt, der ohne mein Wissen eingereichte Pläne für den Bauantrag mit meinem Namen ohne Rücksprache unterschrieben hat.

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T3Fahrer  22.09.2019, 23:00
@Mschmich

Ist natürlich grenzwertig. Außer ihm war sozusagen 1000-prozentig klar, dass du dort unterschrieben hättest, wenn du gewusst hättest, dass dort unterzeichnen war. Wenn er also zwingender Weise davon ausgehen musste und konnte, dass es dein Wunsch war dort zum unterzeichnen… ich bin nun kein Jurist, muss allerdings gestehen, dass ich das schon sehr „großzügig“ vom Architekten finde… Du musst natürlich wissen, was du daraus machst. Ich persönlich würde vermutlich mal freundlich (!) das Gespräch diesbezüglich suchen und fragen wie es dazu kam, dass er in deinem Namen unterzeichnet. Ich würde freundlich darum bitten, dass ich die nächsten Unterschriften gerne selbstständig durchführen würde…

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Mschmich 
Fragesteller
 22.09.2019, 23:08
@T3Fahrer

Problem ist, daß der Bauantrag zurückgewiesen wurde und mir dadurch ein Schaden entstanden ist, weil sachliche und fachliche Fehler im Antrag waren. Erst bei der Rücksendung des Antrags habe ich die Unterschriften entdeckt. Ich dachte immer Unterschriftenfälschung ist schon beim Versuch strafbar und muss in jedem Fall strafrechtlich verfolgt werden.

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T3Fahrer  22.09.2019, 23:16
@Mschmich

Naja, bei der Konstellation mit eurem Architekten finde ich das schon grenzwertig. Sind die Fehler im Antrag denn dir oder eurem Architekten unterlaufen? Und hätte der Architekt den Antrag, der von dir kam (?), denn noch mal prüfen sollen/müssen? Sonst wäre das ja noch mal eine ganz andere Konstellation, zum einen die Unterschriften, zum anderen die Fehler, die ihm womöglich hätten auffallen müssen… jedenfalls zu den Unterschriften, mindestens inhaltlich hätte das zwischen euch eindeutig abgesprochen sein müssen, so dass ihm zu 100 % klar sein musste, dass die Unterschrift in deinem Sinne war und er nicht nur geraten hat, dass es wohl in deinem Sinne sein müsste… An sich finde ich eigentlich, dass er auf jeden Fall hätte Rücksprache halten müssen, bevor er einfach irgendwas mit deinem Namen unterzeichnet – ich weiß ja jetzt nicht was er unterschrieben hat, aber sonst stehst du ja womöglich noch für irgendwas gerade, dass du letztenendes nie unterschrieben hast…

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Mschmich 
Fragesteller
 22.09.2019, 23:25
@T3Fahrer

Danke für die Rückmeldung. Der Antrag war vollen fachlicher Mängel, die der Architekt zu verantorten hatte, vom LRA als aussichtslos bezeichnet und ich habe diesen zurückgezogen, damit nicht noch weiterer finanzieller Schaden entstand. Es bestand keien Aussicht auf Genehmigung. Als der komplette Antrag zurück kam stellte ich fest daß mehrere Unterschriften auf dem Antrag in meinem Namen ohne mein Wissen gefälscht waren.

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T3Fahrer  22.09.2019, 23:28
@Mschmich

Architekten gehören doch mit Sicherheit einer Kammer an, solche Kammern haben doch meistens auch eine Art Beschwerdestelle oder wie immer das heißt, wo sich Geschädigte oder potenziell Geschädigte von Kammermitgliedern melden können. Schau doch mal, ob du diese Kontaktmöglichkeit nicht hast und da vielleicht auch eine Beratung kriegst, wie du vorzugehen hast…

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Mschmich 
Fragesteller
 22.09.2019, 23:30
@T3Fahrer

Das ist ein guter Tipp. Ich habe dort schon geschaut aber keine "Beschwerdestelle" sondern nur Vorträge und Veranstaltungen gefunden. ich rufe am besten mal dort an.

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PatrickLassan  23.09.2019, 08:02
Soweit ich weiß dürfte jemand mit deinem Namen für dich unterschreiben,

In seinem Namen, aber nicht mit seinem Namen.

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T3Fahrer  23.09.2019, 08:55
@PatrickLassan

Wenn es definitiv im Willen des Unterschriftsinhabers ist, m.W. auch mit seinem Namen...

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PatrickLassan  23.09.2019, 09:02
@T3Fahrer

Man kann für jemand anderen in Vollmacht unterschreiben, man darf dann aber nicht dessen Namen benutzen.

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T3Fahrer  23.09.2019, 09:08
@PatrickLassan

Doch wenn es willentlich war und vereinbart war, darf auch fremd unterzeichnet werden. Hab das gerade auch noch mal zumindest im Vorbeigehen meine Frau gefragt, die zumindest Juristin ist. Sie hat sich jetzt zwar nicht tiefgreifend mit der Frage auseinandergesetzt, aber an sich explizit diesen Aspekt habe ich schon gefragt. Es muss natürlich eigentlich (in diesem Fall offensichtlich nicht erfolgt) explizit die eine Unterschrift unter diesem einen Dokument erfragt und abgesprochen sein.

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PatrickLassan  23.09.2019, 09:09
@T3Fahrer

Dann sollte sich deine Frau mal richtig damit beschäftigen. Es ist nicht zulässig, Urkunden mit einem fremden Namen zu unterschreiben.

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T3Fahrer  23.09.2019, 09:12
@PatrickLassan

Du meinst also eine Urkundenfälschung. Aber eine Urkundenfälschung hat als wichtiges Tatbestandsmerkmal doch die Täuschung im Rechtsverkehr. Ist die Unterschrift mit eindeutiger Zustimmung des eigentlich Unterschriftinhabers erfolgt, kann hier doch nicht von einer Täuschung gesprochen werden?! Zumindest wenn alles sauber abgesprochen war.

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PatrickLassan  23.09.2019, 09:14
@T3Fahrer

Wie schon erwähnt, darf man für andere unterschreiben, aber nicht mit deren Namen.

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die Unterschriften welcher Beteiligten sind denn Deiner Meinung nach gefälscht?

Mschmich 
Fragesteller
 22.09.2019, 22:53

Danke für die schnelle Antwort. Meine Unterschrift wurde vom Architekt auf den eingereichten Plänen des Bauantrags ohne mein Wissen gefälscht.

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Mschmich 
Fragesteller
 22.09.2019, 22:58

sorry - bin neu hier und hab den falschen Knopf gedrückt - wollte auf hilfreich - jetzt kann ich das nicht mehr ändern. Tut mir leid.

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Das ist eine Urkundenfälschung nach 267 StGB